Sie hatten sich im Juni 2010 zunächst in einem Park in Leoben getroffen, dort gemeinsam Alkohol getrunken und anschließend am Hauptplatz Passanten beschimpft, den Hitlergruß gezeigt und Einschlägiges skandiert. Auch beim darauf folgenden Lokalbesuch setzten sie ihre Nazi-Sprüche fort. Der 26-jährige aus der Nazi-Runde fuhr danach alkoholisiert und ohne Führerschein mit dem Auto nach Hause und nahm eine der Frauen mit. Im Dezember 2010 setzte er mit zwei seiner Kameraden in einer Bar in Liezen seine Nazi-Randaliererei fort.
Im Prozess bekannten sich die Frauen und zwei Männer schuldig im Sinn der Anklage, einer plädierte auf nicht schuldig und wollte sich wegen seines Alkoholpegels an nichts mehr erinnern. Die beiden Frauen gehörten laut Verfassungsschutz schon früher der rechtsextremen Szene an und trugen einschlägige Tattoos (Hakenkreuz und „88“).
Nach einer langen Beratung der Geschworenen wurden alle Angeklagten für schuldig befunden und zu Haftstrafen zwischen 6 Monaten bedingt und 24 Monaten (davon 21 Monate bedingt) verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.
(Quellen: APA, Kleine Zeitung, 15.1.2011)