Auf Facebook hatte der Angeklagte als seinen Arbeitgeber „Das Deutsche Reich – Front“ angegeben, als seine Hochschule das KZ Auschwitz „Abschlussklasse 1945“. Seine Lieblingsmannschaft war die SS und das Lieblingsbuch Hitlers „Mein Kampf“. Vor Gericht gab er sich kleinlaut: „Ich hatte keine Ahnung, dass ich was Strafbares mache.“ Einen Tag vor seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft rief er noch zur Gründung einer „Arischen Bruderschaft“ auf, in der Einvernahme stand er noch dazu, ausländerfeindlich zu sein. Vor Gericht sagte er aus, er sei immer betrunken gewesen, wenn er auf Facebook einschlägig aktiv wurde.
Eine relativ milde Strafe hatte er schon zuvor ausgefasst, weil er eine junge Frau, die in einem Verfahren gegen seinen älteren Bruder wegen schweren Raubes als Belastungszeugin aussagen sollte, zuvor als „Missgeburt“, die ins KZ gehöre, und mit „Vergasung“ bedroht hatte. Das Gericht hatte ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, in welchem dem Angeklagten ein hohes Aggressionspotential und geminderte Intelligenz bescheinigt wurde. Der 17-Jährige war nach Erreichen der zweiten Hauptschulklasse als „unbeschulbar“ eingestuft worden. Jetzt, so der Angeklagte, habe er seine politische Meinung jedenfalls geändert, weil er eine Freundin habe und diese ein Kind erwarte.
Mit diesen wenig überzeugenden Aussichten konfrontiert, entschieden die Geschworenen auf schuldig im Sinne des NS-Verbotsgesetzes. Das Urteil, acht Monate bedingt, ergänzt die bedingte Haftstrafe wegen schwerer Nötigung und versuchter Bestimmung zur Falschaussage (vier Monate und 800 Euro Geldstrafe). Der 17-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung dazu ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Kleine Zeitung Kärnten, 8.11.2012, Krone Kärnten, 8.11.2012)