Bludenz: Weder „Arschloch“ noch „Heil Hitler“Lesezeit: 1 Minute

Es war der berühm­te Schuss ins Knie. Der Blu­den­zer Karl M., der nach het­ze­ri­schen Sprü­chen aus der FPÖ aus­ge­tre­ten ist, von der Gemein­de­rats­lis­te sei­ner Par­tei gestri­chen und mitt­ler­wei­le auch wegen Ver­het­zung ver­ur­teilt wur­de, woll­te beim Ver­las­sen eines Blu­den­zer Lokals im Som­mer des ver­gan­ge­nen Jah­res Bös­ar­ti­ges gehört haben. Ein flüch­ti­ger Bekann­ter soll zu ihm „Heil Hitler“ […]

30. Aug 2011

Ein flüch­ti­ger Bekann­ter soll zu ihm „Heil Hit­ler“ und danach auch noch „Arsch­loch“ gesagt haben. Das woll­te sich Karl M., von dem der Spruch stammt, „Von Museln als Nazi bezeich­net zu wer­den, emp­fin­de ich als Aus­zeich­nung. Dann wis­sen sie wenigs­tens zu was man fähig sein wird und auch sein muss“, nicht gefal­len las­sen und mach­te eine Anzei­ge: Schuss ins eige­ne Knie, wie sich vori­ge Woche vor dem Lan­des­ge­richt in Feld­kirch herausstellte.

Die Staats­an­walt­schaft und jetzt das Gericht woll­ten dem frei­heit­li­chen Ex-Poli­ti­ker nicht glau­ben, und so setz­te es jetzt einen Schuld­spruch wegen Ver­leum­dung und fal­scher Beweis­aus­sa­ge für den Anzei­ger, der vor Gericht erklär­te, dass er damals, im Som­mer 2010, wegen sei­nes Ver­het­zungs­pro­zes­ses immer wie­der ange­pö­belt wor­den sei. In dem voll­be­set­zen Lokal hat­te aber nie­mand etwas von der angeb­li­chen Pöbe­lei gegen ihn gehört, und so muss­te sich der Ange­klag­te mit sei­ner Ideo­lo­gie trös­ten: „Wenn man Schwä­che zeigt, kom­men die Rat­ten aus ihren Löchern gekro­chen.“ ( Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 25.8.2011).

Der Urteils­spruch – vier Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von 1.640 Euro unbe­dingt – ist noch nicht rechts­kräf­tig. Die VN schrei­ben, dass der Blu­den­zer damit „zum drit­ten Mal ver­ur­teilt“ wor­den sei.

(Quel­le: Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 25.8.2011)

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