Am 26. Jänner 2026 verhandelte das Landesgericht Eisenstadt gegen den 52-jährigen Michael B. – nach einem Privatkonkurs seit zwei Monaten arbeitslos und mit beträchtlichen Schulden am Buckel. Angeklagt war ein Kommentar zu einem Video in der Facebook-Gruppe „Neudörfl“; „rein in die Gaskammer“, hinterließ dort der Burgenländer im letzten Frühjahr.
Sehnsucht nach dem „Führer“ unter FPÖ-Posting
Am 15. Mai 2025 schrieb B.: „Des gibts beim hitler nicht der gehört wieder her“, am 30. Mai 2025 folgte ein längerer Kommentar, der sich in einem rassistischen Rundumschlag gegen „Tschuschen“ und Asylsuchende ergeht, verbunden mit der Selbststilisierung als Opfer („Wenn ein Österreicher arbeitet …“) und dem Schluss: „Daher wähle ich nur mehr meinen Führer leider schon gestorben.“ Bemerkenswert: Die Sehnsucht nach dem „Führer“ platzierte B. unter einem Posting des Kärntner FPÖ-Chefs Jürgen Angerer, wo Stoppt die Rechten vom Kommentar nach drei Tagen einen Screenshot angefertigt hat. Bei Angerer ging’s ums Lieblingsthema der Blauen: gegen Asylwerber:innen.

Zu Prozessbeginn teilte der Pflichtverteidiger dem Gericht mit, sein Mandant werde ein volles Schuldeingeständnis ablegen, er schäme sich und werde sich entschuldigen. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, ob er sich schuldig bekenne, antwortete B. mit „ja“. Gleichzeitig zeigte sich im weiteren Verlauf ein Muster, das man aus vielen solchen Verfahren kennt: formales Geständnis, aber inhaltliche Ausflüchte. Zunächst war da die Behauptung, sein Account sei „gehackt“ worden – laut Staatsanwaltschaft eine Schutzbehauptung, zumal er zwei Postings ohnehin zugab.
Als die Richterin nachhakte, wem er mit „rein in die Gaskammer“ eigentlich den Tod wünschen wollte, wich B. aus, redete sich auf eine „Gasflasche“ hinaus und schob insgesamt Alkoholkonsum vor. Eine Geschworene fragte nach Trinkgewohnheiten, B. behauptete, er trinke nur am Wochenende, worauf ihm entgegengehalten wurde, dass die Kommentare unter der Woche abgesetzt worden waren. Auf Nachfrage räumte er zudem ein, selbst am Verhandlungstag ein Bier getrunken zu haben, aus Nervosität.
Mauthausen? „Nicht interessiert“
Besonders entlarvend wurde es, als die Richterin den Angeklagten auf seine NS-Bezüge festnagelte. Sie fragte unter anderem nach Mauthausen: B. gab an, in der Schulzeit dreimal dort gewesen zu sein – interessiert habe ihn das nicht, er habe Hitler „ja nicht persönlich gekannt“. Aus dem Richter:innensenat kam ein hörbares „Unglaublich!“. Immer wieder lenkte er auf seine Hilfsbereitschaft, als würde mildtätiges Eigenmarketing rassistische und NS-verherrlichende Aussagen neutralisieren.
Auf die Einvernahme des Erhebungsbeamten wurde verzichtet, auf Verlesung der Akten ebenso. In den Schlussplädoyers beantragte die Staatsanwältin den Schuldspruch sowie die Löschung der Postings samt Nachweis und außerdem die Einziehung des Handys. Die Verteidigung verwies auf das Geständnis und ersuchte um ein mildes Urteil, der Angeklagte verzichtete auf ein Schlusswort.
Einstimmiger Schuldspruch
Der Geschworenensenat befand B. einstimmig für schuldig. Das Urteil: zwölf Monate Freiheitsstrafe bedingt bei drei Jahren Probezeit, dazu 360 Tagessätze zu je 4 Euro (= 1.440 Euro) unbedingt; bei Nichtbezahlung drohen 180 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich wurden 250 Euro Verfahrenskosten festgesetzt. B. muss die Postings binnen sechs Monaten löschen und erhielt Ratenzahlung (sechsmal 240 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.
Auch, was seinen Facebook-Account betraf, blieb B. wirr: Er habe eine Firma mit der Löschung beauftragt, die habe das Zugangspasswort geändert, und nun könne er seine Postings nicht mehr löschen. Ein Blick auf Facebook statt ins Glas hätte gereicht, um festzustellen, dass sein Account bereits vor dem Prozess weg war.
Der Kommentar-Sumpf darunter: Zuspruch für „Gaskammer“-Rhetorik
Schockierende Kommentare finden sich aber unter einem Posting der BVZ zum Prozess gegen B. tobten sich Hunderte User:innen auch mit dem Tenor, der Verurteilte habe doch recht, aus. Lukas K. meint: „Wo er recht hat, hat er recht…“, Martin K.: „Hat er nicht ganz unrecht“
Österreich 2026, wo ein „rein in die Gaskammer“ unverhohlenen Zuspruch erhält! Immerhin setzte es auch einigen Widerspruch: „Boah die Nazis und andere Verachtenswerte Menschen gehen hier wieder ab“

Wir danken für die Prozessbeobachtung!
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