In der ungefähr eineinhalb Stunden dauernden Verteidigungsrede versuchte Adam das Gericht davon zu überzeugen, dass die in dem Flugblatt aufgestellten Behauptungen, wonach der Buddhismus kriegerisch sei, die Weltherrschaft anstrebe und Ritualmorde sowie den Verzehr von Ausscheidungen und von Fleisch toter Menschen praktiziere, erwiesen seien.
Schreiben über den geplanten Bau eines Stupas in Gföhl
Die Anklage gegen ihn sah er dementsprechend als eine Maßnahme, die gegen das Christentum gerichtet sei: „Hier geht es um Gesellschaftspolitik. Die Christen sollen beseitigt werden.” (APA, 13.11.13)
Der Verteidiger argumentierte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung: Der Angeklagte habe andere Christen warnen wollen. Die Einzelrichterin ließ sich nicht auf die krausen Darlegungen des Angeklagten ein, sondern verwies darauf, dass in jeder Religion diverse Auslegungen vertreten seien, die aber nicht als Allgmeinregel herangezogen werden könnten.
Das Urteil, eine Geldstrafe von 5.400 Euro, ist milde ausgefallen. Von den zahlreich im Gerichtssaal erschienenen Anhängern des Angeklagten wurde es dennoch mit heftigen Unmutsäußerungen kommentiert. Die Verteidigung meldete volle Berufung an – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.