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Lesezeit: 6 Minuten

Ein verstorbener Polizist und seine Verlassenschaft

In Anzen­dorf (NÖ) rück­ten Poli­zei, Feu­er­wehr, Ret­tung und Ent­schär­fungs­dienst wegen Waf­fen, Muni­ti­on und Spreng­mit­teln an. Betrof­fen war das Anwe­sen eines kurz zuvor töd­lich ver­un­glück­ten Ex-Poli­zis­ten und lang­jäh­ri­gen frei­heit­li­chen Gewerk­schaf­ters. Ein Fall, der Fra­gen auf­wirft. (Update 18.4.26)

15. Apr. 2026
Ort des Polizeieinsatzes (Foto: SdR)
Ort des Polizeieinsatzes (Foto: SdR)

Am 10. März ver­mel­de­te die Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Nie­der­ös­ter­reich in einer Pres­se­aus­sendung einen töd­li­chen Unfall:

Ein 65-Jäh­ri­ger ist am Mon­tag bei Holz­schlä­ge­rungs­ar­bei­ten in Melk getö­tet wor­den. Beim Fäl­len einer Esche dürf­te der Stamm auf den Ein­hei­mi­schen gefal­len sein, berich­te­te die Poli­zei am Diens­tag in einer Aus­sendung. Als der Mann abends nicht nach Hau­se kam, wur­de er im Wald leb­los gefun­den. Die Not­ärz­tin konn­te nur mehr den Tod des 65-Jäh­ri­gen fest­stel­len. (noen.at, 10.3.26)

Die „Kro­nen Zei­tung“ (10.3.26) kon­stru­ier­te dar­aus den Unfall eines „Forst­ar­bei­ters“, der von sei­ner Arbeit nicht nach Hau­se gekom­men war. Drei Wochen spä­ter, am 2. April, lief in Anzen­dorf (Bezirk Melk) ein grö­ße­rer Ein­satz an, der in ers­ten Mel­dun­gen als Haus­durch­su­chung mit Waffen‑, Muni­ti­ons- und Spreng­mit­tel­fund beschrie­ben wurde

„Heu­te“ (2.4.26) berich­te­te von einer Haus­durch­su­chung bei einem pen­sio­nier­ten Poli­zis­ten, von Feu­er­wehr, Rotem Kreuz und augen­schein­lich auch Spe­zi­al­kräf­ten vor Ort. „Dabei wur­den Waf­fen, Spreng­mit­tel, meh­re­re Gegen­stän­de aus dem Haus sicher­ge­stellt und abtrans­por­tiert, wie Poli­zei­spre­cher Johann Baum­schla­ger gegen­über ‚Heu­te‘” bestä­tig­te.“ Auch der „Kurier“ (2.4.26) schrieb, es sei­en Waf­fen, Muni­ti­on und Spreng­mit­tel sicher­ge­stellt wor­den, die schließ­lich durch den Ent­schär­fungs­dienst abtrans­por­tiert wor­den seien.

Recher­chen von Stoppt die Rech­ten zei­gen, dass die Spur zu dem am 9. März von einem Baum erschla­ge­nen Mann führt: dem Ex-Poli­zis­ten und lang­jäh­ri­gen AUF-Funk­tio­när R. Erklä­rungs­be­dürf­tig ist, wes­halb ein der­ar­ti­ger Ein­satz kurz dar­auf in den „Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (6.4.26) kom­mu­ni­ka­tiv auf das For­mat einer gewöhn­li­chen Ver­las­sen­schafts­ab­wick­lung geschrumpft wurde:

Dabei han­del­te es sich aber nicht, wie ursprüng­lich berich­tet, um eine Haus­durch­su­chung, wie Bezirks­po­li­zei­kom­man­dant Tho­mas Hein­reichs­ber­ger klar­stellt – son­dern um die Abwick­lung einer Verlassenschaft.
„Der Haus­be­sit­zer ist ver­stor­ben und die Hin­ter­blie­be­nen haben im Haus Gegen­stän­de gefun­den, die dem Schieß­we­sen zuzu­ord­nen sind“, erläu­tert er gegen­über der NÖN – also Mate­ri­al, das etwa Waf­fen oder Muni­ti­on umfas­sen kann. Die ver­stor­be­ne Per­son sei Waf­fen­be­sit­zer gewe­sen. Wenn unter den Erbin­nen und Erben nie­mand eine Waf­fen­be­sitz­kar­te oder einen Waf­fen­pass besitzt, ist in so einem Fall die Poli­zei zu kon­tak­tie­ren. „Die Gegen­stän­de wer­den über­nom­men und über­prüft, in der Regel fach­ge­recht ent­sorgt“, erklärt Heinreichsberger.

Wer ange­sichts eines sol­chen Auf­ge­bots spä­ter von einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Ver­las­sen­schafts­ab­wick­lung spricht, hin­ter­lässt den scha­len Ein­druck einer Beschwich­ti­gungs­for­mel, denn offen sind bis heu­te zen­tra­le Punk­te: Wel­che Gegen­stän­de wur­den kon­kret gefun­den? In wel­chem Umfang? Befan­den sich die mit einem gro­ßen Lie­fer­wa­gen samt Anhän­ger abtrans­por­tier­ten Gegen­stän­de des „Schieß­we­sens“ in lega­lem oder (teil­wei­se) ille­ga­lem Besitz? Und wel­ches Gefähr­dungs­bild war groß genug, um Feu­er­wehr, Ret­tung und Poli­zei samt Spe­zi­al­kräf­ten auf den Plan zu rufen?

Tief im freiheitlichen Milieu verankert

Der ver­stor­be­ne Poli­zist war in der Akti­ons­ge­mein­schaft Unab­hän­gi­ger und Frei­heit­li­cher (AUF), der FPÖ-nahen Per­so­nal­ver­tre­tung, jah­re­lang eine bekann­te Figur. Bereits 2006 wird er als AUF-Ver­tre­ter im „Zen­tral­aus­schuss des öffent­li­chen Sicher­heits­we­sens“ genannt. 2010 gra­tu­lier­te Bar­ba­ra Rosen­kranz öffent­lich zu sei­ner Wahl zum Lan­des­ob­mann der AUF Nie­der­ös­ter­reich, 2014 war es Wal­ter Rosen­kranz, der R. zum Ergeb­nis der Per­so­nal­ver­tre­tungs­wah­len gra­tu­lier­te. 2014 trat R. als AUF-Lan­des­vor­sit­zen­der auf und agi­tier­te gemein­sam mit dem dama­li­gen nie­der­ös­ter­rei­chi­schem FPÖ-Sicher­heits­spre­cher Erich Königs­ber­ger gegen die Schlie­ßung von Poli­zei­dienst­stel­len. Bis 2020 wur­de R. als stell­ver­tre­ten­der AUF-Lan­des­vor­sit­zen­der geführt. Wahl­un­ter­la­gen wei­sen R. mehr­fach als FPÖ-Kan­di­da­ten für Natio­nal­rats- und Land­tags­wah­len aus.

Barbara Rosenkranz gratuliert R. zur Obmannschaft bei der AUF NÖ (2010) - im Bild (der FPÖ) ist fälschlicherweise Walter Rosenkranz zu sehen, der dann R. aber 2014 gratuliert hat.
Bar­ba­ra Rosen­kranz gra­tu­liert R. zur Obmann­schaft bei der AUF NÖ (2010) — im Bild (der FPÖ) ist fälsch­li­cher­wei­se Wal­ter Rosen­kranz zu sehen, der dann R. aber 2014 gra­tu­liert hat.

Skandal um KZ-Zwangsarbeit

2011 sorg­te R. bun­des­weit für Auf­se­hen. Damals ver­tei­dig­te er eine AUF-Aus­sendung, die den Bei­trag „Schwerst­ar­beit – was ist dar­un­ter zu ver­ste­hen?“ mit einer Dar­stel­lung von KZ-Häft­lin­gen im Zwangs­ar­beits­dienst bebil­dert hat­te. Gegen­über dem „Stan­dard“ sprach R. von einer „künst­le­ri­schen Dar­stel­lung“ und mut­maß­te, es hand­le sich um VOEST-Arbei­ter. Das Maut­hau­sen Komi­tee iden­ti­fi­zier­te die Illus­tra­ti­on ein­deu­tig als Abbil­dung von KZ-Arbei­tern. 2012 jubel­te der Frei­heit­li­che Par­la­ments­klub, die Staats­an­walt­schaft habe das Ver­fah­ren gegen AUF-Bun­des­ob­mann Wer­ner Her­bert und R. ein­ge­stellt. Der Vor­gang war damit juris­tisch vom Tisch, his­to­risch und mora­lisch war er es nie.

Munition für den „Wilderer von Annaberg“ und Waffenlobbyist

2013 wur­de R.s Name erneut in einem heik­len Zusam­men­hang öffent­lich. „Öster­reich“ berich­te­te damals, R. habe den spä­te­ren Poli­zis­ten­mör­der Alo­is Huber mit Muni­ti­on belie­fert. Zitiert wur­de er mit dem Satz: „Ja, ich habe Huber drei Mal Patro­nen über­las­sen.“ R. erklär­te zugleich, es sei dabei um „Schei­ben-Muni­ti­on“ gegan­gen. Für die poli­ti­sche Ein­ord­nung reicht jedoch schon der öffent­li­che Befund: Ein FPÖ-Kan­di­dat, hoch­ran­gi­ger AUF-Funk­tio­när und Poli­zei­be­am­ter räum­te selbst ein, einen Vier­fach­mör­der mit Muni­ti­on ver­sorgt zu haben.

Auch R.s Nähe zur Waf­fen­lob­by ist öffent­lich doku­men­tiert. In der Zeit­schrift der ultra­rech­ten „Inter­es­sen­ge­mein­schaft Libe­ra­les Waf­fen­recht Öster­reich“ (IWÖ) zeich­ne­te er 2014 einen eige­nen Bei­trag als „Poli­zist, Mit­glied der IWÖ“. 2015 tauch­te R. in einem IWÖ-Bericht von der Nürn­ber­ger Waf­fen­mes­se auf einem Grup­pen­fo­to mit füh­ren­den Ver­eins­ver­tre­tern auf.

Das seltsame Schweigen der eigenen Leute

Gera­de vor die­sem Hin­ter­grund sticht das Ver­hal­ten von AUF und FPÖ ins Auge. R. war über Jah­re öffent­lich sicht­bar, er wur­de von Par­tei­gran­den gelobt, als Funk­tio­när prä­sen­tiert und poli­tisch ein­ge­setzt. Nach sei­nem Tod blieb auf den in die­ser Recher­che durch­such­ten öffent­lich zugäng­li­chen Kanä­len von AUF und FPÖ jede Kon­do­lenz aus. Die­ses Schwei­gen ist poli­tisch bemer­kens­wert. Wer über einen der­art lan­gen Zeit­raum öffent­lich als Funk­tio­när prä­sen­tiert wur­de, ver­schwin­det in Par­tei­struk­tu­ren gewöhn­lich nicht laut­los aus dem Gedächtnis.

Es passt zu einem Fall, in dem ein Groß­ein­satz wegen Waf­fen, Muni­ti­on und Spreng­mit­teln plötz­lich in die Spra­che einer harm­lo­sen Ver­las­sen­schaft gerückt wur­de. Wer hier was klein­re­den oder gar ver­schwei­gen will, ist eine offe­ne Fra­ge. Dass es an die­sem Ein­satz wenig Harm­lo­ses gab, legen bereits die bekann­ten Fak­ten nahe.

Update 15.4.26: Der „Stan­dard” (15.4.26) hat zu den Fun­den beim Pres­se­spre­cher der nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Poli­zei nach­ge­fragt, der sich jedoch nicht äußern woll­te und auf die Bezirks­haupt­mann­schaft ver­wies. Die bestä­tig­te unse­re Ver­mu­tung, dass hier nicht nur eine „nor­ma­le” Ver­las­sen­schafts­ab­wick­lung im Gan­ge war. Neben Spreng­stoff habe R. „nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand 26 Waf­fen legal beses­sen, wei­te­re zehn Waf­fen waren nicht auf ihn regis­triert”.

Update 18.4.26: Der „Kurier” (18.4.26) schreibt über R.: Der Poli­zist wur­de 2017 wegen Amts­miss­brauchs ver­ur­teilt. „Der damals hoch­ran­gi­ge Per­so­nal­ver­tre­ter soll sich die Tele­fon­num­mer einer 15-Jäh­ri­gen durch eine ille­ga­le Abfra­ge aus einem elek­tro­ni­schen Poli­zei­akt besorgt haben. Auf dem Han­dy des Mäd­chens wur­den im Zuge der Erhe­bun­gen anzüg­li­che Bemer­kun­gen des Poli­zis­ten gefun­den.” Ein Arti­kel aus 2017 gibt mehr Auf­schluss. Dem­nach habe R. über eine Akten­ein­sicht die Tele­fon­num­mer der Toch­ter sei­ner dama­li­gen Gelieb­ten eru­iert. Die Nach­rich­ten auf deren Han­dy erklär­te er mit: „Er woll­te die jun­ge Frau nur auf­bau­en, weil sie sich in einem psy­chi­schen Aus­nah­me­zu­stand befun­den hätte.” 

Anfang August 2019 wur­de der damals 58-Jäh­ri­ge dann in den Ruhe­stand ver­setzt, wie Stoppt die Rech­ten recher­chie­ren konnte.

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