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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Innsbruck: Keine Hiebe wegen der Diebe

Die neu­er­li­che Ver­hand­lung wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung gegen den ehe­ma­li­gen Spit­zen­kan­di­da­ten der FPÖ für den Inns­bru­cker Gemein­de­rat, August Penz, ende­te mit einem Frei­spruch.

18. Feb. 2014

„Hei­mat­lie­be statt Marok­ka­ner­die­be“ war auf den Pla­ka­ten der FPÖ für den Inns­bru­cker Gemein­de­rats­wahl­kampf 2012 zu lesen. Nach eini­gen Tagen, in denen der FPÖ-Slo­gan hef­tig kri­ti­siert und wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ange­zeigt wur­de, ließ Penz die Pla­ka­te wie­der abneh­men. „Auf eige­ne Kos­ten“, wie der Hote­lier immer wie­der betonte.


Auch Weih­nachts­kek­se waren ein The­ma bei den Inns­bru­cker Gemein­de­rats­wah­len im April 2012

Penz, der nach der Wahl aus der FPÖ aus­ge­tre­ten ist und in einem Inter­view mit der „Zeit“ (27.9.12) auch wegen des Pla­kats hef­ti­ge Kri­tik und Vor­wür­fe an die Adres­se der Bun­des-FPÖ rich­te­te, war im Vor­jahr vom Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen Ver­het­zung zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Das Urteil wur­de dann vom Ober­lan­des­ge­richt wie­der auf­ge­ho­ben und das Ver­fah­ren zur Neu­ver­hand­lung an das Lan­des­ge­richt zurück­ver­wie­sen. Schon vor der Erst­ver­hand­lung beim Lan­des­ge­richt Inns­bruck hat­te es Zores gege­ben: Die Staats­an­walt­schaft hat­te gegen die ursprüng­lich ver­ein­bar­te Diver­si­on Beschwer­de ein­ge­legt und damit das Straf­ver­fah­ren erzwun­gen.

Penz, der ursprüng­lich den Slo­gan ver­tei­digt hat­te, distan­zier­te sich davon spä­ter immer deut­li­cher, aber auch ins­ge­samt von „unap­pe­tit­li­chen“ aus­län­der­feind­li­chen Wahl­kämp­fen der FPÖ, etwa von den „wider­wär­ti­gen Aus­sa­gen von Susan­ne Win­ter“.

Unab­hän­gig von der per­sön­li­chen straf­recht­li­chen Schuld und Ver­ant­wor­tung von Penz, der im „Zeit“-Interview, aber auch vor Gericht dar­auf hin­wies, dass der Slo­gan nicht von ihm stam­me, wur­de in den bei­den Gerichts­ver­hand­lun­gen die Fra­ge, wie es tat­säch­lich zu der Hetz­pa­ro­le gekom­men war, wer sie kon­zi­piert und durch­ge­setzt hat­te, nicht geklärt. Auch Penz äußer­te sich vor Gericht dazu nur unklar.

Das Gericht stell­te zwar fest, dass der Slo­gan objek­tiv den Tat­be­stand der Ver­het­zung erfül­le, bil­lig­te Penz aber zu, dass er nur ein Pro­blem mit einer Sze­ne in Inns­bruck the­ma­ti­sie­ren woll­te und dabei „bewusst fahr­läs­sig“ dar­auf ver­traut habe, dass der Slo­gan von allen als Kri­tik an die­ser kri­mi­nel­len Grup­pe ver­stan­den wür­de. Mil­de aus­ge­drückt: Die­ses Urteil und sei­ne Begrün­dung sind mehr als unbe­frie­di­gend. Das Gericht stell­te fest, es wur­de zwar gehetzt, aber einen Schul­di­gen dafür gäbe es nicht.

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verhetzung

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