Klagenfurt / Friesach: Verhetzung ist keine freie Meinung

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Kla­gen­furt / Frie­sach: Ver­het­zung ist kei­ne freie Meinung

59 Jah­re alt ist der Frie­sa­cher, der sich am Mitt­woch, 10. 6. vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te. Der Ange­klag­te soll­te eigent­lich dar­über Bescheid wis­sen, dass die Auf­for­de­rung zu Gewalt gegen eine Grup­pe von Men­schen wegen ihrer Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit straf­recht­lich rele­vant ist (§ 283 StGB Ver­het­zung) . Er beruft sich aber auf die Meinungsfreiheit.

Wer mit 59 Jah­ren schon in Pen­si­on ist, könn­te sich auch über das Leben, die Pen­si­on und das Sozi­al­sys­tem freu­en. Nicht so der Ange­klag­te. Er pos­te­te etwas über den Islam, was den Medi­en , die über den Pro­zess berich­ten, bild­lich gespro­chen die Scha­mes­rö­te ins Gesicht treibt. Der beken­nen­de Pegi­da- Fan hat „…so bru­ta­le Anti-Islam-Pos­tings ver­fasst, dass sie hier nicht wie­der­zu­ge­ben sind“ (Kro­ne Kärn­ten, 11.6.15).

Sein Wis­sen über den Islam, den er mit dem Isla­mi­schen Staat ver­wech­selt, hat er auch von den Pegi­da-Sei­ten. Dort habe er viel über „Ver­ge­wal­ti­gun­gen“ gele­sen, dann etwas „getrun­ken“ und dann eben gepos­tet. „Ich habe gedacht, in einem demo­kra­ti­schen Land herrscht Mei­nungs­frei­heit“, will er gegen die Ankla­ge ein­wen­den, begibt sich dabei aber ziem­lich auf Glatt­eis. Als ihn Rich­ter und Staats­an­walt auf die Unter­schie­de zwi­schen frei­er Mei­nungs­äu­ße­rung und Ver­het­zung auf­klä­ren, wird er gestän­dig und ersucht um „Begna­di­gung“. Für die ist der Bun­des­prä­si­dent zustän­dig, klärt ihn der Staats­an­walt auf.

Das Urteil: 4 Mona­te bedingt auf drei Jah­re und Über­nah­me der Pro­zess­kos­ten. Der Rich­ter betont in sei­ner Begrün­dung, dass ein Frei­spruch in die­ser Sache einer Baga­tel­li­sie­rung gleich­kä­me. „In Zei­ten wie die­sen“ gehe es aber dar­um, „auf­zu­rüt­teln“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quel­le: Klei­ne Zei­tung Kärn­ten, 11. 6.2015.