Wattens/ Innsbruck: Das „sexuelle Missverständnis“ eines Neonazi

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Im Pro­zess vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck am 8. Novem­ber ging es „nur“ um bru­ta­le Ver­ge­wal­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung. Die NS-Wie­der­be­tä­ti­gung des Wat­te­ner (22) war schon im Vor­jahr von einem Geschwo­re­nen­ge­richt abge­han­delt worden.

„Er hat mich über meh­re­re Mona­te hin­weg immer wie­der ver­ge­wal­tigt und mich stun­den­lang zusam­men­ge­schla­gen“ (Kro­ne Tirol, 9.11.2011), erzähl­te die jun­ge Frau, die ein­mal sei­ne Freun­din war, dem Gericht über Video-Ein­spie­lung. Die Frau wur­de geschla­gen, gewürgt, mit dem Kopf gegen Möbel gedro­schen und immer wie­der ver­ge­wal­tigt. Erst auf Drän­gen der Mut­ter und Schwes­ter ent­schied sich die jun­ge Frau für die Anzeige.

Der Ange­klag­te woll­te sei­ne Gewalt­ta­ten völ­lig anders sehen: „Ang’riffen hab i sie schon, aber ver­ge­wal­tigt sicher nit“ (Kro­ne), erklär­te er dem Gericht. Meh­re­re Zeu­gen, dar­un­ter eine Nach­ba­rin und auch ein Freund des Ange­klag­ten, sag­ten aber ande­res aus.

Die Ver­tei­di­gung sprach zynisch von einem „Miss­ver­ständ­nis in der Sexu­al­prak­tik“ und der Ange­klag­te erklär­te: „Wir hat­ten här­te­ren Sex, aber im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­ständ­nis.” (Kro­ne) Über den Urteils­spruch des Schöf­fen­se­nats (zehn Jah­re Haft, noch nicht rechts­kräf­tig) wur­de auch klar, dass es sich bei dem Ange­klag­ten um einen im Jahr 2010 wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zu sechs Mona­ten bedingt ver­ur­teil­ten Neo­na­zi han­del­te. Der Schöf­fen­se­nat wider­rief näm­lich auch die­se beding­te Haft­stra­fe. Damals war der Ange­klag­te dafür ver­ur­teilt wor­den, dass er im Jahr 2009 mit einer Grup­pe Bur­schen, Nazi-Lie­der grö­lend, durch Wat­tens mar­schiert war. Bei dem Ver­ge­wal­ti­ger waren auch neo­na­zis­ti­sche T‑Shirts mit der Auf­schrift „Ohne Son­ne braun“ und „88“ bzw. „Com­bat 18“ gefun­den worden.

Quel­len: Kro­ne Tirol,9.11.2011 bzw. 13.11.2010, Tiro­ler Tages­zei­tung, 9.11.2011