Anzeige nach § 3g,h NS-Verbotsgesetz
Herr Andreas Keltscha, 1160 Wien, ist Betreiber des Weblogs „Besseres Abendland“ http://besseresabendland.wordpress.com/, der von wordpress.com gehostet wird.
Laut Impressum ist Andreas Keltscha für diesen Blog medienrechtlich verantwortlich. Dem Impressum hinzugefügt ist die Mitteilung: “Jeder Autor dieses Blogs erstellt seine Beiträge in Eigenverantwortung!“
Impressum des Blogs „Besseres Abendland“ (Screenshot)
Am 31. Juli 2011 erschien auf „Besseres Abendland“ der Beitrag „Die Macht der Juden“. Er trägt den Vermerk „von Andreas Keltscha“. Am Ende des Textes findet sich der Vermerk: „Für Text und Inhalt verantwortlich: Thomas Meerkatz”
Unabhängig von der widersprüchlichen medienrechtlichen Zuordnung und Verantwortung sehe ich in bestimmten Passagen des obigen Textes den Verdacht der Wiederbetätigung nach § 3g bzw. h VerbotsG begründet.
Nach § 3h wird auch bestraft, wer „in einem Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen versucht”.
Der Beitrag „Die Macht der Juden“ beginnt zwar mit der Behauptung, dass er nicht als Generalanklage gegen eine ganze Rasse bzw. ein Volk diene, stellt dann aber fest: „Eins gleich vorraus, nichts passiert zufällig, alles ist geplant und bis ins kleinste Detail so gewollt, von denen, die sich gegen die gesamte Menschheit verschworen haben nur um ihren Zielen der absoluten Macht und Kontrolle immer näher zu kommen und sie denken nicht von heute auf morgen, sondern diese Ziele werden über Generationen verfolgt.“
Als Betreiber dieser Verschwörung wird im Beitrag die Familie Rothschild ausgemacht, die mit „Hinterhältigkeit und Verschlagenheit“ ihren Einfluss auf die Menschheit seit Napoleons Zeiten sukzessive ausgebaut hätten: „Seit diesem Tage herrschen die Rothschilds uneingeschränkt über Europa, aber nur im Hintergrund, nie offen.“
Über Rothschild und seine Helfershelfer sei Amerika (die USA) in den Ersten Weltkrieg gebracht worden: „Nach Kriegsende begann der erste große Raubzug gegen das deutsche Volk. Nachdem die Rothschilds, jetzt Europa und Amerika unter ihrer Kontrolle hatten, wer sollte ihnen jetzt noch gefährlich werden?“
Der Verfasser des Beitrags bringt jetzt Adolf Hitler als Befreier der Menschheit vom Joch der Rothschilds, resp.des „Weltfinanzjudentums“ ins Spiel: „Es gab jemanden, der sich ihnen und ihrem Menschenverachtenden Finanzsystem entgegen stellte.
Ihn hatten sie nicht auf ihrer Rechnung, der kleine Gefreite aus Österreich, schickte sich an ihnen das Reich aus den Klauen zu schlagen.“
Diese und die folgenden Passagen sind meines Erachtens zentral in Bezug auf die Bestimmungen des § 3h VerbotsG bezüglich der Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung des nationalsozialistischen Völkermords und der anderen Verbrechen des Nationalsozialismus:
„Nachdem 1933 bei seiner Machtübernahme, das Weltfinanzjudentum dem Reich den Finanz- und Wirtschaftskrieg erklärt hatte, holte A.H. zum Gegenschlag aus. Wie schon Napoleon vor ihm, unterschätzte auch er die Macht der Rothschilds und ihrer Helfershelfer, denen Staaten und Völker egal sind, solange nur die Profite sprudeln. Das Ergebnis kennen wir alle, A.H. und das deutsche Volk wurden in einen Krieg und dann in einen Weltkrieg getrieben, den er und das deutsche Volk nie gewollt haben. Am Ende stehen die Ausbeutung des deutschen Volkes bis heute und der größte Raubzug in der Geschichte gegen ein friedliebendes Volk. Seit diesem Tage, der deutschen Katastrophe, entscheidet das Weltfinanzjudentum und ihre Helfershelfer, wann und wo Kriege gemacht werden, welche Regierungen ausgetauscht werden usw.“
Mit diesen Behauptungen wird die Verantwortung Nazi-Deutschlands für den Beginn des Zweiten Weltkriegs („nie gewollt“, „in einen Krieg …getrieben“) und die Verbrechen der Nationalsozialisten geleugnet. Stattdessen wird die nationalsozialistische Propaganda, die das „Weltfinanzjudentum“ für den Zweiten Weltkrieg verantwortlich macht, neu belebt.
Ich verweise dazu auf die ausführliche Judikatur der Oberstgerichte (etwa OGH 130s169/98 oder 130s28/04) und die Entscheidungen zur Causa Pfeifer gegen Pfeifenberger bzw. die letztlich daraus resultierende Anklage der Staatsanwaltschaft Wien gegen Werner Pfeifenberger wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung nach § 3 g VerbotsG im Jahr 2000.
Werner Pfeifenberger hatte 1995 in einem Jahrbuch, herausgegeben von der Freiheitlichen Akademie, einen Beitrag unter dem Titel „Internationalismus gegen Nationalismus“ veröffentlicht, in dem er dem Judentum vorgeworfen hatte, 1933 Deutschland den Krieg erklärt zu haben. So heißt es darin zum Beispiel: „Der wechselseitige Haß saß so tief, daß „Judea” in der britischen Tageszeitung „Daily Express” bereits am 24. März 1933, also kurz nach Amtsantritt der nationalsozialistischen Regierung, nicht nur dieser, sondern ganz Deutschland den Krieg erklärte.“
Und an anderer Stelle: „Dieser Krieg brach nicht im September 1939 aus und endete nicht im Mai 1945. Er ist viel älter und wird als allgegenwärtiger Nachkriegskrieg bis zum heutigen Tage ausgetragen, mit anderen Mitteln, auf anderer Ebene, aber nicht weniger haßerfüllt.“
Trotz der unterschiedlichen historischen Herleitungen benutzen Pfeifenberger und der Verfasser des Beitrags „Die Macht der Juden“ in den entscheidenden Passagen gleiche bzw. sehr ähnliche historisch falsche, den Nationalsozialismus verharmlosende Topoi: das Weltfinanzjudentum bzw. Judea habe 1933 Deutschland den Krieg erklärt, habe Deutschland in einen Krieg getrieben, den Adolf Hitler und das deutsche Volk nie gewollt hätten.
Damit ist der Verdacht der Wiederbetätigung nach § 3 g bzw. h VerbotsG gegeben und
ich erstatte daher
Anzeige gegen Andreas Keltscha, allenfalls auch Thomas Meerkatz wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung nach § 3 g,h VerbotsG.
Ich ersuche um Mitteilung über alle verfahrensrelevanten Schritte!
Hochachtungsvoll
Karl Öllinger, Abg. z.NR