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Üble Nachrede von „Zur Zeit“

Es war ein wirk­lich übler Bei­trag, der im Mai 2014 in der Möl­­zer-Pos­­til­­le „Zur Zeit“ über die „Standard“-Journalistin Colet­te Schmidt erschie­nen ist. Die Jour­na­lis­tin klag­te wegen übler Nach­re­de. Jetzt ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt Wien als Beru­fungs­in­stanz neu­er­lich, dass der Arti­kel den Zweck ver­folgt habe, „die Per­son zu dis­kre­di­tie­ren“. Het­ze (Quel­le: roma-service.at) In der Sache selbst bestätigte […]

21. Mai 2015


Het­ze (Quel­le: roma-service.at)

In der Sache selbst bestä­tig­te das Ober­lan­des­ge­richt Wien das Urteil der Erst­in­stanz und ver­ur­teil­te damit „Zur Zeit“ zur Zah­lung von 2.500 Euro wegen übler Nach­re­de und zusätz­lich zur Über­nah­me der Pro­zess­kos­ten, berich­tet der „Stan­dard“.

Wie schrieb doch „Zur Zeit“ damals? „Seriö­se Jour­na­lis­ten wol­len den Leser infor­mie­ren, unse­riö­se Jour­na­lis­ten wol­len Stim­mung machen und gehen dabei sinn­bild­lich ‚über Lei­chen’“ Das ist jetzt gericht­lich bestätigt.

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Schlagwörter: Antiziganismus | Beleidigung | Hetze | Klagen | Wien | Zur Zeit |