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Feldkirch: Zufälle gibt’s!

Wie­der ein­mal eine Schwur­ge­richts­ver­hand­lung zum Ver­bots­ge­setz mit der übli­chen Vor­ge­schich­te und der übli­chen Ver­ant­wor­tung vor Gericht, dies­mal in Feld­kirch. Beim Andels­bu­cher Bock­bier­fest wird übli­cher­wei­se viel getrun­ken. Zu viel! Aber darf man des­halb auf den Tisch klet­tern, die rech­te Hand heben und „Heil Hit­ler“ schrei­en? Vor Gericht ver­ant­wor­te­te sich der 19-Jäh­ri­­ge damit, dass er mit dem […]

9. Feb 2012

Vor Gericht ver­ant­wor­te­te sich der 19-Jäh­ri­ge damit, dass er mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus nichts am Hut habe und fälsch­li­cher­wei­se immer als Nazi ange­pö­belt wer­de, obwohl er kei­ne Sprin­ger­stie­fel und kei­ne Bom­ber­ja­cke tra­ge: „Trotz­dem wer­de ich stän­dig pro­vo­ziert“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 8.2. 2012).

Der Rich­ter fragt nach, war­um der Ange­klag­te dann aus­ge­rech­net jenes Ver­hal­ten gesetzt habe, das ande­re ihm nach­sa­gen. Die Begrün­dung des Ange­klag­ten: „Ich woll­te mei­ner­seits so pro­vo­zie­ren, dass mich jemand atta­ckiert und ich dann gerecht­fer­tigt durch Not­wehr zuschla­gen kann“.

Eine gefin­kel­te, aber auch nicht unge­fähr­li­che Begrün­dung. Viel­leicht hät­ten die Geschwo­re­nen dem Jugend­li­chen, des­sen Sin­ne zur Tat­zeit nur mehr ein­ge­schränkt funk­tio­nier­ten, das auch abge­nom­men, wenn nicht bei einer Haus­durch­su­chung auch noch ein­schlä­gi­ge Musik gefun­den wor­den wäre: von der Neo­na­zi-Grup­pe „Land­ser“, die in Deutsch­land seit 2005 als kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung gilt und von den „Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­gern“: „Hur­ra, hur­ra, ein Nig­ger brennt“ oder „Zehn klei­ne Neger­lein“ mit der Text­zei­le etwa „Zwei klei­ne Neger­lein, die schrien „Nazi­schwein”, ne Wehr­sport­trup­pe kam vor­bei und Bim­bo war allein“.

Auch dafür lie­fer­te der Ange­klag­te eine Erklä­rung. Der PC, auf dem die Musik gefun­den wur­de, gehö­re sei­ner Schwes­ter und sei nur wegen einer Repa­ra­tur bei ihm her­um­ge­stan­den. Die Schwes­ter bestä­tig­te das und füg­te hin­zu, dass sie mit einem aus­ge­lie­he­nen USB-Stick ver­schie­de­ne Musik her­un­ter­ge­la­den habe, “da muss das wohl dabei gewe­sen sein“. – Eine Ver­ket­tung unglück­li­cher Umstän­de sozusagen.

Die Lai­en­rich­ter nah­men sich lan­ge Zeit für ihre Bera­tun­gen und ent­schie­den ein­stim­mig auf schul­dig. Der wegen Kör­per­ver­let­zung Vor­be­straf­te erhielt neun Mona­te auf Bewäh­rung und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 320 Euro wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.