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Hassmails reloaded: Die Rumänen-Hetze

Ein Hass-Mail geht um in Öster­reich… und zwar schon seit Jah­ren. Wie­der­holt rich­tig­ge­stellt, sät es immer wie­der mit fal­schen Behaup­tun­gen Hass: Rumä­nIn­nen könn­ten in Öster­reich Pen­sio­nen abzo­cken. Eine – neu­er­li­che – Rich­tig­stel­lung… Vor mehr als 3 Jah­ren – am 22. Jän­ner 2011 – berich­te­ten wir auf Stoppt­die­rech­ten zum ers­ten Mal über ein Hass­mail, in dem […]

19. Feb 2014

Vor mehr als 3 Jah­ren – am 22. Jän­ner 2011 – berich­te­ten wir auf Stoppt­die­rech­ten zum ers­ten Mal über ein Hass­mail, in dem behaup­tet wur­de, „dass es üblich gewor­den ist, in Rumä­ni­en pen­sio­nier­te Fami­li­en­mit­glie­der in Öster­reich an einem Wohn­sitz anzu­mel­den. Damit haben sie das Recht bei der PVA (Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­an­stalt) eine Aus­gleichs­zah­lung zu bekommen.“

Um eine öster­rei­chi­sche Min­dest­pen­si­on (Aus­gleichs­zu­la­ge) zu erhal­ten, so heißt es in den Mails wei­ter, sei „nur ein Mel­de­zet­tel nötig“. “Kei­ner über­prüft, ob sie auch wirk­lich hier leben“.

Die Behaup­tung war damals falsch und ist es heu­te noch immer: Im EU-Recht ist ein Auf­ent­halt in einem ande­ren EU-Land ein­zig zum Zweck des Erhalts von Sozi­al­leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen. Dies ergibt sich aus EU-Ver­ord­nun­gen 883/2004 (Art. 11 bis 16), 987/2009 (Arti­kel 14 bis 21) sowie aus Art 45 des EU-Ver­trags (AEUV). Auch die öster­rei­chi­sche Rechts­la­ge schließt ein der­ar­ti­ges Ver­hal­ten in allen Sozi­al­ge­set­zen aus. Der kon­kre­te Fall – der Bezug einer Aus­gleichs­zu­la­ge ohne Anspruch auf eine öster­rei­chi­sche Pen­si­on – unter­liegt einer­seits sehr rigi­den Vor­aus­set­zun­gen und wird ande­rer­seits regel­mä­ßig kon­trol­liert (§ 292 Abs. 14 ASVG): Eine der­ar­ti­ge Leis­tung kann nur erhal­ten, wer sich nicht zum Zweck des Bezugs einer Sozi­al­leis­tung in Öster­reich nie­der­ge­las­sen hat und hier sei­nen stän­di­gen Auf­ent­halt hat (und die­sen auch nach­wei­sen kann).

Eine Aus­gleichs­zu­la­ge ohne Anspruch auf öster­rei­chi­sche Pen­si­on kön­nen etwa erhalten:

  • Men­schen, die in den letz­ten Jah­ren vor dem Pen­si­ons­an­tritt eine Bezie­hung mit einer in Öster­reich leben­den Per­son ein­ge­gan­gen sind und hier leben, jedoch (allein schon auf Grund des Alters) kei­nen eigen­stän­di­gen öster­rei­chi­schen Pen­si­ons­an­spruch mehr errei­chen konnten;
  • Men­schen, deren gesam­tes sozia­les Umfeld – etwa nach dem Tod des Part­ners oder der Part­ne­rin – nun­mehr in Öster­reich ist (Bspl.: Eine pfle­ge­be­dürf­ti­ge Frau, deren Kin­der alle in Öster­reich leben und nach dem Tod ihres Ehe­man­nes im Hei­mat­land kei­ne Ver­wand­ten mehr hat, die not­wen­di­ge Pfle­ge­leis­tun­gen oder Betreu­ungs­ar­beit leis­ten können).
  • Dem­entspre­chend gering ist auch die Zahl der Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Pen­si­on, die eine Aus­gleichs­zu­la­ge erhal­ten: 1.127 Men­schen (Novem­ber 2013), ca. 40% davon übri­gens mit bun­des­deut­schen Pen­sio­nen. 418 die­ser 1.127 Men­schen haben übri­gens die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft (aber eben kei­ne öster­rei­chi­sche Pension).

    Zum Ver­gleich: Allein in der Schweiz erhal­ten über 1.600 öster­rei­chi­sche Staats­bür­ge­rIn­nen die ver­gleich­ba­re schwei­ze­ri­sche Mindestpension.

    Es ist also weder leicht noch häu­fig, dass Men­schen in Öster­reich ohne inlän­di­schen Pen­si­ons­an­spruch zu einer Aus­gleichs­zu­la­ge kom­men. Pro­ble­me berei­ten viel­mehr die rigi­den Kon­trol­len: Wer etwa einen Anruf der Pen­si­ons­ver­si­che­rung — aus wel­chem Grund auch immer – nicht oder nicht per­sön­lich beant­wor­tet, kei­ne eigen­stän­di­gen Ener­gie- oder Tele­fon­rech­nun­gen vor­legt oder im Aus­land eine medi­zi­ni­sche Leis­tung in Anspruch genom­men hat, ver­liert bis zur Über­prü­fung des Sach­ver­halts den Anspruch. Klärt sich der Sach­ver­halt auf, erfol­gen Aus­zah­lun­gen für einen bestimm­ten Zeit­raum nur mehr per­sön­lich und in bar (um den Auf­ent­halt der betref­fen­den Per­son sicher­zu­stel­len). 25% der Betrof­fe­nen müs­sen sich ihr Geld per­sön­lich am Schal­ter abholen.

    Kurz: Jede Behaup­tung die­ses Hass­mails ist falsch. Den­noch wird besag­tes Mail – mög­li­cher­wei­se in Vor­be­rei­tung des EU-Wahl­kampfs – der­zeit stär­ker ver­brei­tet als je zuvor. Eine mög­li­che und sinn­vol­le Gegen­maß­nah­me: Die­se Mel­dung mög­lichst weit verbreiten…

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