Wegen Wiederbetätigung und Sachbeschädigung ist im Geschworenenprozess von Wiener Neustadt der 21-jährige Mario A. zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Hitlergruß, Grölen von Nazi-Liedern, Sprühaktionen, Überkleben von Plakatständern waren die Anklagepunkte. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab – somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Mario A. hatte schon 2008 eine bedingte Haftstrafe wegen Wiederbetätigung ausgefasst. Die Probezeit von damals wurde auf 5 Jahre verlängert. A. war zunächst im Umkreis von „Alpen-Donau“ aktiv gewesen und später dann bei der Nationalen Volkspartei (NVP) als Jugendführer. Die NVP-Zelebritäten, allen voran Robert Faller, waren auch im Publikum vertreten.

Der Zweitangeklagte, der 38-jährige Roland B., der im Prozess bestritt, sich einschlägig wiederbetätigt zu haben, wurde zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
A., der ca. ein Jahr in U‑Haft verbracht hat, betonte während des Prozesses, sich nicht mehr politisch (wieder)betätigen zu wollen. Ob dieser Entschluss auch darauf zurückzuführen ist, dass einer der Zeugen vor Monaten von bisher unbekannten Tätern brutal zusammengeschlagen und als Verräter beschimpft wurde? Aus dem Umkreis von A. stehen jedenfalls noch weitere Anklagen wegen Wiederbetätigung zur Verhandlung an.