Schon wieder Braunau!

Schon wieder Brau­nau, obwohl’s dort nach Auf­fas­sung der Polizei kein Prob­lem mit Recht­sex­tremen gibt. Vor der Demo gegen Rechts am 19. April gab es neon­azis­tis­che Klebe- und Schmier­ak­tio­nen, zu Hitlers Geburt­stag der Auftritt eines stram­men Deutschen mit Hit­ler­gruß vor dessen Geburtshaus und am 22. April dann der Auftritt eines stram­men Brau­nauers vor dem Lan­des­gericht Ried wegen Wiederbetätigung.

Wir wollen nicht klein­lich sein, aber da gab es ja erst vor kurzem einen ähn­lich gelagerten Prozess, bei dem zwei Brau­nauer „braune Bier­büf­fel“ wegen NS-Wieder­betä­ti­gung verurteilt wur­den. „Nur zwei, drei Einge­fleis­chte“ (Neon­azis) gebe es in Brau­nau, hieß es damals – jet­zt ist das Pen­sum voll, aber den­noch kein Ende in Sicht. Denn der 19-Jährige aus Brau­nau, der da vor dem Geschwore­nen­gericht in Ried stand, war eben­falls wegen sein­er Face­book-Veröf­fentlichun­gen angeklagt. Zwis­chen April und Okto­ber 2012 habe er mehrere ein­schlägige Fotos hochge­laden, wirft ihm die Anklage vor, bei ein­er Haus­durch­suchung wurde auch ein­schlägiges Mate­r­i­al sichergestellt.

Über den Prozess in Ried im Innkreis bericht­en die „Oberöster­re­ichis­chen Nachricht­en“, und was sie bericht­en, ver­heißt nichts Gutes: „Sehr geläutert scheint er (….) nicht zu sein.” (OÖN) So zählt sich der Angeklagte „mehr oder weniger“ zu den Holo­caust-Leugn­ern und auch seine Ein­schätzung von Hitler zeugt nicht von Dis­tanz zur Neon­azi-Szene. Im Gegen­teil und eigentlich über­raschend verzichtet der Angeklagte auf die üblichen Entschuldigungs­floskeln mit Alko­hol, nicht gewusst etc.

Der Staat­san­walt kündigt eine neuer­liche Über­prü­fung des Face­book-Pro­fils des Angeklagten an, nach­dem er während des Prozess­es auf weit­ere ver­mut­lich ein­schlägige Post­ings dort aufmerk­sam gemacht wurde. Einst­weilen set­zte es sechs Monate bed­ingt für den Angeklagten. Das Urteil ist bere­its rechtskräftig.