Deutsche Neonazi-Hilfsorganisation HNG vor dem Verbot?

Die „Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene und deren Ange­hörige” (HNG) rech­net mit einem Ver­bot durch das Bun­desin­nen­min­is­teri­um. Die HNG unter­stützt inhaftierte Neon­azis, darunter auch Ter­ror­is­ten wie Ste­fan Michael Bar oder Peter Nau­mann. Auch öster­re­ichis­che Neon­azi, wie Got­tfried Küs­sel oder Hans Jörg Schi­manek jun., wur­den von der HNG unterstützt.

Neon­azi-Organ­i­sa­tion rech­net mit Verbot

Mainz – In Neon­azikreisen kur­sierten offen­bar Vorschläge, die „Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene und deren Ange­hörige“ (HNG) aufzulösen, ehe sie vom Bun­desin­nen­min­is­teri­um ver­boten wird. Doch dafür ist es inzwis­chen zu spät, fol­gt man der HNG-Vor­sitzen­den und ihrer Stellvertreterin.

„Mit großem Bedauern“ müssten sie fest­stellen, dass es „nicht möglich ist, die HNG aufzulösen und somit einem dro­hen­den Ver­bot zuvorzukom­men“, heißt es in einem Schreiben von Ursu­la Müller und Daniela Wegen­er an die Leser der „HNG-Nachricht­en“, das in einem neon­azis­tis­chen Inter­net­fo­rum doku­men­tiert wird. Eine Auflö­sung der HNG würde nach ihrer Rech­nung unter Berück­sich­ti­gung der geset­zlich einzuhal­tenden Ein­ladungs­fris­ten und der erforder­lichen Ein­tra­gung ins Vere­in­sreg­is­ter „min­destens sechs bis acht Monate“ in Anspruch nehmen. Müller und Wegen­er weit­er: „D.h. die Auflö­sung der HNG wäre zum Zeit­punkt des Ver­botes, welch­es sicher­lich in den näch­sten Monat­en erfol­gt, nicht wirksam.“

Ihre „Mit­glieder, Unter­stützer, Abon­nen­ten und Fre­unde“ war­nen sie, dass es im Zuge des Ver­botes zu erneuten Haus­durch­suchun­gen kom­men könne: „Daher möcht­en wir nochmals alle darauf hin­weisen, dass sich keine ver­bote­nen oder strafrechtlich rel­e­van­ten Dinge bei Euch befind­en soll­ten.“ (ts)

19. 10. 2010 -

Siehe auch: BRD: Haus­durch­suchun­gen bei HNG