FPÖ und Arbeitslosigkeit: ausländische Beschäftigte billiger machen!

Lesezeit: 3 Minuten

Zum Tag der Arbeits­lo­sen schlägt die FPÖ – genau­er: der FPÖ-Abge­ord­ne­te Kickl – vor, aus­län­di­sche Arbeit­neh­me­rIn­nen für Betrie­be bil­li­ger zu machen. Als Ant­wort auf die his­to­risch höchs­te Zahl an arbeits­lo­sen Men­schen in der Zwei­ten Repu­blik schlägt die FPÖ „die Ein­füh­rung eines zeit­lich begrenz­ten Gast­ar­bei­ter­mo­dells samt Rück­füh­rungs­mög­lich­keit bei Dau­er­ar­beits­lo­sig­keit bzw. hohen Arbeits­lo­sen­zah­len“ vor.

Was ober­fläch­lich betrach­tet dazu geeig­net ist, nied­rigs­te ras­sis­ti­sche Instink­te anzu­spre­chen, ist bei genaue­rer Betrach­tung ein bereits sehr alter „Vor­schlag“, mit dem die Beschäf­ti­gung von Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft für Betrie­be wesent­lich ver­bil­ligt wür­de. War­um das so ist, führt die FPÖ selbst im Hand­buch Frei­heit­li­cher Poli­tik aus dem Jahr 2013 aus:

„Um eine wei­te­re Belas­tung unse­res Sozi­al­sys­tems auf­grund von Mas­sen­ein­wan­de­rung zu ver­hin­dern, die es Wirt­schafts­flücht­lin­gen bereits inner­halb kur­zer Zeit ermög­licht, in die sozia­le Hän­ge­mat­te zu fal­len und von dem zu zeh­ren, was gan­ze Gene­ra­tio­nen in Öster­reich müh­sam erar­bei­tet haben, beken­nen wir uns dazu, dass Gast­ar­bei­ter gemäß einem für ihren vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halt maß­ge­schnei­der­ten Modell aut­ark zu ver­si­chern sind und dass dafür eine eigens zu schaf­fen­de Sozi­al­ver­si­che­rung ohne Fehl­be­trags­aus­gleich durch die öffent­li­che Hand ein­zu­rich­ten ist. Gast­ar­bei­ter müs­sen mit ihrem Ein­kom­men nicht in unser Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­sys­tem ein­be­zah­len, weil das öffent­li­che Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­sys­tem dazu dient, öster­rei­chi­sche Arbeits­lo­se zu ver­mit­teln“.

In der Pra­xis also sol­len Unter­neh­men, die Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft beschäf­ti­gen, für die­se Beschäf­tig­ten kei­nen Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trag zah­len müs­sen und erspa­ren sich somit zumin­dest 3% des Brut­to­lohns an Abgaben.

Doch damit nicht genug: Tat­säch­lich zah­len in Öster­reich beschäf­tig­te Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft mehr an Bei­trä­gen in die Sozi­al­ver­si­che­rung ein, als sie an Leis­tun­gen aus­be­zahlt erhal­ten, wie das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um auf sei­ner Web­site zeigt. Eine eige­ne Sozi­al­ver­si­che­rung für „Aus­län­de­rIn­nen“ wür­de also nicht nur den „Inlän­de­rIn­nen“ scha­den, die dann auf Grund der feh­len­den Bei­trags­ein­nah­men der „Aus­län­de­rIn­nen“ Kür­zun­gen von Gesund­heits­leis­tun­gen hin­neh­men müss­ten, son­dern auch nied­ri­ge­re Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge der Unter­neh­men zur Fol­ge haben und somit „aus­län­di­sche Beschäf­tig­te“ aber­mals im Ver­gleich zu öster­rei­chi­schen Arbeits­kräf­ten „ver­bil­li­gen“. Und all das nur um ein Ziel zu errei­chen: Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft zu Men­schen zwei­ter Klas­se zu machen, die weni­ger Rech­te haben und vom Arbeits­recht weni­ger geschützt sind. Den FPÖ-Vor­schlag kon­se­quent zu Ende gedacht müss­ten dann auch noch wei­te­re dienst­ge­be­rIn­nen­sei­ti­ge Bei­trä­ge ent­fal­len: So etwa der Bei­trag zur Mit­ar­bei­te­rIn­nen­vor­sor­ge (1,53%), der ja auf Grund der pre­kä­ren auf­ent­halts­recht­li­chen Situa­ti­on der „Gast­ar­bei­te­rIn­nen“ nie auf Dau­er ver­an­lagt sein kann, aber wohl auch der Bei­trag zum Fami­li­en­las­ten­aus­gleichs­fonds, des­sen Leis­tun­gen Men­schen mit unsi­che­rem Auf­ent­halts­recht ja nie in Anspruch neh­men kön­nen (4,5%). Dies hät­te kon­se­quen­ter­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf das gesam­te Lohn­ni­veau, weil Unter­neh­men „öster­rei­chi­sche“ Arbeit­neh­me­rIn­nen mit dem Hin­weis auf bil­li­ge­re „aus­län­di­sche“ Beschäf­tig­te kräf­tig unter Druck set­zen könnten.


FPÖ-Vor­schlag zum Tag der Arbeits­lo­sen: Erspar­nis für Unternehmen
-

Der „Vor­schlag“ der FPÖ ist also völ­lig kon­tra­pro­duk­tiv und fie­le vor allen jenen Men­schen auf den Kopf, die die FPÖ wäh­len: schlecht aus­ge­bil­de­ten Men­schen mit nied­ri­gen Ein­kom­men. Er ist aber – glück­li­cher­wei­se – in einem moder­nen Rechts­staat ohne­hin nicht umsetz­bar, weil es dem Gleich­heits­ge­bot wider­spricht, Glei­ches ungleich zu behandeln.