Detlef Wimmer, in Linz Stadtrat der FPÖ und Burschenschafter der Arminia Czernowitz, hat schon bessere Tage gesehen. „Überrascht“ zeigt er sich in einer OTS-Aussendung des Freiheitlichen Pressedienstes „angesichts der offensichtlichen parteipolitischen Instrumentalisierung des SPÖ-besetzten Verteidigungsministeriums gegen seine Person“. Gleichzeitig ist er nicht überrascht, weil ohnehin schon alles längst bekannt ist, was ihm da vorgeworfen wird: „alles andere als eine Sensation“ (OTS FPÖ, 18.4.2012), beurteilt er die Veröffentlichung von NEWS.
Nun ja, einiges ist ihm offensichtlich selbst nicht bekannt. Immerhin hat er noch im Februar 2012 vom Mauthausen-Komitee und von Stopptdierechten.at eine Gegendarstellung und einen Entschädigungsbetrag gefordert. Das Mauthausen-Komitee hatte in einer OTS-Aussendung vom 8.2.2012 geschrieben, dass Detlef Wimmer 2007 nicht Leutnant beim Bundesheer werden durfte wegen seiner rechtsextremen Kontakte. Stopptdierechten.at hat diese OTS-Aussendung übernommen.
Dem Mauthausen-Komitee war im Februar 2012 genauso wenig wie uns bekannt, dass Wachtmeister Mag. Detlef Wimmer mit Urkunde vom 29.8.2011 zum Leutnant ernannt wurde. Unzweifelhaft war Detlef Wimmer im Februar 2012 Leutnant. Seit wenigen Tagen ist er aber von der Miliz „entordert“, d.h. Leutnant der Reserve. Das ist möglicherweise für Wimmer ein Problem, aber nicht das eigentliche. Denn das besteht darin, dass sich Offiziersanwärter, die eine Berufslaufbahn beim Bundesheer anstreben, einer Verlässlichkeitsprüfung unterziehen müssen. Diese Prüfbescheinigung war Wimmer entzogen worden. NEWS schreibt dazu:
In den dazugehörigen Akten des Abwehramtes heißt es, dass man schon 2006 bei Ermittlungen im Bereich Rechtsextremismus auf Wimmer gestoßen sei, dass 2007 Wimmer zwei Mal einvernommen wurde und bei seiner ersten Befragung Angaben gemacht habe, die „nachweislich nicht den Tatsachen entsprachen“. (OTS News, 18.4.2012)
Wimmer konnte nach dem Entzug der Prüfbescheinigung nicht Berufsoffizier werden und sattelte auf die Milizausbildung um. Für Angehörige der Miliz gab es diese Verlässlichkeitsprüfung bisher offensichtlich nicht. NEWS zitiert aus der Stellungnahme des Heeresabwehramtes weiter:
Sowohl die teilweise engen und aufrechten persönlichen Kontakte zu Personen verfassungsfeindlicher bzw. bedenklicher Organisationen als auch die Bekundung des Beschwerdeführers, in Teilbereichen Zielsetzungen dieser Organisationen zu teilen, lassen die erforderliche Distanz zur Zielsetzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen vermissen.
Bei Wimmer liest sich das etwas anders: „Tatsache ist auch, dass alle mir so ‚bekannten’ Personen nach meinem Wissensstand völlig unbescholten sind und hier eine ‚Verfassungsfeindlichkeit’ konstruiert wird, die es einfach nicht gibt.“ (OTS FPÖ, 18.4.2012)
Wir können hier nicht alle Personen durchackern, mit denen Detlef Wimmer, der Landesobmann des RFJ bis 2009 war, jemals bekannt war. Aber nehmen wir seinen Stellvertreter als Landesobmann des RFJ, Stefan Haider. Der stellte, wie der Untersuchungsausschuss des Parlaments herausfand, einen Aufnahmeantrag beim neonazistischen Bund freier Jugend (BfJ), in dem er als besonderes Interessengebiet „Lügen der Zeitgeschichte“ ankreuzte. Der Stellvertreter von Stefan Haider beim RFJ Linz Land, Andreas Retschitzegger dürfte dem Landesobmann auch nicht unbekannt gewesen sein: Auch er war beim BFJ. Und so fielen uns noch einige andere RFJ- und BfJ-Kameraden ein, die Wimmer damals „bekannt“ gewesen sein müssen.
Wir wollen nicht kleinlich sein, aber unter „unbescholten“ sind die Neonazis vom BfJ nicht einzureihen. Wimmer betont in seiner OTS-Aussendung, dass er aus seinen Kontakten zu Personen beim BfJ „nie ein Geheimnis gemacht“ habe. Warum wirft ihm dann das Heeresabwehramt vor, bei seiner ersten Befragung Angaben gemacht zu haben, die nicht den Tatsachen entsprachen?