Im Juli dieses Jahres wurde der Oststeirer Bernhard B. in erster Instanz am Landesgericht Graz zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen des Verbrechens der NS-Wiederbetätigung nach § 3g und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Doch B. wollte das Urteil nicht akzeptieren: Er legte sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Staatsanwaltschaft waren die drei Jahre hingegen zu wenig, auch sie legte Berufung ein.
Hier zeigt sich bereits eine erste Parallele zu Martin Pfeifer, dem „Aula“-Mann: Noch ist es zwar nur eine Vermutung, aber auch er wird wohl gegen die vierjährige Haftstrafe Rechtsmittel einlegen. Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten – insbesondere, was die Aufhebung eines Geschworenenurteils betrifft – äußerst gering. Bernhard B. ist dafür ein abschreckendes Beispiel: Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde ab, und das Oberlandesgericht setzte bei der Strafhöhe noch ein Jahr drauf.
Das erstinstanzliche Urteil fiel beim Strafprozess am 8. Juli im Schwurgerichtssaal am Landesgericht Graz. Wir selbst waren daran nicht ganz unschuldig: Im Dezember 2023 hatten wir B. wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung angezeigt. B. war uns bereits zuvor als User im neonazistischen Thiazi-Forum bekannt. Wieder aufgefallen ist er, weil seine Adresse mit Bestellungen beim neonazistischen Midgård-Versand registriert war.
Nach einem Hack des Versandhandels tauchten die Adressen der Kund:innen – inklusive aller Bestelldetails – im Netz auf. Darunter auch Bernhard B., der zudem mit freizügig geäußerten Nazi-Sprüchen auf Facebook auffiel. „14 Words are my Religion!“, war da zu lesen, ebenso der rassistische Spruch „White Lives Matter“. Auf dem FB-Profil seines Freundes Franz kommentierte er unter dessen Post „Der Sonne Sieg ist unser Heil“: „Wenn man das auf ein verbotenes Sonnensymbol bezieht, vollkommen richtig!!“ Im April 2020 schrieb B.: „Alles für Rasse und Nation! 14 words and 88!“ Die „14 words“ beziehen sich auf den Neonazi-Slogan „We must secure the existence of our people and a future for white children”, die „88“ auf „Heil Hitler“.
Bei Bernhard B. haben die ermittelnden Behörden gewusst, dass eine Hausdurchsuchung nicht den Falschen treffen würde. Und tatsächlich: Im Zuge der Razzia wurde einiges gefunden, was den Verdacht auf NS-Wiederbetätigung deutlich erhärtete. Nazi-Schrott jeder Art, fein säuberlich präsentiert in einer Glasvitrine, wohl damit auch seine Freunde, zu denen einer der bekanntesten österreichischen Neonazis aus der oststeirischen Gegend zählt, eine Freude haben. Darüber hinaus stießen die Ermittler:innen auf einschlägige Tattoos an B.s Körper sowie auf mehrere Waffen, obwohl gegen ihn bereits seit Langem ein Waffenverbot bestand.
Die Behörden hatten uns noch etwas voraus: Sie wussten von B.s Vorstrafen, darunter drei einschlägige wegen Wiederbetätigung. Bislang scheinen die Strafen beim angeklagten Neonazi wenig oder gar nichts bewirkt zu haben. Obwohl er sich in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz bedingt einsichtig gab und seine Facebook-Kommentare als „unüberlegte, dumme Einträge“ abqualifizierte, stellte der vorsitzende Richter eine „gefestigte Gesinnung“ bei ihm fest und befand auch, dass „kaum mildernde Gründe“ gefunden worden seien. Der Richtersenat war der Auffassung, dass es strafverschärfend ist, wenn einer wie der B. trotz drei einschlägiger Vorstrafen einfach so weitermacht – und legte auf die drei Jahre der Erstinstanz noch ein Jahr drauf. Für Bernhard B. hat sich diese Berufung definitiv nicht ausgezahlt.
Wie schreibt Bernhard B. auf seiner FB-Seite? „Wenn die Guten nicht Fechten gewinnen die Schlechten!!“ Wir spendieren an dieser Stelle ein Komma und ein kleines „f“ und stimmen ansonsten vorbehaltlos zu.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
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