Hassmails reloaded: Die Rumänen-Hetze

Ein Hass-Mail geht um in Öster­re­ich… und zwar schon seit Jahren. Wieder­holt richtiggestellt, sät es immer wieder mit falschen Behaup­tun­gen Hass: RumänIn­nen kön­nten in Öster­re­ich Pen­sio­nen abzock­en. Eine – neuer­liche – Richtig­stel­lung…

Vor mehr als 3 Jahren – am 22. Jän­ner 2011 – berichteten wir auf Stoppt­dierecht­en zum ersten Mal über ein Has­s­mail, in dem behauptet wurde, „dass es üblich gewor­den ist, in Rumänien pen­sion­ierte Fam­i­lien­mit­glieder in Öster­re­ich an einem Wohn­sitz anzumelden. Damit haben sie das Recht bei der PVA (Pen­sionsver­sicherungsanstalt) eine Aus­gle­ich­szahlung zu bekommen.“

Um eine öster­re­ichis­che Min­dest­pen­sion (Aus­gle­ich­szu­lage) zu erhal­ten, so heißt es in den Mails weit­er, sei „nur ein Meldezettel nötig“. “Kein­er über­prüft, ob sie auch wirk­lich hier leben“.

Die Behaup­tung war damals falsch und ist es heute noch immer: Im EU-Recht ist ein Aufen­thalt in einem anderen EU-Land einzig zum Zweck des Erhalts von Sozialleis­tun­gen aus­geschlossen. Dies ergibt sich aus EU-Verord­nun­gen 883/2004 (Art. 11 bis 16), 987/2009 (Artikel 14 bis 21) sowie aus Art 45 des EU-Ver­trags (AEUV). Auch die öster­re­ichis­che Recht­slage schließt ein der­ar­tiges Ver­hal­ten in allen Sozialge­set­zen aus. Der konkrete Fall – der Bezug ein­er Aus­gle­ich­szu­lage ohne Anspruch auf eine öster­re­ichis­che Pen­sion – unter­liegt ein­er­seits sehr rigi­den Voraus­set­zun­gen und wird ander­er­seits regelmäßig kon­trol­liert (§ 292 Abs. 14 ASVG): Eine der­ar­tige Leis­tung kann nur erhal­ten, wer sich nicht zum Zweck des Bezugs ein­er Sozialleis­tung in Öster­re­ich niederge­lassen hat und hier seinen ständi­gen Aufen­thalt hat (und diesen auch nach­weisen kann).

Eine Aus­gle­ich­szu­lage ohne Anspruch auf öster­re­ichis­che Pen­sion kön­nen etwa erhalten:

  • Men­schen, die in den let­zten Jahren vor dem Pen­sion­santritt eine Beziehung mit ein­er in Öster­re­ich leben­den Per­son einge­gan­gen sind und hier leben, jedoch (allein schon auf Grund des Alters) keinen eigen­ständi­gen öster­re­ichis­chen Pen­sion­sanspruch mehr erre­ichen konnten;
  • Men­schen, deren gesamtes soziales Umfeld – etwa nach dem Tod des Part­ners oder der Part­ner­in – nun­mehr in Öster­re­ich ist (Bspl.: Eine pflegebedürftige Frau, deren Kinder alle in Öster­re­ich leben und nach dem Tod ihres Ehe­mannes im Heimat­land keine Ver­wandten mehr hat, die notwendi­ge Pflegeleis­tun­gen oder Betreu­ungsar­beit leis­ten können).
  • Dementsprechend ger­ing ist auch die Zahl der Men­schen ohne öster­re­ichis­che Pen­sion, die eine Aus­gle­ich­szu­lage erhal­ten: 1.127 Men­schen (Novem­ber 2013), ca. 40% davon übri­gens mit bun­des­deutschen Pen­sio­nen. 418 dieser 1.127 Men­schen haben übri­gens die öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft (aber eben keine öster­re­ichis­che Pension).

    Zum Ver­gle­ich: Allein in der Schweiz erhal­ten über 1.600 öster­re­ichis­che Staats­bürg­erIn­nen die ver­gle­ich­bare schweiz­erische Mindestpension.

    Es ist also wed­er leicht noch häu­fig, dass Men­schen in Öster­re­ich ohne inländis­chen Pen­sion­sanspruch zu ein­er Aus­gle­ich­szu­lage kom­men. Prob­leme bere­it­en vielmehr die rigi­den Kon­trollen: Wer etwa einen Anruf der Pen­sionsver­sicherung — aus welchem Grund auch immer – nicht oder nicht per­sön­lich beant­wortet, keine eigen­ständi­gen Energie- oder Tele­fon­rech­nun­gen vor­legt oder im Aus­land eine medi­zinis­che Leis­tung in Anspruch genom­men hat, ver­liert bis zur Über­prü­fung des Sachver­halts den Anspruch. Klärt sich der Sachver­halt auf, erfol­gen Auszahlun­gen für einen bes­timmten Zeitraum nur mehr per­sön­lich und in bar (um den Aufen­thalt der betr­e­f­fend­en Per­son sicherzustellen). 25% der Betrof­fe­nen müssen sich ihr Geld per­sön­lich am Schal­ter abholen.

    Kurz: Jede Behaup­tung dieses Has­s­mails ist falsch. Den­noch wird besagtes Mail – möglicher­weise in Vor­bere­itung des EU-Wahlkampfs – derzeit stärk­er ver­bre­it­et als je zuvor. Eine mögliche und sin­nvolle Gegen­maß­nahme: Diese Mel­dung möglichst weit verbreiten…