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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Innsbruck: Keine Hiebe wegen der Diebe

Die neuerliche Verhandlung wegen des Verdachts der Verhetzung gegen den ehemaligen Spitzenkandidaten der FPÖ für den Innsbrucker Gemeinderat, August Penz, endete mit einem Freispruch.

18. Feb. 2014

„Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ war auf den Plakaten der FPÖ für den Innsbrucker Gemeinderatswahlkampf 2012 zu lesen. Nach einigen Tagen, in denen der FPÖ-Slogan heftig kritisiert und wegen des Verdachts der Verhetzung angezeigt wurde, ließ Penz die Plakate wieder abnehmen. „Auf eigene Kosten“, wie der Hotelier immer wieder betonte.


Auch Weihnachtskekse waren ein Thema bei den Innsbrucker Gemeinderatswahlen im April 2012

Penz, der nach der Wahl aus der FPÖ ausgetreten ist und in einem Interview mit der „Zeit“ (27.9.12) auch wegen des Plakats heftige Kritik und Vorwürfe an die Adresse der Bundes-FPÖ richtete, war im Vorjahr vom Landesgericht Innsbruck wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde dann vom Oberlandesgericht wieder aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen. Schon vor der Erstverhandlung beim Landesgericht Innsbruck hatte es Zores gegeben: Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die ursprünglich vereinbarte Diversion Beschwerde eingelegt und damit das Strafverfahren erzwungen.

Penz, der ursprünglich den Slogan verteidigt hatte, distanzierte sich davon später immer deutlicher, aber auch insgesamt von „unappetitlichen“ ausländerfeindlichen Wahlkämpfen der FPÖ, etwa von den „widerwärtigen Aussagen von Susanne Winter“.

Unabhängig von der persönlichen strafrechtlichen Schuld und Verantwortung von Penz, der im „Zeit“-Interview, aber auch vor Gericht darauf hinwies, dass der Slogan nicht von ihm stamme, wurde in den beiden Gerichtsverhandlungen die Frage, wie es tatsächlich zu der Hetzparole gekommen war, wer sie konzipiert und durchgesetzt hatte, nicht geklärt. Auch Penz äußerte sich vor Gericht dazu nur unklar.

Das Gericht stellte zwar fest, dass der Slogan objektiv den Tatbestand der Verhetzung erfülle, billigte Penz aber zu, dass er nur ein Problem mit einer Szene in Innsbruck thematisieren wollte und dabei „bewusst fahrlässig“ darauf vertraut habe, dass der Slogan von allen als Kritik an dieser kriminellen Gruppe verstanden würde. Milde ausgedrückt: Dieses Urteil und seine Begründung sind mehr als unbefriedigend. Das Gericht stellte fest, es wurde zwar gehetzt, aber einen Schuldigen dafür gäbe es nicht.

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verhetzung

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