Der 19-Jährige war der Anführer und Organisator. Schon mit 16 Jahren hatte er begonnen, Gleichgesinnte um sich zu scharen und Nazi-Partys zu veranstalten. Wobei: „Gleichgesinnte“ ist da vermutlich zu bedeutungsschwer. Als der Richter den Hauptangeklagten fragt, was er am NS-Gedankengut so faszinierend fand, kommt der ins Schleudern. „Ich kann es mir heute auch nicht mehr erklären, warum wir das gemacht haben” (NÖN), meint er, um dann nachzusetzen: „Es war cool.”
Die beiden Mitangeklagten bestätigen das: „Es ging uns hauptsächlich ums Party machen.“ (NÖN) Die in der Regel ahnungslosen Party-Gäste wurden einfach mit Hitlergruß, Hitler-Wein, Hakenkreuz-Häferln und ähnlichem Nazi-Dreck begrüßt und geschockt. Vor Gericht distanzieren sich alle von der Nazi-Einstellung: „Wir haben uns von der rechten Szene verabschiedet. Wir wissen heute, dass es ein großer Blödsinn war“ (NÖN), beteuert das Trio.
Für die beiden bislang noch unbescholtenen Jugendlichen werden 60 Sozialstunden in Flüchtlingseinrichtungen vereinbart, der Hauptangeklagte wird zu neun Monaten Haft bedingt verurteilt – bei ihm gab es nicht nur eine Anklage nach dem Verbotsgesetz, sondern auch nach dem Waffengesetz (er besaß Totschläger und Schlagringe). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.