Das deutsche Neonazi-Portal „altermedia“ und die österreichisch-russischen Kameraden von „Freies Österreich“ haben die Meldung von alpen-donau.info vom 3. August („Pfundskerle“), in der Namen und Adressen von zwei Personen veröffentlicht wurden, die sich an die NS-Meldestelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz gewandt haben, in veränderter Form wiedergegeben.
Interessant ist vor allem, dass auf den beiden Neonazi-Seiten, die auf ausländischen Servern liegen, nicht nur die Namen, Adressen und Telefonnummern der Meldungsleger genannt wurden, sondern auch zusätzliche Informationen zu den Personen.
Altermedia hat auch die Meldung von Pfingstl mit dem Namensouting der beiden Polizisten vom 10.8. übernommen und dann auch noch den Widerruf von Pfingstl. Ganz dezent haben die Neonazis von altermedia sogar die Rechtschreibfehler von Pfingstl korrigiert. Die Neonazis auf altermedia interessiert ohnehin anderes:
„Ist es eigentlich ein Zufall, daß die Illustration zum ‚Denunzianten’ am Anfang des Artikel so auserwählte Rassenmerkmale zeigt?”, höhnt Nazi-Poster „Griesgram“. Dass Pfingstl, pardon: alpen-donau.info!, zwischen der Polizei und der politischen Polizei zu differenzieren versucht, das wollen sie gar nicht akzeptieren. Einmütig stellen sie fest, dass es keinen Unterschied gibt und alle Polizisten die „Kettenhunde Zions“ und eine „Judenwehr“ sind.
Pfingstl selbst hat seine angekündigte Differenzierung völlig verpatzt. Während er im Vorspann zum Polizisten-Outing von den „anständigen Männern und Frauen bei unserer Polizei“ schreibt, die sich mit linkem Gesindel prügeln müssen, während die politische Polizei (Verfassungsschutz) „Gesinnungstätern“ hinterherjage, werden im Anschluss daran ausgerechnet zwei Polizisten von der „anständigen“ Seite geoutet, die im Jahr 2008 (!) nichts anderes getan haben, als Spuren zu sichern.
Was Pfingstl dann schreibt, als er die Namen der Polizisten wieder einschwärzt („Unsere Polizei hat ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre“), nimmt er vermutlich selbst nicht ernst. Bei den Neonazis auf altermedia herrscht dazu jedenfalls peinliches Schweigen. Der Umstand, dass Pfingstl über eine Akteneinsicht sehr viele sensible Daten erhalten hat, wurde von politischer Seite, aber auch von den Medien heftig kritisiert und hat in der Folge zu unterschiedlichen Schuldzuweisungen und Reaktionen geführt.
Das Innenministerium sah das Problem bei der Justiz, die dem Verdächtigten die Akteneinsicht gewährt habe, kündigte aber für die Zukunft an, dass die Daten der Meldungsleger nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch der Staatsanwaltschaft weitergegeben würden – eine unzureichende und unbestimmte Einschränkung.
Die Justiz wehrte sich, indem sie sich im „Falter“ (Nr. 33) sowohl für eine Änderung der Strafprozessordnung (besserer Datenschutz) aussprach als auch die genaueren Umstände der Akteneinsicht offenlegte. Demnach hat der zuständige Staatsanwalt zunächst nur auszugsweise Aktenteile übermittelt und erst nach Pfingstls erfolgreicher Beschwerde den kompletten Akt.
Dokument des Heeresabwehramtes, an den Verfassungsschutz übermittelt wurde und bei Pfingstl landete
Damit liegt der Ball wieder beim Verfassungsschutz, dem es bislang nicht ansatzweise gelang, eine akzeptable Erklärung dafür zu finden, warum die Namen von Personen, die eine Frage an die NS-Meldestelle richten oder eine vage Wahrnehmung zu alpen-donau haben, im monatelang verzögerten Anfallsbericht und damit im Akt auftauchen. Auch die Veröffentlichung eines Deckblattes des Heeresabwehramtes, das von drei Niederschriften mit Pfingstl in der Beilage berichtet und die Vernichtung dieser Verschlussangelegenheit, die an den Verfassungsschutz übermittelt wurde, sofort nach Übermittlung verlangt, belegt, dass der Verfassungsschutz ziemlich locker mit den ihm übermittelten Daten umgeht.
➡️ Die Alpen-Donau-Neonazis (Teil 1): Die Schneckenpost vom Verfassungsschutz