Pegida Linz: Ausmarschiert?

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Der für Sonn­tag, 3. Mai, geplan­te „Spa­zier­gang” der Pegi­da Ober­ös­ter­reich in Linz wur­de behörd­lich unter­sagt. Beim Bünd­nis „Linz gegen Rechts”, das für Sonn­tag wie­der eine Gegen­kund­ge­bung ange­kün­digt hat­te, herrsch­te Freu­de über den „längst not­wen­di­gen Schritt der Behör­den”, den „Nazi­auf­marsch” zu unter­sa­gen. Wel­che Grün­de für die poli­zei­li­che Unter­sa­gung maß­geb­lich waren, ist aller­dings bis­lang nicht bekannt.

Pegi­da hat in Linz bis­lang zwei Kund­ge­bun­gen abge­hal­ten: am 2. und am 21. Febru­ar. Den 100 bis 150 Pegi­da-Demons­trie­ren­den stan­den dabei jeweils weit über Tau­send Gegen­de­mons­tran­tIn­nen gegenüber.

Küh­nen-Gruß bei Pegi­da Wien:

Bei fak­tisch allen Pegi­da-Demons­tra­tio­nen, die in Öster­reich bis­lang statt­fan­den, waren bekann­te und/oder beken­nen­de Neo­na­zis dabei, wur­den ein­schlä­gi­ge Ges­ten (Hit­ler- und Küh­nen-Gruß) gezeigt und ein­schlä­gi­ge Paro­len skan­diert. Das und auch der Umstand, dass Pegi­da OÖ den Unter­sa­gungs­be­scheid und die Unter­sa­gungs­grün­de wohl schon kennt, aber bis­lang nicht ver­öf­fent­licht hat, lässt nur den Schluss zu, dass die Poli­zei die Kund­ge­bung am 3. Mai, aber auch alle wei­te­ren Kund­ge­bun­gen im Hin­blick auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung unter­sagt hat.

Der Dach­ver­band „Pegi­da in Öster­reich“ ist etwas aus­kunfts­freu­di­ger als Pegi­da OÖ, die nur davon spricht, dass sie den Weg zum Ver­fas­sungs­ge­richts­hof gehen will, weil ihre Kund­ge­bung mit „hane­bü­che­nen Begrün­dun­gen ein­fach ver­bo­ten“ wor­den sei. In der Pres­se­mel­dung von „Pegi­da in Öster­reich“ vom 29.4. heißt es, dass die Kund­ge­bung durch die Behör­de unter Beru­fung auf § 6 Ver­samm­lungs­ge­setz unter­sagt wor­den sei. Pegi­da merkt dazu an:

Unter den wei­te­ren Begrün­dun­gen befin­den sich die diver­ses­ten Auf­zäh­lun­gen dar­über, was Ein­zel­per­so­nen von PEGIDA in Deutsch­land alles in der Ver­gan­gen­heit getan haben sol­len. Es wird außer­dem der Vor­wurf erho­ben, dass es bei frü­he­ren Demons­tra­tio­nen, ins­be­son­de­re bei in Deutsch­land nicht von „PEGIDA in Öster­reich“ abge­hal­te­nen Ver­an­stal­tun­gen, zu straf­recht­lich rele­van­ten Vor­fäl­len der Wie­der­be­tä­ti­gung kam, und dass man­che Ord­nungs­kräf­te der rechts­na­tio­na­len Sze­ne zuzu­schrei­ben sind.

Küh­nen-Gruß bei Pegi­da Wien:

„Pegi­da in Öster­reich“, also die Pegi­da-Frak­ti­on, die sich zur Par­tei erklärt hat, jam­mert dann noch ein biss­chen dar­über, dass sie für ein „Fehl­ver­hal­ten von deut­schen Staats­bür­gern“ ver­ant­wort­lich gemacht wer­de und ver­gisst dabei, dass es bei den Pegi­da-Kund­ge­bun­gen in Öster­reich mehr­fach zu NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gekom­men ist. „Pegi­da in Öster­reich“ distan­zie­re sich von jeg­li­chem Extre­mis­mus, heißt es in der Erklä­rung wei­ter: „Dies hat­te sogar zur Fol­ge, dass man­che Per­so­nen aus der Par­tei aus­schei­den mussten.”

Da hät­ten wir natür­lich ger­ne gewusst, wer, wann und ob da nicht eini­ge ver­ges­sen wur­den – schließ­lich sind bei der letz­ten Pegi­da-Kund­ge­bung in Wien ja etli­che wie­der durch Küh­nen- und Hit­ler­grü­ße auf­ge­fal­len.

Im Bemü­hen, sich beson­ders brav zu zei­gen, über­trei­ben es die Pegidisten:

Doch zwei­feln wir in keins­ter Wei­se an der gut­ge­mein­ten Absicht der Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Linz und set­zen unser Ver­trau­en in die öster­rei­chi­sche Recht­spre­chung und deren zukünf­ti­ge recht­mä­ßi­ge und dem Vol­ke sein Recht zuste­hen­de Urteils­fin­dung über die von uns noch ein­zu­brin­gen­den recht­li­chen Schrit­te gegen den Verbotsbescheid.

Auch beim Datum ste­cken sie im nächs­ten Satz ordent­lich zurück: „Auch wenn dann der 3. April 2015 ohne die Kund­ge­bung von „PEGIDA in Öster­reich“ vor­bei­ge­gan­gen ist.“