Klagenfurt / Friesach: Verhetzung ist keine freie Meinung
59 Jahre alt ist der Friesacher, der sich am Mittwoch, 10. 6. vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung verantworten musste. Der Angeklagte sollte eigentlich darüber Bescheid wissen, dass die Aufforderung zu Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit strafrechtlich relevant ist (§ 283 StGB Verhetzung) . Er beruft sich aber auf die Meinungsfreiheit.
Wer mit 59 Jahren schon in Pension ist, könnte sich auch über das Leben, die Pension und das Sozialsystem freuen. Nicht so der Angeklagte. Er postete etwas über den Islam, was den Medien , die über den Prozess berichten, bildlich gesprochen die Schamesröte ins Gesicht treibt. Der bekennende Pegida- Fan hat „…so brutale Anti-Islam-Postings verfasst, dass sie hier nicht wiederzugeben sind“ (Krone Kärnten, 11.6.15).
Sein Wissen über den Islam, den er mit dem Islamischen Staat verwechselt, hat er auch von den Pegida-Seiten. Dort habe er viel über „Vergewaltigungen“ gelesen, dann etwas „getrunken“ und dann eben gepostet. „Ich habe gedacht, in einem demokratischen Land herrscht Meinungsfreiheit“, will er gegen die Anklage einwenden, begibt sich dabei aber ziemlich auf Glatteis. Als ihn Richter und Staatsanwalt auf die Unterschiede zwischen freier Meinungsäußerung und Verhetzung aufklären, wird er geständig und ersucht um „Begnadigung“. Für die ist der Bundespräsident zuständig, klärt ihn der Staatsanwalt auf.
Das Urteil: 4 Monate bedingt auf drei Jahre und Übernahme der Prozesskosten. Der Richter betont in seiner Begründung, dass ein Freispruch in dieser Sache einer Bagatellisierung gleichkäme. „In Zeiten wie diesen“ gehe es aber darum, „aufzurütteln“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Kleine Zeitung Kärnten, 11. 6.2015.