Salzburg/Faistenau: Gedanken zu einem Prozess wegen NS-Wiederbetätigung

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Die nüch­ter­nen Fak­ten zu dem Salz­bur­ger Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen zwei Jugend­li­che aus Fais­ten­au sind hier und hier nach­zu­le­sen, ein lesens­wer­ter Kom­men­tar zum Pro­zess fin­det sich auf dem Blog der feu­er­ro­ten Frie­de­ri­ke. Im fol­gen­den ein kur­zer Auszug.


„Man kann nur schwer glaub­haft blei­ben, wenn man nicht wagt, in medi­as res zu gehen. Die Mög­lich­kei­ten, Ein­blick in die rechts­extre­me Sze­ne zu bekom­men, sind äußerst begrenzt. Der Pro­zess gegen zwei Salz­bur­ger Jugend­li­che, die eine rechts­extre­me Paro­le an eine Schul­wand schmier­ten (einer sprüh­te, der ande­re stand “Schmie­re”) erschien mir dem­nach als eine Mög­lich­keit, mehr Ein­blick zu bekommen.
In der Nacht vor­her tat ich mir mit dem Ein­schla­fen schwer. Per­ma­nent rat­ter­ten Fra­gen als Per­pe­tu­um Mobi­le durch mei­nen Kopf: Wer­den mei­ne Ansich­ten bestä­tigt? Wie läuft ein der­ar­ti­ger Pro­zess ab? Wer­den Gesin­nungs­ge­nos­sIn­nen eben­falls in den Zuschau­er­rei­hen anwe­send sein? Wie stark wird das öffent­li­che Inter­es­se sein?
Tat­säch­lich ging ich am Ende des Tages mit mehr Fra­gen als Ant­wor­ten aus dem Pro­zess her­aus. Die Fra­ge der “Schuld” im Zusam­men­hang mit Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz war für mich bis­her ein­fach zu beant­wor­ten: je här­ter die Stra­fe, des­to bes­ser! “Law and Order” – unab­hän­gig von Alter und sozia­lem Hin­ter­grund. Bis­her war’s mir ziem­lich egal, ob das Motiv hin­ter einer ein­schlä­gi­gen Tat schlich­tes “Mit­lau­fen” war oder eine tat­säch­li­che, tie­fe ideo­lo­gi­sche Ver­haf­tung. Die­se Ein­stel­lung wur­de heu­te – ich beto­ne: in TEILEN – auf den Kopf gestellt. In der Moti­va­ti­on zu der­ar­ti­gen Taten gibt es ver­mut­lich mehr Grau­tö­ne als Schwarz oder Weiß. Nichts des­to trotz ist das Ver­bots­ge­setz bzw. des­sen Abschaf­fung nicht zur Dis­kus­si­on zu stel­len. Die Fra­ge ist viel­mehr, war­um es heu­te immer noch not­wen­dig ist, es anzu­wen­den…………………“
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