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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Innsbruck: Zwei Jahre für Wiederbetätigung

Sei­ner Freun­din hat­te er via Whats­App ein Hit­ler­bild geschickt. Den Tod von 71 Flücht­lin­gen, die in einem LKW auf der Ost­au­to­bahn erstickt auf­ge­fun­den wur­den, hat­te er mit „End­lich!“ kom­men­tiert. Auf sei­nem Han­dy wur­den Nazi-Bil­der gefun­den, die er auch ver­schickt hat­te. Und auch Nazi-Musik. Bei dem arbeits­lo­sen Lea­sing-Arbei­ter hat­te sich eini­ges ange­sam­melt, was unter die Rubrik Wie­der­be­tä­ti­gung fällt. Des­halb stand er vor einem Schwur­ge­richt in Innsbruck.

21. Apr. 2016

Von Reue bzw. Ein­sicht war da nichts zu mer­ken beim Auf­tritt des 31-jäh­ri­gen Unter­län­ders vor Gericht. „Der Hit­ler hat halt auch vie­le Arbeits­plät­ze geschaf­fen, aber den Holo­caust hät­te er sich spa­ren sol­len. Die Ver­folg­ten hät­te er ein­fach aus­wei­sen sol­len.“ (TT, 21.4.2016) Das war sei­ne Ein­schät­zung des NS-Ver­bre­cher­re­gimes. In sei­ner poli­ti­schen Selbst­ein­schät­zung spie­gelt sich das etwas zöger­lich und wider­sprüch­lich: „Ich bin rechts und FPÖ-Wäh­ler, aber ich bin kein Neo­na­zi“, behaup­te­te er laut „Kro­ne“ (Tirol, 21.4.2016). Der TT erschien eine ande­re Äuße­rung von ihm cha­rak­te­ris­tisch: „Ich bin für eine Par­tei rechts der FPÖ. Eine NPÖ wie in Deutsch­land die NPD.“ Die NPÖ gibt es bereits, wenn auch nur im vir­tu­el­len Raum, auf Face­book. Bei ihr tum­meln sich tat­säch­lich etli­che Typen, die – so wie der Ange­klag­te – zwi­schen FPÖ und offe­nem ver­ba­len Bekennt­nis zum Natio­nal­so­zia­lis­mus schwanken.

Die Ankla­ge gegen den Unter­län­der umfass­te übri­gens die Delik­te NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, gefähr­li­che Dro­hung und Gut­hei­ßung einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung. Als der Ange­klag­te dann auch noch über das „Asy­lan­ten­ge­s­in­del“ het­zen woll­te, reich­te es dem Vor­sit­zen­den und er droh­te ihm den Aus­schluss aus dem Pro­zess an. Den Geschwo­re­nen reich­te es auch: schul­dig der Wie­der­be­tä­ti­gung und der Gut­hei­ßung (§ 282 StGB). Das Straf­aus­maß: zwei Jah­re – noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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