Aus der Nachkriegszeit kennen wir aus Teil 1 dieser Serie drei Rechtsextreme, deren Strafen durch Begnadigungen und politische Rücksichtnahmen auf ein Minimum schrumpften. Bei den Südtirol-Terroristen wird dieses Muster noch drastischer: In Italien wurden österreichische Rechtsextreme zu jahrzehntelangen und lebenslangen Haftstrafen verurteilt – in Österreich blieben sie weitgehend verschont.
Dieser zweite Teil führt zu Norbert Burger, Peter Kienesberger, Erhard Hartung und Egon Kufner. Sie stehen für eine Periode, in der rechtsextremer Terror zwar verurteilt wurde, aber nicht dort, wo viele seiner Akteure politisch, organisatorisch und gesellschaftlich verankert waren: in Österreich.
Norbert Burger, Peter Kienesberger, Erhard Hartung und Egon Kufner
Norbert Burger, der 1992 im Alter von 63 Jahren gestorben ist, war über mehrere Jahrzehnte der wohl bekannteste Neonazi Österreichs. Der Burschenschafter der Olympia Wien war zunächst Mitglied der FPÖ, gründete 1967 nach seinem Austritt die Nationaldemokratische Partei (NDP), der 1988 vom Verfassungsgerichtshof wegen ihres neonazistischen Charakters die Zulassung als Partei entzogen wurde. Kurz nach diesem VfGH-Entscheid wurde auch der Verein NDP wegen Verstoßes gegen Verbotsgesetz und Staatsvertrag aufgelöst. Norbert Burger, dem Langzeit-Chef der Neonazi-Truppe, gelang allerdings das Kunststück, nie wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden zu sein. Auch seine terroristischen Aktivitäten in Südtirol blieben in Österreich ohne Strafe.
Peter Kienesberger (+ 2015) war 1966 einer der vier Proponenten der NDP, später in Deutschland als rechtsextremer Verleger und Publizist tätig und mit einem kleinen Anteil Mitherausgeber der deutlich rechten „Jungen Freiheit“.
Erhard Hartung (83) ist Burschenschafter der Brixia Innsbruck, war in der Bundesleitung der NDP und später – wie Burger und Kienesberger – in der Rudolf-Niermann-Stiftung, über die Millionen an rechtsextreme Strukturen und Personen geschaufelt wurden. Hartung war später bis zu seiner pensionierung Oberarzt am Universitätsklinikum Düsseldorf.
Zu Egon Kufner sind öffentlich verfügbare biografische Angaben dünn. Er war Unteroffizier des Bundesheeres und Mitglied der NDP-Landesleitung Oberösterreich. Später lebte Kufner in Marchtrenk, war wie Hartung Mitglied der FPÖ und trat noch 2020 öffentlich als Zeitzeuge des Südtirol-Konflikts auf. Zumindest 2023 war er noch am Leben.

Nazi-Terror in Südtirol und Urteile in Italien
Im zweiten Mailänder Südtirol-Prozess, der am 20.4.66 mit den Urteilssprüchen beendet wurde, erhielt Norbert Burger in Abwesenheit für seine Aktivität als zentrale Figur der zweiten Phase des Südtirol-Terrorismus 28 Jahre Haft. Peter Kienesberger (ebenfalls in Abwesenheit) erhielt im gleichen Verfahren eine Strafe von 20 Jahren und 2 Monaten Haft.
Im zweiten Strafverfahren in Italien, dem Florentiner Prozess, der am 14.5.1970 mit den Urteilen abgeschlossen wurde, wurden Norbert Burger, Erhard Hartung und Peter Kienesberger zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt, Egon Kufner zu 24 Jahren Haft. Bei diesem Verfahren (ebenfalls in Abwesenheit der Angeklagten) wurden vor allem die Anschläge an der Porzescharte vom 25.6.1967, bei denen 4 Angehörige italienischer Sicherheitskräfte ums Leben kamen, verhandelt. Diese Urteile wurden in Italien nie revidiert.
Nazi-Terror in Südtirol und Urteile in Österreich
In Österreich lief das ganz anders. Allein die nackten Daten machen schon deutlich, dass die Aufklärung und Bestrafung der rechtsextremen Südtirol-Attentäter damals kein Anliegen der Justiz (und der Politik) waren.
1965 wurden Burger und zunächst weitere 21 Personen wegen ihrer Beteiligung an den Südtiroler Attentaten in Graz angeklagt. Die Anklage beinhaltete Sprengstoffdiebstähle und -beschaffung in Österreich sowie die Unterstützung und Organisation von Anschlägen in Südtirol. Nach zehn Verhandlungstagen erklärte sich das Grazer Schöffengericht am 21.5.65 für unzuständig, weil bestimmte Tathandlungen möglicherweise als Verbrechen einzustufen seien, für die ein Geschworenengericht zuständig sei.
Es folgte ein Geschworenengericht in Linz, in dem am 14.10.65 sämtliche 15 verbliebenen Angeklagten freigesprochen wurden.
Die Mehrheit der Geschworenen wollte die Angeklagten wegen der verübten Sprengstoffanschläge in Südtirol und der angeklagten Sprengstoffdiebstähle in Österreich nicht verurteilen. Ein Rechtsanwalt teilte mit, die Geschworenen sahen den Strafausschließungsgrund des in Südtirol herrschenden Notstands, daher akzeptierten sie nicht den Vorwurf der Sprengstoffverbrechen, sondern nahmen in Österreich nicht strafbaren Hochverrat an Italien als Tat an. (wikipedia.org)
Österreich: Schuldspruch – aufgehoben – Freispruch – aufgehoben – Einstellung
Wegen ihrer Beteiligung an den Anschlägen wurden im ersten Wiener Porzescharte-Prozess am 23.12.1968 die Urteile von einem Geschworenengericht gesprochen. Peter Kienesberger wurde zu acht Jahren schwerem, verschärftem Kerker verurteilt. Erhard Hartung zu einem Jahr schwerem, verschärftem Kerker. Egon Kufner ebenfalls zu einem Jahr schwerem, verschärftem Kerker.
Obwohl sich die Anklage weitgehend auf die italienischen Ermittlungsergebnisse gestützt hatte, war Norbert Burger diesmal nicht angeklagt. Der Oberste Gerichtshof hob 1970 die Urteile gegen die drei Angeklagten auf und ordnete einen neuen Geschworenenprozess in Wien an.
Der zweite Prozess fand im Mai 1971 in Wien statt, aber von den drei Angeklagten erschien Hartung trotz der Zusicherung eines freien Geleits nicht – das Verfahren gegen ihn wurde daher abgetrennt. Am 18. Mai 1971 entschieden die Geschworenen auf Freispruch von Kienesberger und Kufner, aber auch diese Freisprüche wurden nicht rechtskräftig, weil sie vom OGH ebenfalls aufgehoben wurden.
Ein neuerliches Verfahren wurde angeordnet, fand aber nicht statt, weil der damalige Bundespräsident Rudolf Kirchschläger auf Antrag von Justizminister Christian Broda die Einstellung des Verfahrens angeordnet hatte. Die Verfahren wurden also durch einen staatlichen Hoheitsakt und nicht durch Freisprüche beendet.
Neonazi Burgers kriminelle Karriere
Wie ist die österreichische Justiz mit Norbert Burger, dem Gründer und Langzeitchef der 1988 verbotenen neonazistischen NDP, der in Italien zu 28 Jahren Haft und zusätzlich lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, sonst umgegangen ist, ist das erstaunlichste Kapitel: Burger, dessen kriminelle Karriere schon sehr früh begonnen hat, hat zwar einige Monate in österreichischen Gefängnissen verbracht (Untersuchungshaft), ist aber nie rechtskräftig verurteilt worden.
Am Beginn dieser Karriere stand nach Burgers eigenen Angaben etwa in einem „profil“-Interview vom 10.9.1979 eine Erschießung und eine Erhängung, an der er als Mitglied einer Volkssturm-Einheit der Nazis beteiligt war. Da sich Burger in einem anderen Interview damit gebrüstet hatte, in den allerletzten Kriegstagen als knapp 16-Jähriger an der Hinrichtung eines Widerstandskämpfers beteiligt gewesen zu sein, könnte es sich um die – selbst nach NS-Kriterien illegale – Hinrichtung eines Gendarmen durch ein Volkssturm-Sonderkommando im Raum Neunkirchen (Niederösterreich) gehandelt haben. In dem Roman „Die letzten Tage“ von Martin Prinz wurde dieser brutale Mord in literarischer Form abgehandelt.
Burger: Damals sind von einem Standgericht verschiedene Todesurteile verhängt und auch vollstreckt worden. Und da war ich bei einer Erschießung und bei einer Erhängung dabei.
profil: Was haben Sie bei der Hinrichtung konkret gemacht?
Burger: Ich war der, der ihm den Strick um den Hals gelegt hat. (profil, 10.9.1979)
Über Ermittlungen gegen Burger wegen seiner Beteiligung an einem tödlichen Verbrechen ist nichts bekannt, erst recht nicht über eine Verurteilung, obwohl er sich selbst in mehreren Interviews mit der Beteiligung an diesem Mord gebrüstet hatte.
Burger blieb in Österreich straffrei
Norbert Burger, Gründer und Chef der einzigen in Österreich jemals wegen neonazistischer Wiederbetätigung vom Verfassungsgerichtshof verbotenen Partei blieb in Österreich bis zu seinem Tod straffrei. Weder seine Beteiligung an einer oder zwei Hinrichtungen von unschuldigen Menschen noch seine terroristischen Aktivitäten in Südtirol noch seine Verstöße gegen das Waffengesetz, auch nicht der 1980 angeklagte Kauf von Unterstützungserklärungen (Freispruch für Burger, Strafen für Mitarbeiter) und auch nicht seine rechtsextremen Aktivitäten in der Niermann-Stiftung führten zu rechtskräftigen Verurteilungen. Eine 1968 vom Landesgericht Wien verhängte bedingte Haftstrafe von acht Monaten wurde nach einer Nichtigkeitsbeschwerde wieder aufgehoben.
Das Erstaunlichste dabei ist aber, dass Burger auch nie wegen NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurde. 1964 wurde zwar gegen ihn deswegen ermittelt – zu einer Anklage kam es aber nicht.
Mit Burger an der Spitze haben wir aus der Periode zwischen den Nachkriegsjahren und den 90er Jahren mehrere Rechtsextreme, die in Italien wegen terroristischer Aktivitäten zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, in Österreich aber straffrei blieben. Was zu den Prozessen in Italien gesagt werden kann: Entgegen fast allen zeitgenössischen Kommentaren in Österreich waren die Prozesse gegen Südtirol-Terroristen zwar nicht ohne Makel (gegen viele Angeklagte, darunter auch die hier genannten Rechtsextremen, wurde in Abwesenheit ermittelt, auch wurde die Beteiligung italienischer Geheimdienste damals nicht erörtert), aber besser als in Österreich berichtet. Was sich die österreichische Justiz (und Politik) im Umgang mit Burger & Co. damals geleistet hat, ist als unterirdisch zu bezeichnen.
Ab 1945 – über 50 Jahre hinweg – gab es in Österreich keine schwer kriminellen Rechtsextremen, die Haftstrafen, die höher als fünf Jahre waren, absitzen mussten. Einige von ihnen blieben in Österreich sogar gänzlich straffrei. Wie sich das in den letzten 30 Jahren weiterentwickelt hat, beleuchten wir in Teil 3.
➡️ Die 10 ärgsten Rechtsextremen (Teil 1): Die Gruppe Soucek-Rößner
Literatur zu Norbert Burger
➡️ Jürgen Weninger: Dr. Norbert Burger – Eine politische Biographie. Diplomarbeit, Wien 2014
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