Vor Gericht zeigten sich alle drei Angeklagten (19,20 und 29) geständig, konnten sich aber eigenartigerweise nicht mehr daran erinnern, wo die Feier genau stattgefunden habe: Man sei einander mit dem Auto hinterhergefahren oder einfach nur Beifahrer gewesen, habe keine Ortstafeln gesehen und auch bei der Rückfahrt aus dem Nirgendwo sei nichts hängengeblieben. Der Staatsanwalt bezweifelte nicht nur angesichts des Gedächtnisverlusts, sondern auch wegen eines sichtbaren Hakenkreuz-Tattoos, das ein Angeklagter am Unterschenkel trug, den Gesinnungswandel der Angeklagten: „Entweder ist es Ausdruck enormer Dummheit oder eben die noch immer vorhandene Bindung, dass ich mit solch einem Tattoo vor Gericht erscheine.“ (Kurier, 25.8.2011)
Aufgeflogen war die seltsame Nazi-Feier im unbekannten Stadel, weil die Ex-Freundin des 29-jährigen Michael S. der Polizei eine Festplatte und eine Videokamera übergeben und gegen die Männer ausgesagt hatte. In den Materialien zu sehen und zu hören: das Gegröle von antisemitischen, rassistischen und Nazi-Liedern und die einschlägig zuckenden Hände der Angeklagten. Die Urteile: jeweils drei Monate bedingt für die Jüngeren, drei Monate unbedingt für den 29-jährigen Michael S, der anscheinend gerade eine einschlägige Verurteilung (zwei Jahre Haft) abbüßt.
(Quellen: Kurier, Österreich und Salzburger Nachrichten, 25.8.2011)