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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Hitler-Wein: Verboten, aber keine Wiederbetätigung?

Die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch hat die Ermitt­lun­gen gegen den Anbie­ter von Hit­ler-Wein und ‑Schnaps aus Göt­zis (Vor­arl­berg) ein­ge­stellt. Harald Wal­ser, Abge­ord­ne­ter der Grü­nen, kri­ti­sier­te die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens und kün­dig­te eine Anfra­ge an. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te näm­lich, der Ver­kauf von Pro­duk­ten mit Nazi-Sym­bo­len sei verboten.

3. Feb. 2012

Der Händ­ler aus Göt­zis, der sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung mit „dun­kel­blau“ beschrie­ben hat­te, woll­te nur eine „Geschäfts­idee“ gehabt haben. Der Behör­de schien eine Wie­der­be­tä­ti­gung nach Para­graf 3g NS-Ver­bots­ge­setz „nicht erweis­lich“ – es gebe kei­ne Hin­wei­se auf eine natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung. Ande­rer­seits erklär­te die Behör­de, dass der Ver­kauf von Pro­duk­ten mit Nazi-Sym­bo­len in Öster­reich nicht zuläs­sig sei. In die­sem Punkt kön­nen wir der Argu­men­ta­ti­on der Staats­an­walt­schaft fol­gen. Aber wenn der Ver­kauf bzw. das öffent­li­che Anbie­ten und das Zur­schau­stel­len von Nazi-Sym­bo­len ver­bo­ten sind, dann muss es eine gesetz­li­che Bestim­mung geben, auf die sich die­ses Ver­bot stützt.

Das Abzei­chen­ge­setz regelt genau jene Tat­be­stän­de, wo NS-Sym­bo­le in der Öffent­lich­keit auf­tau­chen. Zustän­dig dafür ist die Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­de (und nicht die Staats­an­walt­schaft). Kein Zwei­fel: Der „Schnaps vom Füh­rer“ ist straf­bar! Es ist völ­lig unver­ständ­lich bzw. merk­wür­dig, dass die Staats­an­walt­schaft jeden Hin­weis dar­auf unter­lässt, ob sie den Vor­fall an die Ver­wal­tungs­be­hör­de wei­ter­ge­ge­ben hat. Ähn­li­ches hat sich ja schon bei dem Kon­di­tor aus Nie­der­ös­ter­reich abge­spielt, der Haken­kreuz­tor­ten und ande­res Nazi-Gebäck ange­prie­sen hat und bei dem das Ver­bots­ver­fah­ren eben­falls ein­ge­stellt wurde.

In der „Tiro­ler Tages­zei­tung“ for­dert Wolf­gang Sab­lat­nig in einem Kom­men­tar zum sin­ken­den Ver­trau­en in die Jus­tiz, das über eine Stu­die jetzt empi­risch fest­ge­stellt wur­de: „[D]ie Jus­tiz wird sich bes­ser erklä­ren müs­sen“ und nimmt als Beleg dafür die Erklä­rung der Staats­an­walt­schaft Feldkirch:

Denn mit dem Haus­ver­stand — laut Stu­di­en­au­to­rin Sophie Kar­ma­sin das Maß aller Din­ge bei der Bewer­tung der Jus­tiz — lässt sich etwa nur schwer erklä­ren, war­um der Ver­kauf von Schnaps mit Hit­ler-Eti­ket­ten nichts mit NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zu tun haben soll. Genau die­se Aus­re­de hat die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch einem Vor­arl­ber­ger aber abge­nom­men. (Tiro­ler Tages­zei­tung, 3.2.2012)

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Schlagwörter: Abzeichengesetz | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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