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Braunau / Ried (OÖ): Hinter der braunen Sintflut wieder Hitler?

Das Gericht mein­te es gut mit ihm: fünf Mona­te bedingt, obwohl ihn die Geschwo­re­nen ein­stim­mig der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung für schul­dig befun­den hat­ten. Dabei hat Chris­ti­an B. (23) schon ein beweg­tes Vor­le­ben hin­ter sich: eine noch offe­ne beding­te Haft­stra­fe wegen Kör­per­ver­let­zung und schwe­rer Nöti­gung. Vor dem Gericht woll­te der Ange­klag­te den­noch eine gute Figur machen: „Ich war […]

24. Jan 2014

Vor dem Gericht woll­te der Ange­klag­te den­noch eine gute Figur machen: „Ich war damals beein­druckt von dem, was Hit­ler alles auf­ge­baut hat. Ich habe mir gedacht: ‚Schau an, so geht es also auch.’ Ich bin jetzt aber wirk­lich kom­plett raus aus der Sze­ne, ich will damit auch nichts mehr zu tun haben, hin­ter mir die Sint­flut”, wird er in den Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten (OÖN, 22.1.2014) zitiert.

Im Som­mer 2012 hat­te er eine Haken­kreuz­fah­ne auf sei­nem Auto ange­bracht, schö­ne Fotos davon gemacht und sie via Face­book ver­teilt. Das erreg­te natür­lich Auf­merk­sam­keit. Auch die Hit­ler- und Haken­kreuz-Täto­wie­rung auf sei­nem Ober­schen­kel, dazu noch zahl­rei­che Daten­trä­ger mit ein­schlä­gi­ger Musik, z.B. von „Gesta­po“ und „Ari­sche Jugend“ haben die Behör­den regis­triert. Drei beschlag­nahm­te Haken­kreuz­fah­nen lie­gen dem Gericht vor, die will er nicht zurück, aber das Han­dy hät­te er ger­ne wieder.

Ein Rich­ter ist von dem angeb­lich geläu­ter­ten Ange­klag­ten nicht sehr über­zeugt: „Ich weiß nicht, wor­an es liegt, aber so beson­ders geläu­tert kom­men Sie mir nicht vor.” (OÖN, 22.1.2014) Der Rich­ter könn­te Recht haben, obwohl B. betont, dass er nach der Sint­flut jetzt ein nor­ma­les Leben füh­ren möch­te. In den letz­ten Mona­ten hat­te er dafür aller­dings kei­ne Zeit: Er habe sei­ne Lebens­ge­fähr­tin bei Behör­den­gän­gen unter­stützt und 25.000 Euro in das gemein­sa­me Haus gesteckt. Die 700 Euro für die Ent­fer­nung sei­ner Tat­toos war da aller­dings nicht mehr drin­nen, aber sobald er das Geld bei­sam­men habe, wer­de er das machen lassen.

Das könn­te schwie­rig wer­den, denn Chris­ti­an B. müss­te dafür wohl nicht nur sei­ne Hit­ler- und Haken­kreuz-Tat­toos ent­fer­nen, son­dern auch sei­ne Freun­de. Die sind näm­lich so ein­schlä­gig wie die Tat­toos. Eini­ge von ihnen sind aus der Road Crew bekannt, einem „Frei­zeit­ver­ein“, der sich im ober­ös­ter­rei­chi­schen Chap­ter haupt­säch­lich aus Neo­na­zis und Hoo­li­gans rekrutiert.

Für die Bewäh­rung wäre es auch güns­tig, wenn Chris­ti­an B. die ein­schlä­gi­gen Mar­kie­run­gen aus sei­nem Face­book-Pro­fil ent­fer­nen wür­de, etwa den Hin­weis auf Adolf Hit­lers „Mein Kampf“, ein Buch, das ihm offen­sicht­lich gefällt. Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin ermahn­te ihn ohne­hin schon nach dem Urteil: „Sie müs­sen jetzt extrem auf­pas­sen. Dort drü­ben in der Jus­tiz­an­stalt haben wir immer einen Platz für Sie frei.“ (OÖN, 22.1.2014).Ob Chris­ti­an B. as wirk­lich ver­stan­den hat? Das Urteil ist jeden­falls noch nicht rechtskräftig.