Ähnlich wie das Innenministerium in Wien ist auch das sächsische sehr bemüht, auch dann die Namen beteiligter Neonazis und Rechtsextremisten zu schützen, wenn die schon längst in allen Zeitungen stehen bzw. selbst öffentliche Veranstaltungen organisieren.
Die Nachfrage von Kerstin Köditz ist sehr kurz, vor allem fehlt die offene Frage nach der Kooperation bei paramilitärischen Übungen, wie sie im „Standard“-Beitrag (4.3.11) angedeutet wird.
Hier der Wortlaut der Anfrage:
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Köditz
Fraktion DIE LINKEThema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Verbindungen der sächsischen NPD zu österreichischen Neonazis (DrS 5/4676)
Fragen an die Staatsregierung:
Die Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage „Verbindungen der sächsischen NPD zu österreichischen Neonazis“ (DrS 5/4676) waren offensichtlich unvollständig. Der Vorrang der Rechte Dritter ist nicht erkennbar, wenn diese namentlich und/oder in öffentlich zugänglichen Ankündigen genannt werden bzw. es sich um relative Personen der Zeitgeschichte handelt. Der „erforderliche Geheimschutz“ wird nur pauschal als Begründung angeführt und nicht in der notwendigen Weise konkretisiert, so dass der Verdacht der willkürlichen Informationsverweigerung gegeben ist. Die Antworten auf DrS 5/4676 sind zugleich teilweise offenkundig unrichtig. Wenn in der Antwort auf Frage 1 erklärt wird, es lägen keine Erkenntnisse zur Zusammenarbeit der sächsischen NPD, einzelner Regionalgliederungen der Partei oder Parteimitgliedern mit Strukturen der extremen Rechten in Österreich vor, und in Antwort auf Frage 2 Veranstaltungen der NPD mit Exponenten der extremen Rechten aus Österreich aufgeführt werden, handelt es sich genau um eine erfragte Form der Zusammenarbeit. Auf die Frage nach sächsischen Referenten bei Veranstaltungen von österreichischen Gruppierungen der extremen Rechten unterbleibt jegliche Antwort. Ich verweise darauf, dass auf der Internetseite //www.stopptdierechten.at/wp-content/uploads/referentinnen_der_afp.pdf allein für die „Politischen Akademien“ der rechtsextremistischen AFP für den Zeitraum seit 2004 mindestens vier Referentenauftritte von Exponenten der extremen Rechten aus Sachsen genannt sind.
1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Zusammenarbeit der sächsischen NPD, einzelner Regionalgliederungen der Partei oder Parteimitgliedern mit Strukturen der extremen Rechten in Österreich oder Exponenten der dortigen extremen Rechten?
2. Welche Veranstaltungen der extremen Rechtenmit österreichischen Referenten in Sachsen bzw. sächsischen Referenten in Österreich haben seit 2004 stattgefunden? (bitte einzeln aufführen unter Angabe von Datum, Ort, Veranstalter, Teilnehmerzahl, Referenten bzw. Künstlern, Vortragstitel)
3. Welche über den Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz hinaus reichenden Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2004 ergriffen um zu verhindern, dass der frühere Einfluss österreichischer Neonazis wie Gottfried Küssel und Hans Jörg Schimanek in Ostdeutschland und speziell in Sachsen wieder hergestellt wird?
Dresden, den 4. März 2011
MdL Kerstin Köditz