Ein flüchtiger Bekannter soll zu ihm „Heil Hitler“ und danach auch noch „Arschloch“ gesagt haben. Das wollte sich Karl M., von dem der Spruch stammt, „Von Museln als Nazi bezeichnet zu werden, empfinde ich als Auszeichnung. Dann wissen sie wenigstens zu was man fähig sein wird und auch sein muss“, nicht gefallen lassen und machte eine Anzeige: Schuss ins eigene Knie, wie sich vorige Woche vor dem Landesgericht in Feldkirch herausstellte.
Die Staatsanwaltschaft und jetzt das Gericht wollten dem freiheitlichen Ex-Politiker nicht glauben, und so setzte es jetzt einen Schuldspruch wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage für den Anzeiger, der vor Gericht erklärte, dass er damals, im Sommer 2010, wegen seines Verhetzungsprozesses immer wieder angepöbelt worden sei. In dem vollbesetzen Lokal hatte aber niemand etwas von der angeblichen Pöbelei gegen ihn gehört, und so musste sich der Angeklagte mit seiner Ideologie trösten: „Wenn man Schwäche zeigt, kommen die Ratten aus ihren Löchern gekrochen.“ ( Vorarlberger Nachrichten, 25.8.2011).
Der Urteilsspruch – vier Monate bedingt und eine Geldstrafe von 1.640 Euro unbedingt – ist noch nicht rechtskräftig. Die VN schreiben, dass der Bludenzer damit „zum dritten Mal verurteilt“ worden sei.
(Quelle: Vorarlberger Nachrichten, 25.8.2011)