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Auch Junge ÖVP kritisiert FPÖ

Die FPÖ hat sich wie­der ein­mal selbst gefun­den: als Opfer von Medi­en, von Pos­tern, ja sogar der Jus­tiz! In einer Pres­se­aus­sendung beklagt sie sich bit­ter­lich dar­über, dass es sofort einen „weh­lei­di­gen Auf­schrei“ gebe, wenn ein User auf der Face­­book-Sei­­te von HC Stra­che „dum­me Kom­men­ta­re“ macht. Selbst die Jun­ge ÖVP (JVP) hat die­ses uner­träg­li­che blaue Gegreine […]

8. Okt 2014

Es braucht schon eine ordent­li­che Por­ti­on Unver­fro­ren­heit, um nach einer wah­ren Hass­or­gie auf Stra­ches Face­book-Kon­to von „dum­men Kom­men­ta­ren“ zu spre­chen. Als Stra­che vor rund 10 Tagen einen Zei­tungs­be­richt über die angeb­li­che Ver­ge­wal­ti­gung einer Frau durch Asyl­wer­ber auf sei­ne Time­line stell­te, wüte­ten dort Aber­dut­zen­de Pos­ter mit übels­ten Mord- und Lynch­phan­ta­sien. Und mit ein­deu­ti­gen Nazi-Parolen.

Die meis­ten Mord- und Hass­pos­tings wur­den zwar nach einer Wei­le von den Admi­nis­tra­to­ren der Sei­te wie­der gelöscht, aber da war ihr Zweck auch schon längst erfüllt!

Weni­ge Tage danach die FPÖ-Pres­se­aus­sendung, die mit dem bezeich­nen­den Satz beginnt: „Schnell gibt es in den Medi­en einen weh­lei­di­gen Auf­schrei, wenn ein User auf der HC-Stra­che-Fan­sei­te dum­me Kom­men­ta­re abgibt.“ Ein­mal abge­se­hen davon, dass es in den Medi­en zu der Hass­or­gie lei­der kei­nen Auf­schrei gab – was ist mit „weh­lei­dig“ gemeint? Was mit den „dum­men Kom­men­ta­ren“? Die Nazi-Pos­tings oder die Auf­ru­fe zur Lynch-Justiz?

Irgend­wo war ja auch ein­mal zu lesen, dass die Admi­nis­tra­to­ren von Stra­ches Sei­te straf­recht­lich ver­däch­ti­ge Pos­tings der Staats­an­walt­schaft mel­den. Wir haben zwar noch von kei­nen Ankla­gen bzw. Ver­ur­tei­lun­gen wegen Anzei­gen von Stra­ches Admins gehört, aber wir las­sen uns ger­ne vom Gegen­teil überzeugen!

Zu dem Vor­wurf gegen die Jus­tiz, wonach „bei Hass­pos­tings gegen Minis­ter Kurz oder Minis­te­rin Hei­nisch-Hosek sofort die Staats­an­walt­schaft aktiv wird“ wäh­rend „bei Het­ze gegen die FPÖ oder Mord­dro­hun­gen gegen HC Stra­che gar nichts“ pas­siert, haben nicht nur wir, son­dern auch die Jun­ge ÖVP eine völ­lig ande­re Meinung.

Die JVP outet sich in einer Pres­se­aus­sendung als Anzei­ge­rin der Hass-Pos­tings auf der FB-Sei­te von Sebas­ti­an Kurz. Aller­dings, so die JVP, wur­de „bei der Staats­an­walt­schaft nicht Poli­ti­ker­be­schimp­fung oder Hass-Pos­tings gegen Poli­ti­ker zur Anzei­ge gebracht“, son­dern „ein­deu­ti­ge anti­se­mi­ti­sche Pos­tings, sowie Ver­het­zung gegen Religionen.“

Die Staats­an­walt­schaft wur­de bei Kurz (aber auch bei Hei­nisch-Hosek) erst tätig, nach­dem die anti­se­mi­ti­schen Pos­tings iden­ti­fi­ziert und ange­zeigt wur­den. Die JVP dazu: „Logi­scher­wei­se fin­den daher die Ankla­ge in Kor­neu­burg gegen einen der Ver­däch­ti­gen nicht wegen Poli­ti­ker­be­schimp­fung statt, son­dern wegen Ver­het­zung und Wiederbetätigung.“

Nur zur Ergän­zung: Wir fin­den, dass auch (gefähr­li­che) Dro­hun­gen gegen Poli­ti­ke­rIn­nen kei­nen Platz in Foren haben dür­fen und vor Gericht gehö­ren. Das ist aber noch lan­ge kein Grund, Ver­het­zung, NS-Wie­der­be­tä­ti­gung oder ande­re mut­maß­li­che Delik­te nach dem Straf­ge­setz als „dum­me Kom­men­ta­re“ zu baga­tel­li­sie­ren, bei denen es einen „weh­lei­di­gen Auf­schrei“ gebe.

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