Der für Sonntag, 3. Mai, geplante „Spaziergang” der Pegida Oberösterreich in Linz wurde behördlich untersagt. Beim Bündnis „Linz gegen Rechts”, das für Sonntag wieder eine Gegenkundgebung angekündigt hatte, herrschte Freude über den „längst notwendigen Schritt der Behörden”, den „Naziaufmarsch” zu untersagen. Welche Gründe für die polizeiliche Untersagung maßgeblich waren, ist allerdings bislang nicht bekannt.
Pegida hat in Linz bislang zwei Kundgebungen abgehalten: am 2. und am 21. Februar. Den 100 bis 150 Pegida-Demonstrierenden standen dabei jeweils weit über Tausend GegendemonstrantInnen gegenüber.
Kühnen-Gruß bei Pegida Wien:
Kühnen-Grüße (oder wie Strache sagen würde „3 Bier bestellt”) auf der Pegida Kundgebung #nopoegida #nopegida pic.twitter.com/MDrZcTzuRy
— Rosa Antifa Wien (@rosaantifawien) 19. April 2015
Bei faktisch allen Pegida-Demonstrationen, die in Österreich bislang stattfanden, waren bekannte und/oder bekennende Neonazis dabei, wurden einschlägige Gesten (Hitler- und Kühnen-Gruß) gezeigt und einschlägige Parolen skandiert. Das und auch der Umstand, dass Pegida OÖ den Untersagungsbescheid und die Untersagungsgründe wohl schon kennt, aber bislang nicht veröffentlicht hat, lässt nur den Schluss zu, dass die Polizei die Kundgebung am 3. Mai, aber auch alle weiteren Kundgebungen im Hinblick auf NS-Wiederbetätigung untersagt hat.
Der Dachverband „Pegida in Österreich“ ist etwas auskunftsfreudiger als Pegida OÖ, die nur davon spricht, dass sie den Weg zum Verfassungsgerichtshof gehen will, weil ihre Kundgebung mit „hanebüchenen Begründungen einfach verboten“ worden sei. In der Pressemeldung von „Pegida in Österreich“ vom 29.4. heißt es, dass die Kundgebung durch die Behörde unter Berufung auf § 6 Versammlungsgesetz untersagt worden sei. Pegida merkt dazu an:
Unter den weiteren Begründungen befinden sich die diversesten Aufzählungen darüber, was Einzelpersonen von PEGIDA in Deutschland alles in der Vergangenheit getan haben sollen. Es wird außerdem der Vorwurf erhoben, dass es bei früheren Demonstrationen, insbesondere bei in Deutschland nicht von „PEGIDA in Österreich“ abgehaltenen Veranstaltungen, zu strafrechtlich relevanten Vorfällen der Wiederbetätigung kam, und dass manche Ordnungskräfte der rechtsnationalen Szene zuzuschreiben sind.
Kühnen-Gruß bei Pegida Wien:
.@rosaantifawien @antifa_w Hier noch ein Bild, das die Szenerie gesamt zeigt. #NoPegida #Pegida pic.twitter.com/utrhnJ9O22
— ViceAustria (@ViceAustria) 19. April 2015
„Pegida in Österreich“, also die Pegida-Fraktion, die sich zur Partei erklärt hat, jammert dann noch ein bisschen darüber, dass sie für ein „Fehlverhalten von deutschen Staatsbürgern“ verantwortlich gemacht werde und vergisst dabei, dass es bei den Pegida-Kundgebungen in Österreich mehrfach zu NS-Wiederbetätigung gekommen ist. „Pegida in Österreich“ distanziere sich von jeglichem Extremismus, heißt es in der Erklärung weiter: „Dies hatte sogar zur Folge, dass manche Personen aus der Partei ausscheiden mussten.”
Da hätten wir natürlich gerne gewusst, wer, wann und ob da nicht einige vergessen wurden – schließlich sind bei der letzten Pegida-Kundgebung in Wien ja etliche wieder durch Kühnen- und Hitlergrüße aufgefallen.

Im Bemühen, sich besonders brav zu zeigen, übertreiben es die Pegidisten:
Doch zweifeln wir in keinster Weise an der gutgemeinten Absicht der Landespolizeidirektion Linz und setzen unser Vertrauen in die österreichische Rechtsprechung und deren zukünftige rechtmäßige und dem Volke sein Recht zustehende Urteilsfindung über die von uns noch einzubringenden rechtlichen Schritte gegen den Verbotsbescheid.
Auch beim Datum stecken sie im nächsten Satz ordentlich zurück: „Auch wenn dann der 3. April 2015 ohne die Kundgebung von „PEGIDA in Österreich“ vorbeigegangen ist.“