Vor dem Gericht wollte der Angeklagte dennoch eine gute Figur machen: „Ich war damals beeindruckt von dem, was Hitler alles aufgebaut hat. Ich habe mir gedacht: ‚Schau an, so geht es also auch.’ Ich bin jetzt aber wirklich komplett raus aus der Szene, ich will damit auch nichts mehr zu tun haben, hinter mir die Sintflut”, wird er in den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN, 22.1.2014) zitiert.
Im Sommer 2012 hatte er eine Hakenkreuzfahne auf seinem Auto angebracht, schöne Fotos davon gemacht und sie via Facebook verteilt. Das erregte natürlich Aufmerksamkeit. Auch die Hitler- und Hakenkreuz-Tätowierung auf seinem Oberschenkel, dazu noch zahlreiche Datenträger mit einschlägiger Musik, z.B. von „Gestapo“ und „Arische Jugend“ haben die Behörden registriert. Drei beschlagnahmte Hakenkreuzfahnen liegen dem Gericht vor, die will er nicht zurück, aber das Handy hätte er gerne wieder.
Ein Richter ist von dem angeblich geläuterten Angeklagten nicht sehr überzeugt: „Ich weiß nicht, woran es liegt, aber so besonders geläutert kommen Sie mir nicht vor.” (OÖN, 22.1.2014) Der Richter könnte Recht haben, obwohl B. betont, dass er nach der Sintflut jetzt ein normales Leben führen möchte. In den letzten Monaten hatte er dafür allerdings keine Zeit: Er habe seine Lebensgefährtin bei Behördengängen unterstützt und 25.000 Euro in das gemeinsame Haus gesteckt. Die 700 Euro für die Entfernung seiner Tattoos war da allerdings nicht mehr drinnen, aber sobald er das Geld beisammen habe, werde er das machen lassen.
Das könnte schwierig werden, denn Christian B. müsste dafür wohl nicht nur seine Hitler- und Hakenkreuz-Tattoos entfernen, sondern auch seine Freunde. Die sind nämlich so einschlägig wie die Tattoos. Einige von ihnen sind aus der Road Crew bekannt, einem „Freizeitverein“, der sich im oberösterreichischen Chapter hauptsächlich aus Neonazis und Hooligans rekrutiert.
Für die Bewährung wäre es auch günstig, wenn Christian B. die einschlägigen Markierungen aus seinem Facebook-Profil entfernen würde, etwa den Hinweis auf Adolf Hitlers „Mein Kampf“, ein Buch, das ihm offensichtlich gefällt. Die vorsitzende Richterin ermahnte ihn ohnehin schon nach dem Urteil: „Sie müssen jetzt extrem aufpassen. Dort drüben in der Justizanstalt haben wir immer einen Platz für Sie frei.“ (OÖN, 22.1.2014).Ob Christian B. as wirklich verstanden hat? Das Urteil ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig.