Die Website der FPÖ Landstraße im Wandel der Zeiten
Was im Kapitel „Asylrechtsreform” gefordert wird, ist die völlige Zerschlagung des modernen Asylrechts, der Austritt aus der völkerrechtlich garantierten Genfer Konvention und die Aberkennung aller schon zuerkannten Asylbescheide. Die Umsetzung dieser Forderungen wäre völkerrechts‑, EU-rechts- und verfassungswidrig.
Was schon in der Begründung des Dokuments „Überfremdung” ausgeführt und gefordert wird, nämlich die „nachhaltige Rückführung dieser unsere kulturelle Identität bedrohenden Massen“ aller legalen und illegalen Zuwanderer, wird unter der Rubrik „Rückführung” noch einmal erklärt ‚hier allerdings ‚nur‘ für die „bisher legal aufhältigen Fremden“, die sich mit Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung in Österreich aufhalten.
Sie haben das Land zu verlassen und ihr allenfalls erworbenes immobiles Vermögen aufzulösen. Für den Verkauf dieses Vermögens kann laut FPÖ Landstraße eine Aufenthaltsverlängerung bis zu sechs Monaten beantragt werden. Wer die Frist übertritt, ist danach ein „illegaler Fremder“ und wird (siehe Kapitel Abschiebung”) mit mindestens drei Jahren Haft bestraft.
Wer nach Österreich fliehen will, ist ein Krimineller, wird im Kapitel „Abschiebung” festgestellt. Ebenso kriminell sei, wer diesen für die FPÖ Landstraße kriminellen Personen helfe.
Nicht nur skurril ist die auch im Kapitel „Zuwanderungsstopp” ausgeführte Sonderstellung in allen Belangen für die „an Österreich angrenzenden und uns kulturell verbundenen Nachbarstaaten sowie Bewohner von Gebieten, die zu den Kronländern der ehemaligen Habsburgermonarchie gezählt haben“.
Ein Schelm, wer bei der Formulierung über die angrenzenden und uns kulturell verbundenen Nachbarstaaten nicht bloß Deutschland und die deutschsprachige Schweiz im Auge hat! Wozu sonst die Einschränkung auf „kulturell verbunden”? Die Europäische Union kommt in den Dokumenten der FPÖ Landstraße als rechtliche und politische Bezugsgröße überhaupt nicht mehr vor. Im Kapitel „Europäische Union” wird daher auch der Austritt aus der EU gefordert. An die Stelle der EU treten dann in mancherlei Hinsicht (Beschäftigung, Aufenthalt, Visumsfreiheit) die Kronländer der ehemaligen Habsburgermonarchie.
Das Problem: Die gibt’s nicht mehr: etwa das Königreich Galizien und Lodomerien, das Teile der Ukraine und Polens umfasste. Serbien, das ja angeblich unter besonderer Patronage von Strache steht, wäre überhaupt draußen: kein Kronland und auch nicht angrenzend! Das Papier der FPÖ Landstraße bedeutet demnach, dass alle Serben das Land zu verlassen hätten.
Die ehemaligen Kronländer Österreichs
Wie ernst das Papier genommen wurde, zeigt auch der Umstand, dass der Klubobmann der FPÖ in der Bezirksvertretung und Stellvertreter Straches als Bezirksparteiobmann, Werner Grebner, der auch das Büchlein über Hitlers Jahre in München verfasst hat, zu der Kundgebung gegen das Asylheim in Erdberg aufgerufen und dort demonstriert hat. Irgendwo muss man ja anfangen mit der Umsetzung der „Allgemeinen Leitgedanken FPÖ Landstraße“.
Addendum:
Strache behauptete, das Foto von Kurier-Fotograf Jürg Christandl mit den FPÖ-Demonstranten vor dem Asylzentrum in Erdberg sei inszeniert. Kurier-Chefredakteur Helmut Brandstätter dazu: „Eine glatte Lüge“ (Kurier,9.6.15). In der ZIB 24 des ORF vom 8.6. 15 wird ebenfalls über das Bild, aber auch über die Geschichte dahinter berichtet.
FPÖ begrüßt geflüchtete Kinder in Erdberg. pic.twitter.com/lmceQwMbYP
— jürg christandl (@JChristandl) 3. Juni 2015