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Die Alpen-Donau-Mur-Neonazis (Teil 2): Pfingstl provoziert weiter

Bei Richard Pfingstl, dem Betrei­ber von alpen-donau.info (neu) Ein­sicht anzu­neh­men, wäre ziem­lich ver­fehlt. Aber die Neo­na­­zi-Web­­sei­­te hat nach eini­gen Stun­den die Namen jener Poli­zei­be­am­ten, die zuvor in fak­si­mi­lier­ten Poli­zei­be­rich­ten aus dem Jahr 2008 nament­lich geoutet wur­den, wie­der geschwärzt. Pfingstls Pro­vo­ka­tio­nen wer­den mat­ter und wir­rer. Das deut­sche Neo­na­­zi-Por­­tal „alter­me­dia“ und die öster­­rei­chisch-rus­­si­­schen Kame­ra­den von „Frei­es Österreich“ […]

14. Aug 2014

Das deut­sche Neo­na­zi-Por­tal „alter­me­dia“ und die öster­rei­chisch-rus­si­schen Kame­ra­den von „Frei­es Öster­reich“ haben die Mel­dung von alpen-donau.info vom 3. August („Pfunds­ker­le“), in der Namen und Adres­sen von zwei Per­so­nen ver­öf­fent­licht wur­den, die sich an die NS-Mel­de­stel­le beim Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz gewandt haben, in ver­än­der­ter Form wiedergegeben.

Inter­es­sant ist vor allem, dass auf den bei­den Neo­na­zi-Sei­ten, die auf aus­län­di­schen Ser­vern lie­gen, nicht nur die Namen, Adres­sen und Tele­fon­num­mern der Mel­dungs­le­ger genannt wur­den, son­dern auch zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Personen.

Alter­me­dia hat auch die Mel­dung von Pfingstl mit dem Namens­ou­ting der bei­den Poli­zis­ten vom 10.8. über­nom­men und dann auch noch den Wider­ruf von Pfingstl. Ganz dezent haben die Neo­na­zis von alter­me­dia sogar die Recht­schreib­feh­ler von Pfingstl kor­ri­giert. Die Neo­na­zis auf alter­me­dia inter­es­siert ohne­hin anderes:

„Ist es eigent­lich ein Zufall, daß die Illus­tra­ti­on zum ‚Denun­zi­an­ten’ am Anfang des Arti­kel so aus­er­wähl­te Ras­sen­merk­ma­le zeigt?”, höhnt Nazi-Pos­ter „Gries­gram“. Dass Pfingstl, par­don: alpen-donau.info!, zwi­schen der Poli­zei und der poli­ti­schen Poli­zei zu dif­fe­ren­zie­ren ver­sucht, das wol­len sie gar nicht akzep­tie­ren. Ein­mü­tig stel­len sie fest, dass es kei­nen Unter­schied gibt und alle Poli­zis­ten die „Ket­ten­hun­de Zions“ und eine „Juden­wehr“ sind.

Pfingstl selbst hat sei­ne ange­kün­dig­te Dif­fe­ren­zie­rung völ­lig ver­patzt. Wäh­rend er im Vor­spann zum Poli­zis­ten-Outing von den „anstän­di­gen Män­nern und Frau­en bei unse­rer Poli­zei“ schreibt, die sich mit lin­kem Gesin­del prü­geln müs­sen, wäh­rend die poli­ti­sche Poli­zei (Ver­fas­sungs­schutz) „Gesin­nungs­tä­tern“ hin­ter­her­ja­ge, wer­den im Anschluss dar­an aus­ge­rech­net zwei Poli­zis­ten von der „anstän­di­gen“ Sei­te geoutet, die im Jahr 2008 (!) nichts ande­res getan haben, als Spu­ren zu sichern.

Was Pfingstl dann schreibt, als er die Namen der Poli­zis­ten wie­der ein­schwärzt („Unse­re Poli­zei hat ein Recht auf Schutz ihrer Pri­vat­sphä­re“), nimmt er ver­mut­lich selbst nicht ernst. Bei den Neo­na­zis auf alter­me­dia herrscht dazu jeden­falls pein­li­ches Schwei­gen. Der Umstand, dass Pfingstl über eine Akten­ein­sicht sehr vie­le sen­si­ble Daten erhal­ten hat, wur­de von poli­ti­scher Sei­te, aber auch von den Medi­en hef­tig kri­ti­siert und hat in der Fol­ge zu unter­schied­li­chen Schuld­zu­wei­sun­gen und Reak­tio­nen geführt.

Das Innen­mi­nis­te­ri­um sah das Pro­blem bei der Jus­tiz, die dem Ver­däch­tig­ten die Akten­ein­sicht gewährt habe, kün­dig­te aber für die Zukunft an, dass die Daten der Mel­dungs­le­ger nur mehr auf aus­drück­li­chen Wunsch der Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­ge­ben wür­den – eine unzu­rei­chen­de und unbe­stimm­te Einschränkung.

Die Jus­tiz wehr­te sich, indem sie sich im „Fal­ter“ (Nr. 33) sowohl für eine Ände­rung der Straf­pro­zess­ord­nung (bes­se­rer Daten­schutz) aus­sprach als auch die genaue­ren Umstän­de der Akten­ein­sicht offen­leg­te. Dem­nach hat der zustän­di­ge Staats­an­walt zunächst nur aus­zugs­wei­se Akten­tei­le über­mit­telt und erst nach Pfingstls erfolg­rei­cher Beschwer­de den kom­plet­ten Akt.


Doku­ment des Hee­res­ab­wehr­am­tes, an den Ver­fas­sungs­schutz über­mit­telt wur­de und bei Pfingstl landete

Damit liegt der Ball wie­der beim Ver­fas­sungs­schutz, dem es bis­lang nicht ansatz­wei­se gelang, eine akzep­ta­ble Erklä­rung dafür zu fin­den, war­um die Namen von Per­so­nen, die eine Fra­ge an die NS-Mel­de­stel­le rich­ten oder eine vage Wahr­neh­mung zu alpen-donau haben, im mona­te­lang ver­zö­ger­ten Anfalls­be­richt und damit im Akt auf­tau­chen. Auch die Ver­öf­fent­li­chung eines Deck­blat­tes des Hee­res­ab­wehr­am­tes, das von drei Nie­der­schrif­ten mit Pfingstl in der Bei­la­ge berich­tet und die Ver­nich­tung die­ser Ver­schluss­an­ge­le­gen­heit, die an den Ver­fas­sungs­schutz über­mit­telt wur­de, sofort nach Über­mitt­lung ver­langt, belegt, dass der Ver­fas­sungs­schutz ziem­lich locker mit den ihm über­mit­tel­ten Daten umgeht.

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