Karl Tropper, der Pfarrer von St. Veit am Vogau in der Steiermark, hetzt schon seit Jahren, vorwiegend gegen Muslime und Homosexuelle. In der Vergangenheit hatte Tropper heftige Unterstützer. Das Hetzportal kreuz.net verteidigte den Pfarrer bis zum eigenen Untergang gegen die „Homodiözese“ in Graz. Die hat jetzt die Notbremse gezogen – der Staatsanwalt nicht.
Tropper hetzt gegen Homosexuelle als „Homo-Gestörte“ und die „Homos“ als „Seuchenträger“, schreibt über den Islam „Muslime kann man nicht integrieren“ und schimpft über aus der katholischen Kirche Ausgetretene, dass sich diese in der Gesellschaft von Hitler, Stalin und anderen Verbrechern befänden.Seine Beschimpfungen und seine Hetze sind nicht neu – er wiederholt sie schon seit Jahren. Kritik aus der Diözese und durch die mediale Öffentlichkeit hat ihn bisher nie irritiert. Im Gegenteil! Diverse Hetzportale, von Politically Incorrect (PI), Reconquista bis hin zu gloria.tv und kreuz.net unterstützten den hetzenden Hochwürden.
In seiner Pfarrgemeinde agiert Tropper über Predigten und das Pfarrblatt. Hatte Tropper auch noch eine andere Bühne? Im September 2009 erschien auf kreuz.net ein Beitrag unter der Rubrik „Kinderschlachtung“. Es sollte eine satirische Abrechnung mit den Verirrungen der modernen „gottlosen“ Gesellschaft (Homosexualität, Abtreibung, Islam usw.) sein, was da rückblickend über den Untergang von „Wienistan“ und „Austristan“ erzählt wurde. Das dümmliche Machwerk wurde verfasst von einem „Kalil Tropper, Direktor des ‚Instituts für die österreichische Vergangenheit von Austristan‘”. Kalil Tropper – Karl Tropper? Der Sprachduktus des untergegangenen kreuz.net und der von Tropper sind jedenfalls sehr ähnlich, wenn gegen Homosexualität gewettert wird („Homo-Perverse“, „Homo-Gestörte“).

Die Diözese Graz-Seckau hat jetzt die Konsequenzen gezogen: „Pfarrer Karl Tropper hat sich besonders zu den wichtigen Themen Homosexualität und Islam wiederholt unzumutbar vereinfachend und in einem verhetzenden Ton geäußert“ , begründete der Diözesansprecher das Predigtverbot zu Ostern und die Pensionierung (die allerdings keine vorzeitige ist).
Rätsel gibt allerdings die Staatsanwaltschaft Graz auf. Nach der Schwulen-Hetze im Pfarrblatt von Tropper wurden zwei Anzeigen wegen des Verdachts der Verhetzung erstattet. Mitte März hat die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben: „Das Ermittlungsverfahren gegen (Hw.) Mag. Karl Tropper wegen des Verdachts des Vergehens der Verhetzung gemäß dem § 283 Abs. 2 StGB aufgrund der Anzeige der ‚Interessensgemeinschaft Toleranz‘ vom 7. Februar 2013 war (…) insoweit einzustellen, als kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.“ Ergänzend hieß es in der APA-Aussendung vom 21.3. dazu: „Die Erhebungen seien u.a. deshalb eingestellt worden, weil Tropper nicht zur Gewalt aufrufe.“
Fragt sich: Kennt die Staatsanwaltschaft den Absatz 2 des Verhetzungsparagrafen nicht? Da ist keine Rede von Gewalt, sondern es heißt hier schlicht: „Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.“ Seit 2012 ist der Verhetzungsparagraf dahingehend novelliert, dass auch Hetze gegen eine wegen „der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe“ bzw. gegen ein Mitglied dieser Gruppe unter Strafandrohung steht. Die vorliegende Begründung der Staatsanwaltschaft ist deshalb mangelhaft und fragwürdig.