Die Staatsanwaltschaft Wien, die die Aufhebung der Immunität von Haslinger beantragte, war offensichtlich der Meinung, dass dessen Diffamierungen der türkischen Bevölkerungsgruppe den Verdacht der Verhetzung nach dem Strafgesetz rechtfertigen würden und forderte den Wiener Landtag auf, über die Aufhebung von Haslingers Immunität zu entscheiden.
Noch am Silvestertag hatte Haslinger, nachdem er mit dem Vorwurf der Verhetzung konfrontiert worden war, in einer Presseaussendung wissen lassen, dass „wir uns in einer Diktatur mit Zensur und Sprechverboten“ befänden, wenn seine Äußerungen als Verhetzung im strafrechtlichen Sinn gewertet würden. Die wirklichen Hetzer, so Haslinger damals, seien jene, die der FPÖ andauernd Hetze und Rassismus vorwerfen.
Haslinger, der auch Polizeibeamter ist, hatte damals die brutale Vergewaltigungsserie in einer Wiener U‑Bahn-Linie als Anlass benutzt, um wüste Vorwürfe gegen die türkischstämmigen BewohnerInnen der Brigittenau vorzubringen: „Der konkrete Fall zeigt deutlich, dass die türkischstämmige Bezirksbevölkerung, die zu einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemeinschaft ist. Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch, sondern auch wenn es um schwere Verbrechen geht.“ (OTS, 31.12.2012)
Während Haslinger im Nachhinein doch gedämmert sein dürfte, dass seine generalisierende Hetze ein strafrechtliches Problem darstellen könnte („Es war ein Fehler, dass ich es so unpräzise geschrieben habe. Alle zu sagen ist falsch.“), erhielt er von Martin Grafs elektronischer Postille „unzensuriert“ Unterstützung für seine „klaren“ Worte.
Der Wiener Landtag befand in der Vorwoche einstimmig, dass zwischen der Äußerung von Haslinger und seiner politischen Arbeit als Abgeordneter ein politischer Zusammenhang gegeben sei und hob seine Immunität nicht auf. Die vor allem von den Grünen geforderte Entschuldigung für seine Äußerungen gab Haslinger nicht ab. Die SPÖ verurteilte Haslingers Äußerungen politisch und moralisch „aufs Schärfste“.