Sachverhaltsdarstellung: Andreas Zehentmayr wg. Verdacht auf gefährliche Drohung bzw. Verstoß gegen das Verbotsgesetz

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Zehen­t­mayr hat sei­nen Face­book-Account nach den Dro­hun­gen zunächst ein­ge­schränkt und mitt­ler­wei­le offen­sicht­lich kom­plett gelöscht. Die ent­spre­chen­den Siche­run­gen kön­nen bei­gebracht werden.

Der neue Face­book-Account von Andre­as Zehen­t­mayr lau­tet übri­gens „Andre­as von Blauauge”.

Die Sachverhaltsdarstellung:

Karl Öllin­ger, Abg. z. NR
Grü­ner Klub im Parlament
Löwel­str. 12
1017 Wien

An die
Staats­an­walt­schaft Salzburg
Rudolfs­platz 2
5020 Salzburg

Wien, 6.7.2010

Betreff: Andre­as Zehen­t­mayr wg. Ver­dacht auf gefähr­li­che Dro­hung bzw. Ver­stoß gegen das Verbotsgesetz

Sach­ver­halts­dar­stel­lung

Mir wur­de nach­ste­hen­der Sach­ver­halt bekannt, der einen straf­ba­ren Tat­be­stand nach dem Straf­ge­setz, mög­li­cher­wei­se auch nach dem Ver­bots­ge­setz begrün­den könnte.

Ver­däch­tig­ter: Andre­as Zehen­t­mayr, Wals, geb. 20.9.1980 (nähe­res unbekannt)

Aus­gangs­ba­sis der mut­maß­lich straf­ba­ren Hand­lun­gen bil­de­te das zunächst für Henn­dorf ange­sag­te Kon­zert der mut­maß­li­chen Neo­na­zi ‑Band „Kate­go­rie C“. Das Kon­zert, das am 26. Juni 2010 in Henn­dorf statt­fin­den hät­te sol­len, wur­de nach öffent­li­chen Pro­tes­ten und der Ver­trags­auf­lö­sung durch den Saal­ver­mie­ter in diver­sen Inter­net­fo­ren für Ober­ös­ter­reich avi­siert. Nach­dem dort eine Ver­an­stal­tung eben­falls nicht mög­lich war, wur­de eine Ver­la­ge­rung nach Ulm (BRD) ange­dacht. Zehen­t­mayr, der ver­mut­li­che Orga­ni­sa­tor des „Kate­go­rie C“-Konzerts in Öster­reich, mach­te via E‑Mail dar­auf aufmerksam:

„So an alle die lin­ken haben es lei­der geschafft das die­ses kon­zert nicht in Öster­reich über die büh­ne gehen kann es wur­de in Deutsch­land nach ersatz gesucht und even­tu­ell auch gefun­den aber da es von öster­reich ca 2 stun­den ent­fernt sein wird orga­ni­sie­ren das jetz ande­re leu­te wenn es dort klap­pen soll­te gibt es infos auf der kc home­page frei­tag oder sams­tag soviel ich weiss wäre dort dann auch abend­kas­se und man kann ein­fach spon­tan dort hin fah­ren Ich hof­fe wir bekom­men es irgend­wan man hin das Kc auch in Öster­reich mal spie­len kann wir las­sen uns von Lin­ken nicht unter­krie­gen Mit freund­li­chen Grü­ßen andi”

Die Ver­an­stal­tung bzw. das Kon­zert, das für Ulm geplant war, konn­te wegen Ein­wän­den der dor­ti­gen Poli­zei eben­falls nicht statt­fin­den und wur­de einst­wei­len verschoben.

Mut­maß­li­cher Initia­tor des Kon­zer­tes in Öster­reich war der schon erwähn­te Andre­as Zehen­t­mayr. Auf Facebook
http://www.facebook.com/#!/profile.php?id=100000559353438
zeig­te er sich wegen der Absa­ge des Kon­zer­tes sehr auf­ge­bracht und ver­däch­tig­te einen Mit­ar­bei­ter der GPA namens Mike Huber als jenen „Judas“, der dar­über in Blogs im Inter­net berich­tet haben soll. Zehen­t­mayr, der mög­li­cher­wei­se für den Fan­club „Tough Guys“ des SV Aus­tria Salz­burg die Ver­an­stal­tung orga­ni­sie­ren woll­te, war nicht nur sehr auf­ge­bracht, son­dern droh­te über Face­book dem Mike Huber per­sön­lich bzw. über ande­re Gewalt antun zu wol­len (sie­he unten).

Zehen­t­mayr posier­te im Inter­net auf Face­book mit einem T‑Shirt von „Die brau­nen Stadt­mu­si­kan­ten“ bzw. mit einer Hit­ler-Täto­wie­rung. Dies bzw. die Vor­be­rei­tung des Kon­zerts mit „Kate­go­rie C“ begrün­det auch den Ver­dacht des Ver­sto­ßes nach dem Verbotsgesetz.

Die von Andre­as Zehen­t­mayr gemach­ten Äuße­run­gen begrün­den den Ver­dacht der gefähr­li­chen Dro­hung (§ 107 StGB). Dass die­ser Ver­dacht gerecht­fer­tigt ist, zeigt auch der Umstand, dass eini­ge Per­so­nen auf Face­book Zehen­t­mayr von sei­nem Vor­ha­ben abhal­ten wollten.

Zehen­t­mayr hat sei­nen Face­book-Account nach den Dro­hun­gen zunächst ein­ge­schränkt und mitt­ler­wei­le offen­sicht­lich kom­plett gelöscht.. Die ent­spre­chen­den Siche­run­gen kön­nen bei­gebracht werden.

Um Infor­ma­ti­on über alle ver­fah­rens­re­le­van­ten Ermitt­lungs­schrit­te wird ersucht.

Hoch­ach­tungs­voll

Karl Öllin­ger, Abg. z.NR