Es war ein wirklich übler Beitrag, der im Mai 2014 in der Mölzer-Postille „Zur Zeit“ über die „Standard“-Journalistin Colette Schmidt erschienen ist. Die Journalistin klagte wegen übler Nachrede. Jetzt entschied das Oberlandesgericht Wien als Berufungsinstanz neuerlich, dass der Artikel den Zweck verfolgt habe, „die Person zu diskreditieren“.
Hetze (Quelle: roma-service.at)
In der Sache selbst bestätigte das Oberlandesgericht Wien das Urteil der Erstinstanz und verurteilte damit „Zur Zeit“ zur Zahlung von 2.500 Euro wegen übler Nachrede und zusätzlich zur Übernahme der Prozesskosten, berichtet der „Standard“.
Wie schrieb doch „Zur Zeit“ damals? „Seriöse Journalisten wollen den Leser informieren, unseriöse Journalisten wollen Stimmung machen und gehen dabei sinnbildlich ‚über Leichen:“ Das ist jetzt gerichtlich bestätigt.