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Lesezeit: 2 Minuten

„Nur geübt“ mit SS-Totenkopf: Tätowierer wegen NS-Motiven verurteilt

Ein Täto­wie­rer aus Neun­kir­chen behaup­te­te vor Gericht, er habe „nur geübt“. Tat­säch­lich stach er einem spä­ter ver­ur­teil­ten Neo­na­zi ein­schlä­gi­ge NS-Moti­ve und ver­brei­te­te die Bil­der wei­ter. Das Geschwo­re­nen­ge­richt in Wie­ner Neu­stadt ver­ur­teil­te ihn zu 14 Mona­ten bedingt.

26. Feb. 2026
Schwurgerichtssaal Landesgericht Wiener Neustadt (© SdR)
Schwurgerichtssaal Landesgericht Wiener Neustadt (© SdR)

Auf der Ankla­ge­bank des Wie­ner Neu­städ­ter Lan­des­ge­richts muss­te am 17. Febru­ar Tho­mas R. (49), ein Täto­wie­rer aus Neun­kir­chen, Platz neh­men. Der Vor­wurf: Wie­der­be­tä­ti­gung. Es ging dabei um ein gan­zes Paket ein­schlä­gi­ger NS-Sym­bo­lik, die er einem Kun­den gesto­chen hat­te und um die Wei­ter­ver­brei­tung der Bil­der über sozia­le Medi­en und Messenger.

Bei dem Kun­den han­del­te es sich um den Ter­nit­zer Ex-FPÖ-Kan­di­da­ten Kurt Z., den Stoppt die Rech­ten wegen sei­ner öffent­lich prä­sen­tier­ten NS-Täto­wie­run­gen ange­zeigt hat­te. Z. wur­de am 2. Sep­tem­ber 2025 zu 24 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. R. hat­te dem Ter­nit­zer in meh­re­ren Sean­cen eine Schwar­ze Son­ne, eine Odal-Rune, ein Eiser­nes Kreuz mit dem Spruch „Gott mit uns“, dazu Paro­len wie „Ehre und Treue“ und „Mehr sein als schei­nen“ gesto­chen. Das war dem Kun­den, Kurt Z., noch nicht genug: Spä­ter kamen noch zwei SS-Toten­köp­fe mit­ten auf des­sen Brust und ein Pezi­bär gar­niert mit dem Zah­len­code „88“ hinzu.

Kurt Z. auf Facebook: Nackter Oberkörper mit Schriftzug „Mehr sein als scheinen“, SS-Totenköpfe und Eisernes Kreuz (Screenshot FB 3.11.24)
Kurt Z. auf Face­book: Nack­ter Ober­kör­per mit Schrift­zug „Mehr sein als schei­nen“, SS-Toten­köp­fen und Eiser­nem Kreuz (Screen­shot FB 3.11.24)

R. bekann­te sich zwar im Wesent­li­chen schul­dig, ver­such­te sei­ne Rol­le aber gleich­zei­tig so klein wie mög­lich zu machen. Er habe „nur geübt“, erklär­te er. Er habe für die Tat­toos nichts ver­langt. Der Kun­de habe sich die Moti­ve eben gewünscht. Poli­tisch sei er nicht, mit der rech­ten Sze­ne habe er nichts zu tun, er sei „nicht inter­es­siert“. Er wäh­le „rot“, sag­te er – mit einer Aus­nah­me, als er ein­mal Hofer gewählt habe.

Die­se Ein­las­sung wirk­te im Saal wenig über­zeu­gend. Denn gleich­zei­tig räum­te R. ein, sehr wohl zu wis­sen, dass „Sieg Heil“ und SS-Sym­bo­le ver­bo­ten sind. Hier setz­te auch der vor­sit­zen­de Rich­ter an und zeig­te sich hör­bar skep­tisch. Sinn­ge­mäß frag­te er, ob man beim Täto­wie­ren sol­cher Moti­ve wirk­lich nicht dar­über spre­che, was da gesto­chen wer­de. Eine nahe­lie­gen­de Fra­ge: Täto­wie­ren ist kei­ne Sache von weni­gen Minu­ten, son­dern dau­ert und schafft eine Situa­ti­on, in der man Moti­ve vor­be­rei­tet, bespricht und aus­führt. Die Behaup­tung, das alles sei poli­tisch völ­lig bedeu­tungs­los gewe­sen, klang daher nach nach­träg­li­cher Schutzbehauptung.

Zur Ankla­ge gehör­te außer­dem der Vor­wurf, R. habe Bil­der der Tat­toos auf Face­book gepos­tet und wei­te­re NS-bezo­ge­ne Inhal­te über Whats­App ver­schickt. Dar­un­ter war auch eine Mon­ta­ge im Stil eines Klatsch­ma­ga­zins mit dem Titel „Der Braune“.

Ein Ermitt­lungs­be­am­ter des Lan­des­amts Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung sag­te aus, auf R. sei man über Kurt Z. gesto­ßen. R. habe im Ermitt­lungs­ver­fah­ren koope­riert und sei zuvor nicht ein­schlä­gig auf­ge­fal­len. Das mag straf­mil­dernd gewirkt haben, änder­te aber nichts am Kern des Falls.

Die Geschwo­re­nen beant­wor­te­ten die an sie gerich­te­ten Fra­gen mehr­heit­lich mit Ja. Das Urteil fiel ent­spre­chend aus: 14 Mona­te Haft bedingt auf drei Jah­re, dazu 500 Euro Pau­schal­kos­ten. Außer­dem wur­den Han­dy und Täto­wier­aus­rüs­tung ein­ge­zo­gen. R. nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab – nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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