462 Personen auf Bundes- und auf Länderebene beziehen aktuell eine alte Politikerpension, hat der ORF (17.12.25) recherchiert. Dazu kommt noch eine unbekannte Anzahl an Personen, die eine Bürgermeisterpension oder eine für die Tätigkeit als Gemeindearzt (gesichert in OÖ) erhalten (haben). Alles völlig legal, weil sich die Politiker:innen ihre Pensionsregelungen und ‑privilegien selbst geschrieben und beschlossen haben.
Das ist der erste große Unterschied zu den Pensionsregelungen für den Großteil der Bevölkerung (ASVG, APG, GSVG usw.): Da beschließen Politiker*innen für andere.
Der zweite – riesige – Unterschied: Die alten Politikerpensionen (vornehm „Ruhebezüge“ genannt) gab es schon nach vier Jahren Tätigkeit als Regierungsmitglied oder zehn Jahren als Abgeordnete (Nationalrat, Bundesrat, Landtag), nicht erst nach dreißig, vierzig oder fünfzig Jahren Arbeit wie bei „normalen“ Pensionsversicherten. Die alte Politikerpension war fast ausschließlich ein fettes „Zubrot“ zur außerpolitischen Pension oder zu einem Aktiveinkommen.
Dritter Unterschied: Die alte Politikerpension konnte man schon im frühen Alter von 55 Jahren beanspruchen. Konnte man, musste man aber nicht – und da nähern wir uns den blauen Kritikern an, denn wie das schöne Sprichwort sagt: Die schärfsten Kritiker der Elche sind selber welche.
Als im Mai 1997 das alte Politikereinkommens- und ‑pensionssystem abgeschafft wurde, donnerte der damalige geschäftsführende Klubobmann der FPÖ, Ewald Stadler, in der Plenarsitzung des Nationalrats am 15.5.97:
Schäbig ist Ihre Art und Weise, wie Sie den Bürgern in die Taschen greifen und sich selber bedienen! Das ist schäbig, meine Damen und Herren! Damit Sie wissen, was schäbig ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Niemand hätte damals angenommen, dass Stadler nur wenige Monate nach dieser Rede für das alte System „optieren“, also für später eine Politikerpension beanspruchen würde. Heute wissen wir dank der ORF-Recherche, dass Ewald Stadler seit 2023 eine Politikerpension erhält. Weil zumindest die Altersgrenzen, ab denen eine derartige Pension beansprucht werden kann, angehoben wurden, musste Ewald Stadler immerhin warten, bis er 62 wurde.
Das unterscheidet ihn doch sehr deutlich von Michael Schmid. Der war im Jahr 2000 rund zehn Monate FPÖ-Verkehrsminister in der Regierung Schüssel I (Schwarzblau). Für diese kurze Zeit beanspruchte er noch im Jahr 2000, im Alter von 55 Jahren, eine fette Ministerpension. Wie das ging? Schmid war zuvor, von November 1990 bis Oktober 1991, Abgeordneter im Nationalrat und wechselte dann als Landesrat in die steirische Landesregierung, bis er mit der Mini-Ministertätigkeit seine politische Karriere abschloss und die üppige Ministerpension auslöste. Die Zeiten als Nationalrat und steirischer Landesrat wurden nämlich auf die zehn Monate angerechnet und bewegten Schmid fünf Jahre später (also mit 60) auch dazu, eine Pension als steirischer Landesrat zu beanspruchen.
Dieses damals völlig legale Kunststück, zwei Pensionen für wenige Jahre zu erzielen, beherrschten auch andere Blaue – schon vor Schmid. Der erst vor wenigen Wochen verstorbene FPÖ-Politiker Gerulf Murer (Sohn des „Schlächters von Wilna“, Franz Murer) war 44 Monate lang Staatssekretär. Das war zwar um etliche Monate länger als Schmid, aber doch zu kurz, um eine Politikerpension als Regierungsmitglied (vier Jahre Minimum) zu lukrieren. Durch die Anrechnung seiner Jahre als Abgeordneter schaffte er es aber sofort nach dem Abgang aus dem Nationalrat 1996, mit 55 Jahren, eine fette Pension als Staatssekretär auszulösen und für seine 13 Jahre als Nationalrat noch eine zweite Politikerpension.
Holger Bauer war – wie Murer – FPÖ-Staatssekretär in der rotblauen Regierung Sinowatz: ebenfalls für 44 Monate, also eigentlich auch zu kurz. Weil er aber noch bis 1999 etwa 16 Jahre lang Abgeordneter war, wurden ihm diese Zeiten angerechnet, und so schaffte er die Staatssekretärspension bereits 1998 im Alter von 56 Jahren und eine fette Abgeordnetenpension 1999 – mit 57 Jahren. Für letztere wurden ihm nämlich auch seine sieben Jahre als Gemeinderat in Wien angerechnet.
Harald Ofner war in der rotblauen Regierung Sinowatz Justizminister für 44 Monate – ebenfalls zu kurz, um eine Ministerpension zu erhalten. Bei seinem Ausscheiden aus der Regierung war er 55 Jahre alt, wechselte in den Nationalrat und setzte seine Rechtsanwaltslaufbahn fort. Das hinderte ihn nicht daran, sofort eine Ministerpension zu beantragen (mit 55) und dann, nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat im Dezember 2002, mit 70 Jahren noch eine zusätzliche Nationalratspension.
Norbert Steger, Vizekanzler in der rotblauen Regierung, schaffte auch nur 44 Monate als Regierungsmitglied, war also eigentlich nicht bezugsberechtigt. Weil er aber vorher rund 90 Monate Abgeordneter gewesen war (zu kurz für eine Abgeordnetenpension), wurden ihm diese Monate angerechnet, und so ging sich für ihn immerhin eine üppige Politikerpension aus, die er mit 55 Jahren, ab 1999, einsacken durfte.
Reicht es schon? Einer geht noch! Walter Prinz kennt zwar kaum jemand, aber er schaffte es immerhin zwischen November 1996 und April 2001 zum nicht amtsführenden Stadtrat in Wien. Das reicht für eine Pension als Mitglied der Wiener Landesregierung. Und weil er zuvor schon rund neun Jahre als Landtagsabgeordneter bzw. Gemeinderat in Wien abgedient hatte, auch für eine als Abgeordneter; beide Pensionen beantragte er sofort bei seinem Ausscheiden als Stadtrat, bei ihm (Geburtsjahrgang 1935) war das im Alter von 66 Jahren.
Diese Liste ist bei weitem nicht komplett, aber doch sehr ausssagekräftig. Immerhin reden wir bei fast allen Genannten von (Zusatz-)Pensionen, die bis an die Deckelungsgrenzen (maximal 18.000 Euro monatlich, 14 x im Jahr) heranreichen.
➡️ derstandard.at (19.12.25): Grüne wollen mehr Geld von „alten” Polit-Pensionisten
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »

