Aus dem deutschen Zitatenschatz widmen wir den Neonazis, die den Fotografen Markus Rachbauer bei der Tagung der neonazistisch orientierten „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ (AfP) eine Falle stellen wollten, ein schönes Sprichwort: „Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!“
Die Neonazis hatten Rachbauer beschuldigt, Stefan M. mit dem PKW angefahren und verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Verfahren gegen Rachbauer ein. Jetzt standen die Neonazis selbst vor dem Bezirksgericht Steyr: wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage. Der angeblich verletzte Stefan M. wurde zu sechs Wochen, der „Zeuge“ Günther A. zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt – die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Wir veröffentlichen die Presseerklärung von Markus Rachbauer vom 21.6.2011. Ein Bericht zur Verhandlung findet sich im Kurier (OÖ-Ausgabe) vom 22.6.2011.
Ein Gerichtsverfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage endete heute am Landesgericht Steyr mit bedingten Haftstrafen (nicht rechtskräftig) für Stefan M. und Günther A.
„Am 16. Oktober 2010 fand im Gasthof Lauber in Offenhausen ein Treffen der neonazistischen Partei „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ statt. Auch ich fand mich an diesem Tag vor Ort ein, um das braune Treiben fotografisch zu dokumentieren. Nachdem sich vor Ort keinerlei Polizeibeamte befanden und Offenhausen zu einer Art „nationalbefreiten Zone“ mutiert war, fühlten sich die Teilnehmer der Veranstaltung offenbar besonders sicher und traten auch gegenüber mir äußerst aggressiv auf. So wurde mehrmals versucht, mich an der Weiterfahrt mit meinem Auto zu hindern. Diese Versuche gipfelten darin, dass sich ein 16jähriger Teilnehmer (Stefan M.) der Veranstaltung auf die Motorhaube meines Fahrzeugs, dessen Motor zu diesem Zeitpunkt abgestellt war, fallen ließ, um so einen Verkehrsunfall zu simulieren und mich kriminalisieren zu können. Zwei umstehende „Kameraden“ (einer davon Günther A.) und eine „Kameradin“ traten als „ZeugInnen“ des „Unfalls“ auf. Der 16jährige behauptete, ich habe ihm eine Verletzung im Genitalbereich zugefügt und zeigte mich wegen Körperverletzung und Imstichlassen eines Verletzten bei der Polizei in Gunskirchen an.
Drei Tage nach dem Vorfall tischte auch die bekannte Neonazi-Homepage „Alpen-Donau.info“ unter dem Titel „Markus Rachbauer gibt Gas“ die Lügengeschichte auf und nannte meine vermeintliche Wohnadresse, die aber „nur für Post vom Anwalt“ verwendet werden solle.
Als Reaktion auf das gegen mich eingeleitete Strafverfahren beantragte ich die Einsetzung eines Unfallsachverständigen. Dieser hegt in seinem Gutachten Zweifel an der Darstellung des vermeintlichen „Unfallopfers“, da etwa die angeblichen Verletzungen nicht mit dessen Schilderung des Unfallhergangs zusammen passten. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte daraufhin das Strafverfahren gegen mich am 4. April 2011 ein. Diese Geschichte zeigt auf, dass Rechtsextreme mittlerweile nicht einmal mehr davor zurückschrecken, Straftaten zu inszenieren, um unliebsame KritikerInnen zu verleumden und zu kriminalisieren.“
Siehe auch: Offenhausen(OÖ): Die Umfaller und ihr Hintergrund