Vor zwei Jahren, beim Festival „Rock im Sumpf“ in Nenzing stellte er seinen Unterarm samt Hakenkreuz zur Schau. 2011 landeten Fotos von einer Feier auf Facebook. Der Angeklagte war darauf mit einschlägigen Tattoos , „Combat 18“ auf der Schläfe, „Hass“ auf den Fingern (mit den SS-Runen), zu betrachten.
Auch eine Hakenkreuz-Tätowierung auf der Brust hätte er noch anzubieten, doch die ist nicht Gegenstand der Anklage, weil er sie nicht in der Öffentlichkeit vorgeführt hatte.
Der Angeklagte versuchte das gewohnte Verteidigungsschema: „Ich habe mich schon lange von der Szene distanziert“. Das hatte er allerdings schon 2009 bei einem Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung beteuert. Damals glaubte man ihm – das Verfahren wurde eingestellt. Mittlerweile ist auch sein jugendlicher Bruder einschlägig mit einem Hitlergruß tätig geworden (sein Verfahren wurde mit Diversion beendet) und der Angeklagte selbst hat sich 2011 etliche Nazi-Songs aus dem Internet heruntergezogen. Das alles führte zu dem Prozess, der mit dem Widerruf einer vorzeitigen bedingten Haftentlassung und dem einstimmigen Urteil der Geschworenen endete. Insgesamt 20 Monate Haft setzte es für den tätowierten Neonazi, der angeblich bereits einen Termin im Tattoo-Studio vereinbart hat, damit die Tattoos verschwinden. Der Richter hatte einen Tipp zur Umgestaltung des Hakenkreuzes parat: „Machen’s halt ein Fenster mit Vorhängen draus, dann erkennt man nichts mehr“.
vorarlberg.orf.at — 26-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt