Zwei Beamte des Verfassungsschutzes, die federführend bei den Vernehmungen mit dem Drittangeklagten Wilhelm Chr. A. waren, wurden vom Gericht befragt. „Der Standard” hatte wie schon bei den vorhergehenden Verhandlungstagen einen Live-Ticker zum Verlauf eingerichtet. Sehr viel Neues war am gestrigen Prozesstag nicht zu erfahren. Immerhin: Deutlicher als bisher wurde aus einem Vernehmungsprotokoll mit A. klar, dass er die beiden Mitangeklagten Küssel und Budin für die Betreiber von Alpen-Donau hielt. Eine Aussage, die die Verteidiger durch ermüdende Fragewiederholungen gerne ins Wanken gebracht hätten.
Auch nicht uninteressant, aber für den Prozess selbst irrelevant: Aus der Beteiligung von A. an der Firma „Perfect Privacy“ sollen unversteuerte Einnahmen an A. geflossen sein, die nach Aussagen des Beamten bis zu 2.000 Euro pro Tag betrugen. Ob sich der Chef von „Perfect Privacy“, der Hamburger Robert M., der am nächsten Verhandlungstag über eine Video-Konferenz befragt werden soll, überhaupt äußern wird, nachdem er beim letzten Verhandlungstag im Juli seine Vorladung geschwänzt hatte, ist mehr als fraglich. Auf ihn wartet ein Strafprozess in Hamburg, und schon jetzt gibt es Material aus den Archiven der Antifa, das seine aktive Involvierung in die Neonazi-Szene dokumentiert.
Der nächste Verhandlungstag am 17.Oktober wird sich daher vorrangig mit den Aussagen des EDV-Experten vom Verfassungsschutz und eines Gutachters beschäftigen. Für den 7. November sind die Schlussplädoyers vorgesehen – wenn nicht zwischenzeitlich wieder etwas Unvorhergesehenes passiert.