Die NVP ist tot, auch wenn Metapedia, das neonazistische Gegenprojekt zu wikipedia, noch immer wohlwollend berichtet: „Die NVP arbeitet derzeit an einer flächendeckenden Präsenz in Österreich. Dabei geht es auch um die Konkretisierung ihrer politischen Positionen“. – Kameraden, Eintrag überarbeiten, aber zackzack!
Im Prozess gegen die beiden NVP-Funktionäre Robert Faller und Stefan Ruprechtsberger Anfang März 2012 in Linz trat Christian Hayer als Zeuge auf und schilderte die Entstehung des Parteiprogramms.
Dass sich dabei lange Passagen des „Lehrplans für die weltanschauliche Erziehung in der SS und Polizei“, herausgegeben vom SS-Hauptamt, fast wortident im NVP-Programm wiederfanden, erklärte Hayer damals mit einem Versehen bzw. mit Gedächtnisverlust: „Wenn er damals noch gewusst hätte, dass Passagen aus einer SS-Schrift stammen, hätte er sie nicht verwendet” zitiert ihn die APA damals.
Einfach blöd, blöd gelaufen oder ein Versuch, das Gericht für blöd zu verkaufen? Wenn man die einzelnen Passagen miteinander vergleicht, wird man eher letzteres annehmen: aus den „Blutsträgern“ wurden im NVP-Programm die „Erbträger“, die „rassische Zusammensetzung des Volkes“ mutierte zu „Erbanlagen des Volkes“. Da können sich die Identitären einiges abschauen — kein Wunder, dass Hayer mittlerweile zum Anhänger der Identitären wurde!
Im Wiener Neustädter Prozess bekannte sich Hayer „nicht schuldig“ im Sinn der Anklage. Das Rechtsgutachten des Linzer Verfassungsrechtlers Univ.Prof. Janko, das sich nur zu einem kleinen Teil auf diese Übereinstimmungen bezieht, lehnte Hayer völlig ab: „Das sind falsche Interpretationen von falschen Quellen“ (APA, 5.6.2013).
Den Fund einer E‑Mail eines „Kameraden“ auf seinem PC („Ich bin ein stolzer Nazi wie Du“) konnte sich Hayer nicht erklären. Zur Torte mit der Glasurverzierung „88“, serviert bei einer Gartenparty zu Hitlers Geburtstag, fiel ihm immerhin ein, dass sie gut geschmeckt habe. Hayer war schon im September 2011 zu 18 Monaten (davon 6 Monate unbedingt) wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden — damals wurde allerdings nicht seine Verantwortung für das Parteiprogramm verhandelt.
Weil ein wichtiger Zeuge nicht erscheinen konnte und das Gericht einem Antrag der Verteidigung stattgab, ein Gutachten aus dem Bereich Politikwissenschaft und Parteienforschung einzuholen zum Beweis dafür, dass das NVP-Parteiprogramm nicht gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen habe, wurde der Prozess vertagt: Fortsetzung am 23. Oktober 2013.