Es braucht schon eine ordentliche Portion Unverfrorenheit, um nach einer wahren Hassorgie auf Straches Facebook-Konto von „dummen Kommentaren“ zu sprechen. Als Strache vor rund 10 Tagen einen Zeitungsbericht über die angebliche Vergewaltigung einer Frau durch Asylwerber auf seine Timeline stellte, wüteten dort Aberdutzende Poster mit übelsten Mord- und Lynchphantasien. Und mit eindeutigen Nazi-Parolen.
Die meisten Mord- und Hasspostings wurden zwar nach einer Weile von den Administratoren der Seite wieder gelöscht, aber da war ihr Zweck auch schon längst erfüllt!
Wenige Tage danach die FPÖ-Presseaussendung, die mit dem bezeichnenden Satz beginnt: „Schnell gibt es in den Medien einen wehleidigen Aufschrei, wenn ein User auf der HC-Strache-Fanseite dumme Kommentare abgibt.“ Einmal abgesehen davon, dass es in den Medien zu der Hassorgie leider keinen Aufschrei gab – was ist mit „wehleidig“ gemeint? Was mit den „dummen Kommentaren“? Die Nazi-Postings oder die Aufrufe zur Lynch-Justiz?
Irgendwo war ja auch einmal zu lesen, dass die Administratoren von Straches Seite strafrechtlich verdächtige Postings der Staatsanwaltschaft melden. Wir haben zwar noch von keinen Anklagen bzw. Verurteilungen wegen Anzeigen von Straches Admins gehört, aber wir lassen uns gerne vom Gegenteil überzeugen!
Zu dem Vorwurf gegen die Justiz, wonach „bei Hasspostings gegen Minister Kurz oder Ministerin Heinisch-Hosek sofort die Staatsanwaltschaft aktiv wird“ während „bei Hetze gegen die FPÖ oder Morddrohungen gegen HC Strache gar nichts“ passiert, haben nicht nur wir, sondern auch die Junge ÖVP eine völlig andere Meinung.
Die JVP outet sich in einer Presseaussendung als Anzeigerin der Hass-Postings auf der FB-Seite von Sebastian Kurz. Allerdings, so die JVP, wurde „bei der Staatsanwaltschaft nicht Politikerbeschimpfung oder Hass-Postings gegen Politiker zur Anzeige gebracht“, sondern „eindeutige antisemitische Postings, sowie Verhetzung gegen Religionen.“
Die Staatsanwaltschaft wurde bei Kurz (aber auch bei Heinisch-Hosek) erst tätig, nachdem die antisemitischen Postings identifiziert und angezeigt wurden. Die JVP dazu: „Logischerweise finden daher die Anklage in Korneuburg gegen einen der Verdächtigen nicht wegen Politikerbeschimpfung statt, sondern wegen Verhetzung und Wiederbetätigung.“
Nur zur Ergänzung: Wir finden, dass auch (gefährliche) Drohungen gegen PolitikerInnen keinen Platz in Foren haben dürfen und vor Gericht gehören. Das ist aber noch lange kein Grund, Verhetzung, NS-Wiederbetätigung oder andere mutmaßliche Delikte nach dem Strafgesetz als „dumme Kommentare“ zu bagatellisieren, bei denen es einen „wehleidigen Aufschrei“ gebe.