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Wien: Kein Verfahren gegen FPÖ-Mandatar

Der Wie­ner Land­tag muss­te sich in der Vor­wo­che wie­der mit einem Aus­lie­fe­rungs­an­trag der Staats­an­walt­schaft Wien gegen einen FPÖ-Man­­da­­tar beschäf­ti­gen. Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und Gemein­de­rat Ger­hard Has­lin­ger hat­te am Sil­ves­ter­tag 2012 gegen die „tür­kisch­stäm­mi­ge Bezirks­be­völ­ke­rung“ der Wie­ner Bri­git­ten­au gehetzt. Die Staats­an­walt­schaft Wien, die die Auf­he­bung der Immu­ni­tät von Has­lin­ger bean­trag­te, war offen­sicht­lich der Mei­nung, dass des­sen Diffamierungen […]

29. Apr 2013

Die Staats­an­walt­schaft Wien, die die Auf­he­bung der Immu­ni­tät von Has­lin­ger bean­trag­te, war offen­sicht­lich der Mei­nung, dass des­sen Dif­fa­mie­run­gen der tür­ki­schen Bevöl­ke­rungs­grup­pe den Ver­dacht der Ver­het­zung nach dem Straf­ge­setz recht­fer­ti­gen wür­den und for­der­te den Wie­ner Land­tag auf, über die Auf­he­bung von Has­lin­gers Immu­ni­tät zu entscheiden.

Noch am Sil­ves­ter­tag hat­te Has­lin­ger, nach­dem er mit dem Vor­wurf der Ver­het­zung kon­fron­tiert wor­den war, in einer Pres­se­aus­sendung wis­sen las­sen, dass „wir uns in einer Dik­ta­tur mit Zen­sur und Sprech­ver­bo­ten“ befän­den, wenn sei­ne Äuße­run­gen als Ver­het­zung im straf­recht­li­chen Sinn gewer­tet wür­den. Die wirk­li­chen Het­zer, so Has­lin­ger damals, sei­en jene, die der FPÖ andau­ernd Het­ze und Ras­sis­mus vorwerfen.

Has­lin­ger, der auch Poli­zei­be­am­ter ist, hat­te damals die bru­ta­le Ver­ge­wal­ti­gungs­se­rie in einer Wie­ner U‑Bahn-Linie als Anlass benutzt, um wüs­te Vor­wür­fe gegen die tür­kisch­stäm­mi­gen Bewoh­ne­rIn­nen der Bri­git­ten­au vor­zu­brin­gen: „Der kon­kre­te Fall zeigt deut­lich, dass die tür­kisch­stäm­mi­ge Bezirks­be­völ­ke­rung, die zu einem Gut­teil aus dem­sel­ben Gebiet in Ana­to­li­en kommt, eine in sich geschlos­se­ne Gemein­schaft ist. Zusam­men­ge­hal­ten wird nicht nur beim Sozi­al­miss­brauch, son­dern auch wenn es um schwe­re Ver­bre­chen geht.“ (OTS, 31.12.2012)

Wäh­rend Has­lin­ger im Nach­hin­ein doch gedäm­mert sein dürf­te, dass sei­ne gene­ra­li­sie­ren­de Het­ze ein straf­recht­li­ches Pro­blem dar­stel­len könn­te („Es war ein Feh­ler, dass ich es so unprä­zi­se geschrie­ben habe. Alle zu sagen ist falsch.“), erhielt er von Mar­tin Grafs elek­tro­ni­scher Pos­til­le „unzen­su­riert“ Unter­stüt­zung für sei­ne „kla­ren“ Worte.

Der Wie­ner Land­tag befand in der Vor­wo­che ein­stim­mig, dass zwi­schen der Äuße­rung von Has­lin­ger und sei­ner poli­ti­schen Arbeit als Abge­ord­ne­ter ein poli­ti­scher Zusam­men­hang gege­ben sei und hob sei­ne Immu­ni­tät nicht auf. Die vor allem von den Grü­nen gefor­der­te Ent­schul­di­gung für sei­ne Äuße­run­gen gab Has­lin­ger nicht ab. Die SPÖ ver­ur­teil­te Has­lin­gers Äuße­run­gen poli­tisch und mora­lisch „aufs Schärfs­te“.

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