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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Klagenfurt: Unbeschulbar und unbelehrbar?

Vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wur­de am 7.11. gegen einen 17-jäh­ri­gen Kärnt­ner wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­han­delt. Vor Gericht konn­te bzw. woll­te er zwar nicht wis­sen, was die NSDAP war, aber er wuss­te zumin­dest, dass er sei­ne Mei­nung geän­dert habe. Auf sei­nem Face­book-Pro­fil klang das alles noch anders.

9. Nov. 2012

Auf Face­book hat­te der Ange­klag­te als sei­nen Arbeit­ge­ber „Das Deut­sche Reich – Front“ ange­ge­ben, als sei­ne Hoch­schu­le das KZ Ausch­witz „Abschluss­klas­se 1945“. Sei­ne Lieb­lings­mann­schaft war die SS und das Lieb­lings­buch Hit­lers „Mein Kampf“. Vor Gericht gab er sich klein­laut: „Ich hat­te kei­ne Ahnung, dass ich was Straf­ba­res mache.“ Einen Tag vor sei­ner Ein­ver­nah­me durch die Staats­an­walt­schaft rief er noch zur Grün­dung einer „Ari­schen Bru­der­schaft“ auf, in der Ein­ver­nah­me stand er noch dazu, aus­län­der­feind­lich zu sein. Vor Gericht sag­te er aus, er sei immer betrun­ken gewe­sen, wenn er auf Face­book ein­schlä­gig aktiv wurde.

Eine rela­tiv mil­de Stra­fe hat­te er schon zuvor aus­ge­fasst, weil er eine jun­ge Frau, die in einem Ver­fah­ren gegen sei­nen älte­ren Bru­der wegen schwe­ren Rau­bes als Belas­tungs­zeu­gin aus­sa­gen soll­te, zuvor als „Miss­ge­burt“, die ins KZ gehö­re, und mit „Ver­ga­sung“ bedroht hat­te. Das Gericht hat­te ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten erstel­len las­sen, in wel­chem dem Ange­klag­ten ein hohes Aggres­si­ons­po­ten­ti­al und gemin­der­te Intel­li­genz beschei­nigt wur­de. Der 17-Jäh­ri­ge war nach Errei­chen der zwei­ten Haupt­schul­klas­se als „unbe­schul­bar“ ein­ge­stuft wor­den. Jetzt, so der Ange­klag­te, habe er sei­ne poli­ti­sche Mei­nung jeden­falls geän­dert, weil er eine Freun­din habe und die­se ein Kind erwarte.

Mit die­sen wenig über­zeu­gen­den Aus­sich­ten kon­fron­tiert, ent­schie­den die Geschwo­re­nen auf schul­dig im Sin­ne des NS-Ver­bots­ge­set­zes. Das Urteil, acht Mona­te bedingt, ergänzt die beding­te Haft­stra­fe wegen schwe­rer Nöti­gung und ver­such­ter Bestim­mung zur Falsch­aus­sa­ge (vier Mona­te und 800 Euro Geld­stra­fe). Der 17-Jäh­ri­ge nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung dazu ab, daher ist das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig. (Quel­le: Klei­ne Zei­tung Kärn­ten, 8.11.2012, Kro­ne Kärn­ten, 8.11.2012)

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