Vor Gericht verantwortete sich der 19-Jährige damit, dass er mit dem Nationalsozialismus nichts am Hut habe und fälschlicherweise immer als Nazi angepöbelt werde, obwohl er keine Springerstiefel und keine Bomberjacke trage: „Trotzdem werde ich ständig provoziert“ (Vorarlberger Nachrichten, 8.2. 2012).
Der Richter fragt nach, warum der Angeklagte dann ausgerechnet jenes Verhalten gesetzt habe, das andere ihm nachsagen. Die Begründung des Angeklagten: „Ich wollte meinerseits so provozieren, dass mich jemand attackiert und ich dann gerechtfertigt durch Notwehr zuschlagen kann“.
Eine gefinkelte, aber auch nicht ungefährliche Begründung. Vielleicht hätten die Geschworenen dem Jugendlichen, dessen Sinne zur Tatzeit nur mehr eingeschränkt funktionierten, das auch abgenommen, wenn nicht bei einer Hausdurchsuchung auch noch einschlägige Musik gefunden worden wäre: von der Neonazi-Gruppe „Landser“, die in Deutschland seit 2005 als kriminelle Vereinigung gilt und von den „Zillertaler Türkenjägern“: „Hurra, hurra, ein Nigger brennt“ oder „Zehn kleine Negerlein“ mit der Textzeile etwa „Zwei kleine Negerlein, die schrien „Nazischwein”, ne Wehrsporttruppe kam vorbei und Bimbo war allein“.
Auch dafür lieferte der Angeklagte eine Erklärung. Der PC, auf dem die Musik gefunden wurde, gehöre seiner Schwester und sei nur wegen einer Reparatur bei ihm herumgestanden. Die Schwester bestätigte das und fügte hinzu, dass sie mit einem ausgeliehenen USB-Stick verschiedene Musik heruntergeladen habe, “da muss das wohl dabei gewesen sein“. – Eine Verkettung unglücklicher Umstände sozusagen.
Die Laienrichter nahmen sich lange Zeit für ihre Beratungen und entschieden einstimmig auf schuldig. Der wegen Körperverletzung Vorbestrafte erhielt neun Monate auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe von 320 Euro wegen NS-Wiederbetätigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.