Hetze (Quelle: roma-service.at)
In der Sache selbst bestätigte das Oberlandesgericht Wien das Urteil der Erstinstanz und verurteilte damit „Zur Zeit“ zur Zahlung von 2.500 Euro wegen übler Nachrede und zusätzlich zur Übernahme der Prozesskosten, berichtet der „Standard“.
Wie schrieb doch „Zur Zeit“ damals? „Seriöse Journalisten wollen den Leser informieren, unseriöse Journalisten wollen Stimmung machen und gehen dabei sinnbildlich ‚über Leichen’“ Das ist jetzt gerichtlich bestätigt.