Was oberflächlich betrachtet dazu geeignet ist, niedrigste rassistische Instinkte anzusprechen, ist bei genauerer Betrachtung ein bereits sehr alter „Vorschlag“, mit dem die Beschäftigung von Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft für Betriebe wesentlich verbilligt würde. Warum das so ist, führt die FPÖ selbst im Handbuch Freiheitlicher Politik aus dem Jahr 2013 aus:
Um eine weitere Belastung unseres Sozialsystems aufgrund von Masseneinwanderung zu verhindern, die es Wirtschaftsflüchtlingen bereits innerhalb kurzer Zeit ermöglicht, in die soziale Hängematte zu fallen und von dem zu zehren, was ganze Generationen in Österreich mühsam erarbeitet haben, bekennen wir uns dazu, dass Gastarbeiter gemäß einem für ihren vorübergehenden Aufenthalt maßgeschneiderten Modell autark zu versichern sind und dass dafür eine eigens zu schaffende Sozialversicherung ohne Fehlbetragsausgleich durch die öffentliche Hand einzurichten ist. Gastarbeiter müssen mit ihrem Einkommen nicht in unser Arbeitslosenversicherungssystem einbezahlen, weil das öffentliche Arbeitslosenversicherungssystem dazu dient, österreichische Arbeitslose zu vermitteln.
In der Praxis also sollen Unternehmen, die Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft beschäftigen, für diese Beschäftigten keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag zahlen müssen und ersparen sich somit zumindest 3 % des Bruttolohns an Abgaben.
Tatsächlich zahlen in Österreich beschäftigte Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft mehr an Beiträgen in die Sozialversicherung ein, als sie an Leistungen ausbezahlt erhalten, wie das Sozialministerium auf seiner Website zeigt. Eine eigene Sozialversicherung für „AusländerInnen“ würde also nicht nur den „InländerInnen“ schaden, die dann auf Grund der fehlenden Beitragseinnahmen der „AusländerInnen“ Kürzungen von Gesundheitsleistungen hinnehmen müssten, sondern auch niedrigere Krankenversicherungsbeiträge der Unternehmen zur Folge haben und somit „ausländische Beschäftigte“ abermals im Vergleich zu österreichischen Arbeitskräften „verbilligen“.
All das nur um ein Ziel zu erreichen: Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zu Menschen zweiter Klasse zu machen, die weniger Rechte haben und vom Arbeitsrecht weniger geschützt sind. Den FPÖ-Vorschlag konsequent zu Ende gedacht, müssten dann auch noch weitere dienstgeberInnenseitige Beiträge entfallen: so etwa der Beitrag zur MitarbeiterInnenvorsorge (1,53 %), der ja auf Grund der prekären aufenthaltsrechtlichen Situation der „GastarbeiterInnen“ nie auf Dauer veranlagt sein kann, aber wohl auch der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, dessen Leistungen Menschen mit unsicherem Aufenthaltsrecht ja nie in Anspruch nehmen können (4,5 %). Dies hätte auch Auswirkungen auf das gesamte Lohnniveau, weil Unternehmen „österreichische“ ArbeitnehmerInnen mit dem Hinweis auf billigere „ausländische“ Beschäftigte kräftig unter Druck setzen könnten.
Der „Vorschlag“ der FPÖ ist also völlig kontraproduktiv und fiele vor allen jenen Menschen auf den Kopf, die die FPÖ wählen: schlecht ausgebildeten Menschen mit niedrigen Einkommen. Er ist aber glücklicherweise in einem modernen Rechtsstaat ohnehin nicht umsetzbar, weil es dem Gleichheitsgebot widerspricht, Gleiches ungleich zu behandeln.
FPÖ-Vorschlag zum Tag der Arbeitslosen: Ersparnis für Unternehmen