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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Grieskirchen/Wels: Brauner Jurist ohne juristische Kenntnisse

Bei diesem Juristen muss es sich wohl um einen Burschenschafter handeln. Diese kühne Art der Rechtfertigung für NS-Wiederbetätigung ist unüberbietbar! Da wird man sich auf den Buden gegenseitig auf die Schenkel klatschen. Geholfen hat es dem Angeklagten freilich nichts: schuldig in zwei von drei Anklagepunkten, befanden die Geschworenen.

16. Jan. 2015

Der Staatsanwalt hat scheinbar noch große Illusionen über Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums: „Ein solches Verhalten ist eines Studienabsolventen unwürdig“, so der Anklagevertreter laut „Kronen Zeitung“ vom 15.1.15. Die „Krone“ hat als einziges Medium über den Wiederbetätigungsprozess vor dem Welser Landesgericht berichtet.

Dort war er angeklagt, weil er auf Facebook einschlägige Bilder – die „Krone“ schreibt von Fotos mit Hitlergruß bzw. von einem indischen Hitler-Shop – mit „Gefällt mir“ markiert und auch selbst ein „fragwürdiges“ Foto gepostet hatte.

Möglicherweise war weniger das Delikt selbst als vielmehr die Rechtfertigung des angehenden Juristen für die Verurteilung verantwortlich. Die „Krone“ schweigt sich darüber aus, aber sie zitiert dessen Rechtfertigung: „Ich habe mir die Bilder nicht besonders angeschaut, einfach draufgedrückt. Ich hielt es für schwarzen Humor.“ Und weil’s schon so lustig war mit dieser Rechtfertigung, setzte der braune Jurist gleich noch nach. Mit dem Verbotsgesetz sei er trotz seines Studiums nicht vertraut: „Das war nicht Gegenstand einer Lehrveranstaltung.“

Zweifellos hat sich der Angeklagte damit für eine Vortragsrunde bei den Burschenschaften qualifiziert. Beim Welser Landesgericht handelte er sich zunächst einmal zwölf Monate bedingt ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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