Wiener Neustadt: 4 Jahre für Mario A., 18 Monate bedingt für Zweitangeklagten B.

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Wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Sach­be­schä­di­gung ist im Geschwo­re­nen­pro­zess von Wie­ner Neu­stadt der 21-jäh­ri­ge Mario A. zu vier Jah­ren Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Hit­ler­gruß, Grö­len von Nazi-Lie­dern, Sprüh­ak­tio­nen, Über­kle­ben von Pla­kat­stän­dern waren die Ankla­ge­punk­te. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab – somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Mario A. hat­te schon 2008 eine beding­te Haft­stra­fe wegen Wie­der­be­tä­ti­gung aus­ge­fasst. Die Pro­be­zeit von damals wur­de auf 5 Jah­re ver­län­gert. A. war zunächst im Umkreis von „Alpen-Donau“ aktiv gewe­sen und spä­ter dann bei der Natio­na­len Volks­par­tei (NVP) als Jugend­füh­rer. Die NVP-Zele­bri­tä­ten, allen vor­an Robert Fal­ler, waren auch im Publi­kum vertreten.

Der Zweit­an­ge­klag­te, der 38-jäh­ri­ge Roland B., der im Pro­zess bestritt, sich ein­schlä­gig wie­der­be­tä­tigt zu haben, wur­de zu 18 Mona­ten beding­ter Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt. Auch die­ses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

A., der ca. ein Jahr in U‑Haft ver­bracht hat, beton­te wäh­rend des Pro­zes­ses, sich nicht mehr poli­tisch (wieder)betätigen zu wol­len. Ob die­ser Ent­schluss auch dar­auf zurück­zu­füh­ren ist, dass einer der Zeu­gen vor Mona­ten von bis­her unbe­kann­ten Tätern bru­tal zusam­men­ge­schla­gen und als Ver­rä­ter beschimpft wur­de? Aus dem Umkreis von A. ste­hen jeden­falls noch wei­te­re Ankla­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zur Ver­hand­lung an.