Der ORF berichtet über einen Wiederbetätigungsprozess in Eisenstadt. Drei Angeklagte im Alter von 19, 20 und 29 Jahren müssen sich nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vor Gericht verantworten. Sie sollen bei einer einschlägigen Feier im März 2010 „Sieg Heil” gerufen beziehungsweise den Hitlergruß verwendet haben.