FPÖ und Arbeitslosigkeit: ausländische Beschäftigte billiger machen!

Zum Tag der Arbeit­slosen schlägt die FPÖ – genauer: der FPÖ-Abge­ord­nete Kickl – vor, aus­ländis­che Arbeit­nehmerIn­nen für Betriebe bil­liger zu machen. Als Antwort auf die his­torisch höch­ste Zahl an arbeit­slosen Men­schen in der Zweit­en Repub­lik schlägt die FPÖ „die Ein­führung eines zeitlich begren­zten Gas­tar­beit­er­mod­ells samt Rück­führungsmöglichkeit bei Dauer­ar­beit­slosigkeit bzw. hohen Arbeit­slosen­zahlen“ vor.

Was ober­fläch­lich betra­chtet dazu geeignet ist, niedrig­ste ras­sis­tis­che Instink­te anzus­prechen, ist bei genauer­er Betra­ch­tung ein bere­its sehr alter „Vorschlag“, mit dem die Beschäf­ti­gung von Men­schen ohne öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft für Betriebe wesentlich ver­bil­ligt würde. Warum das so ist, führt die FPÖ selb­st im Hand­buch Frei­heitlich­er Poli­tik aus dem Jahr 2013 aus:

„Um eine weit­ere Belas­tung unseres Sozial­sys­tems auf­grund von Massenein­wan­derung zu ver­hin­dern, die es Wirtschafts­flüchtlin­gen bere­its inner­halb kurz­er Zeit ermöglicht, in die soziale Hänge­mat­te zu fall­en und von dem zu zehren, was ganze Gen­er­a­tio­nen in Öster­re­ich müh­sam erar­beit­et haben, beken­nen wir uns dazu, dass Gas­tar­beit­er gemäß einem für ihren vorüberge­hen­den Aufen­thalt maßgeschnei­derten Mod­ell autark zu ver­sich­ern sind und dass dafür eine eigens zu schaf­fende Sozialver­sicherung ohne Fehlbe­tragsaus­gle­ich durch die öffentliche Hand einzuricht­en ist. Gas­tar­beit­er müssen mit ihrem Einkom­men nicht in unser Arbeit­slosen­ver­sicherungssys­tem ein­bezahlen, weil das öffentliche Arbeit­slosen­ver­sicherungssys­tem dazu dient, öster­re­ichis­che Arbeit­slose zu ver­mit­teln“.

In der Prax­is also sollen Unternehmen, die Men­schen ohne öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft beschäfti­gen, für diese Beschäftigten keinen Arbeit­slosen­ver­sicherungs­beitrag zahlen müssen und ers­paren sich somit zumin­d­est 3% des Brut­tolohns an Abgaben.

Doch damit nicht genug: Tat­säch­lich zahlen in Öster­re­ich beschäftigte Men­schen ohne öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft mehr an Beiträ­gen in die Sozialver­sicherung ein, als sie an Leis­tun­gen aus­bezahlt erhal­ten, wie das Sozialmin­is­teri­um auf sein­er Web­site zeigt. Eine eigene Sozialver­sicherung für „Aus­län­derIn­nen“ würde also nicht nur den „Inlän­derIn­nen“ schaden, die dann auf Grund der fehlen­den Beitrag­sein­nah­men der „Aus­län­derIn­nen“ Kürzun­gen von Gesund­heit­sleis­tun­gen hin­nehmen müssten, son­dern auch niedrigere Kranken­ver­sicherungs­beiträge der Unternehmen zur Folge haben und somit „aus­ländis­che Beschäftigte“ aber­mals im Ver­gle­ich zu öster­re­ichis­chen Arbeit­skräften „ver­bil­li­gen“. Und all das nur um ein Ziel zu erre­ichen: Men­schen ohne öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft zu Men­schen zweit­er Klasse zu machen, die weniger Rechte haben und vom Arbeit­srecht weniger geschützt sind. Den FPÖ-Vorschlag kon­se­quent zu Ende gedacht müssten dann auch noch weit­ere dien­st­ge­berIn­nen­seit­ige Beiträge ent­fall­en: So etwa der Beitrag zur Mitar­bei­t­erIn­nen­vor­sorge (1,53%), der ja auf Grund der prekären aufen­thalt­srechtlichen Sit­u­a­tion der „Gas­tar­bei­t­erIn­nen“ nie auf Dauer ver­an­lagt sein kann, aber wohl auch der Beitrag zum Fam­i­lien­las­te­naus­gle­ichs­fonds, dessen Leis­tun­gen Men­schen mit unsicherem Aufen­thalt­srecht ja nie in Anspruch nehmen kön­nen (4,5%). Dies hätte kon­se­quenter­weise auch Auswirkun­gen auf das gesamte Lohn­niveau, weil Unternehmen „öster­re­ichis­che“ Arbeit­nehmerIn­nen mit dem Hin­weis auf bil­ligere „aus­ländis­che“ Beschäftigte kräftig unter Druck set­zen könnten.


FPÖ-Vorschlag zum Tag der Arbeit­slosen: Erspar­nis für Unternehmen
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Der „Vorschlag“ der FPÖ ist also völ­lig kon­trapro­duk­tiv und fiele vor allen jenen Men­schen auf den Kopf, die die FPÖ wählen: schlecht aus­ge­bilde­ten Men­schen mit niedri­gen Einkom­men. Er ist aber – glück­licher­weise – in einem mod­er­nen Rechtsstaat ohne­hin nicht umset­zbar, weil es dem Gle­ich­heits­ge­bot wider­spricht, Gle­ich­es ungle­ich zu behandeln.