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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Deutsche Neonazi-Hilfsorganisation HNG vor dem Verbot?

Die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) rechnet mit einem Verbot durch das Bundesinnenministerium. Die HNG unterstützt inhaftierte Neonazis, darunter auch Terroristen wie Stefan Michael Bar oder Peter Naumann. Auch österreichische Neonazi, wie Gottfried Küssel oder Hans Jörg Schimanek jun., wurden von der HNG unterstützt.

21. Okt. 2010

Bild ist nicht mehr verfügbar

Neonazi-Organisation rechnet mit Verbot

Mainz – In Neonazikreisen kursierten offenbar Vorschläge, die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) aufzulösen, ehe sie vom Bundesinnenministerium verboten wird. Doch dafür ist es inzwischen zu spät, folgt man der HNG-Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin.

„Mit großem Bedauern“ müssten sie feststellen, dass es „nicht möglich ist, die HNG aufzulösen und somit einem drohenden Verbot zuvorzukommen“, heißt es in einem Schreiben von Ursula Müller und Daniela Wegener an die Leser der „HNG-Nachrichten“, das in einem neonazistischen Internetforum dokumentiert wird. Eine Auflösung der HNG würde nach ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der gesetzlich einzuhaltenden Einladungsfristen und der erforderlichen Eintragung ins Vereinsregister „mindestens sechs bis acht Monate“ in Anspruch nehmen. Müller und Wegener weiter: „D.h. die Auflösung der HNG wäre zum Zeitpunkt des Verbotes, welches sicherlich in den nächsten Monaten erfolgt, nicht wirksam.“

Ihre „Mitglieder, Unterstützer, Abonnenten und Freunde“ warnen sie, dass es im Zuge des Verbotes zu erneuten Hausdurchsuchungen kommen könne: „Daher möchten wir nochmals alle darauf hinweisen, dass sich keine verbotenen oder strafrechtlich relevanten Dinge bei Euch befinden sollten.“ (ts)

19.10.2010

Siehe auch: D: Hausdurchsuchungen bei HNG

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