Feldkirch: Fenster statt Hakenkreuz

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Er ist schon län­ger in der Neo­na­zi-Sze­ne aktiv: 8 Vor­stra­fen, die meis­ten wegen Kör­per­ver­let­zung. Zwei sei­ner „Kame­ra­den“ schlu­gen 2006 einen schla­fen­den Jugend­li­chen so bru­tal zusam­men, dass er schwers­te Behin­de­run­gen davon­trug. Jetzt stand der 26-jäh­ri­ge Ober­län­der – wie­der ein­mal – wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht.

Vor zwei Jah­ren, beim Fes­ti­val „Rock im Sumpf“ in Nen­zing stell­te er sei­nen Unter­arm samt Haken­kreuz zur Schau. 2011 lan­de­ten Fotos von einer Fei­er auf Face­book. Der Ange­klag­te war dar­auf mit ein­schlä­gi­gen Tat­toos , „Com­bat 18“ auf der Schlä­fe, „Hass“ auf den Fin­gern (mit den SS-Runen), zu betrachten.

Auch eine Haken­kreuz-Täto­wie­rung auf der Brust hät­te er noch anzu­bie­ten, doch die ist nicht Gegen­stand der Ankla­ge, weil er sie nicht in der Öffent­lich­keit vor­ge­führt hatte.

Der Ange­klag­te ver­such­te das gewohn­te Ver­tei­di­gungs­sche­ma: „Ich habe mich schon lan­ge von der Sze­ne distan­ziert“. Das hat­te er aller­dings schon 2009 bei einem Ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung beteu­ert. Damals glaub­te man ihm – das Ver­fah­ren wur­de ein­ge­stellt. Mitt­ler­wei­le ist auch sein jugend­li­cher Bru­der ein­schlä­gig mit einem Hit­ler­gruß tätig gewor­den (sein Ver­fah­ren wur­de mit Diver­si­on been­det) und der Ange­klag­te selbst hat sich 2011 etli­che Nazi-Songs aus dem Inter­net her­un­ter­ge­zo­gen. Das alles führ­te zu dem Pro­zess, der mit dem Wider­ruf einer vor­zei­ti­gen beding­ten Haft­ent­las­sung und dem ein­stim­mi­gen Urteil der Geschwo­re­nen ende­te. Ins­ge­samt 20 Mona­te Haft setz­te es für den täto­wier­ten Neo­na­zi, der angeb­lich bereits einen Ter­min im Tat­too-Stu­dio ver­ein­bart hat, damit die Tat­toos ver­schwin­den. Der Rich­ter hat­te einen Tipp zur Umge­stal­tung des Haken­kreu­zes parat: „Machen’s halt ein Fens­ter mit Vor­hän­gen draus, dann erkennt man nichts mehr“.

vorarlberg.orf.at — 26-Jäh­ri­ger wegen Wie­der­be­tä­ti­gung verurteilt