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Lesezeit: 3 Minuten

Prozess in Graz: OLG erhöht Haftstrafe für langjährigen Neonazi

Star­ke Momen­te in Graz: Wäh­rend ein Geschwo­re­nen­se­nat am Lan­des­ge­richt Graz sein Urteil über Mar­tin Pfei­fer, den Chef­re­dak­teur der rechts­extre­men „Aula“, fällt (vier Jah­re unbe­dingt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, aus­führ­li­cher Bericht folgt), beschäf­tigt sich das Ober­lan­des­ge­richt Graz zeit­gleich mit einer Beru­fung des in ers­ter Instanz ver­ur­teil­ten Neo­na­zis Bern­hard B. und erhöht des­sen Stra­fe eben­falls auf vier Jahre.

4. Dez. 2025
Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (Foto: Tristan Ammerer)
Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (Foto: Tristan Ammerer)

Im Juli die­ses Jah­res wur­de der Ost­stei­rer Bern­hard B. in ers­ter Instanz am Lan­des­ge­richt Graz zu einer drei­jäh­ri­gen Haft­stra­fe wegen des Ver­bre­chens der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g und Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz ver­ur­teilt. Doch B. woll­te das Urteil nicht akzep­tie­ren: Er leg­te sowohl Beru­fung als auch Nich­tig­keits­be­schwer­de ein. Der Staats­an­walt­schaft waren die drei Jah­re hin­ge­gen zu wenig, auch sie leg­te Beru­fung ein.

Hier zeigt sich bereits eine ers­te Par­al­le­le zu Mar­tin Pfei­fer, dem „Aula“-Mann: Noch ist es zwar nur eine Ver­mu­tung, aber auch er wird wohl gegen die vier­jäh­ri­ge Haft­stra­fe Rechts­mit­tel ein­le­gen. Erfah­rungs­ge­mäß sind die Erfolgs­aus­sich­ten – ins­be­son­de­re, was die Auf­he­bung eines Geschwo­re­nen­ur­teils betrifft – äußerst gering. Bern­hard B. ist dafür ein abschre­cken­des Bei­spiel: Der Obers­te Gerichts­hof wies die Nich­tig­keits­be­schwer­de ab, und das Ober­lan­des­ge­richt setz­te bei der Straf­hö­he noch ein Jahr drauf.

Das erst­in­stanz­li­che Urteil fiel beim Straf­pro­zess am 8. Juli im Schwur­ge­richts­saal am Lan­des­ge­richt Graz. Wir selbst waren dar­an nicht ganz unschul­dig: Im Dezem­ber 2023 hat­ten wir B. wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­zeigt. B. war uns bereits zuvor als User im neo­na­zis­ti­schen Thia­zi-Forum bekannt. Wie­der auf­ge­fal­len ist er, weil sei­ne Adres­se mit Bestel­lun­gen beim neo­na­zis­ti­schen Mid­gård-Ver­sand regis­triert war.

Nach einem Hack des Ver­sand­han­dels tauch­ten die Adres­sen der Kund:innen – inklu­si­ve aller Bestell­de­tails – im Netz auf. Dar­un­ter auch Bern­hard B., der zudem mit frei­zü­gig geäu­ßer­ten Nazi-Sprü­chen auf Face­book auf­fiel. „14 Words are my Reli­gi­on!“, war da zu lesen, eben­so der ras­sis­ti­sche Spruch „White Lives Mat­ter“. Auf dem FB-Pro­fil sei­nes Freun­des Franz kom­men­tier­te er unter des­sen Post „Der Son­ne Sieg ist unser Heil“: „Wenn man das auf ein ver­bo­te­nes Son­nen­sym­bol bezieht, voll­kom­men rich­tig!!“ Im April 2020 schrieb B.: „Alles für Ras­se und Nati­on! 14 words and 88!“ Die „14 words“ bezie­hen sich auf den Neo­na­zi-Slo­gan „We must secu­re the exis­tence of our peo­p­le and a future for white child­ren”, die „88“ auf „Heil Hitler“.

Bei Bern­hard B. haben die ermit­teln­den Behör­den gewusst, dass eine Haus­durch­su­chung nicht den Fal­schen tref­fen wür­de. Und tat­säch­lich: Im Zuge der Raz­zia wur­de eini­ges gefun­den, was den Ver­dacht auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung deut­lich erhär­te­te. Nazi-Schrott jeder Art, fein säu­ber­lich prä­sen­tiert in einer Glas­vi­tri­ne, wohl damit auch sei­ne Freun­de, zu denen einer der bekann­tes­ten öster­rei­chi­schen Neo­na­zis aus der ost­stei­ri­schen Gegend zählt, eine Freu­de haben. Dar­über hin­aus stie­ßen die Ermittler:innen auf ein­schlä­gi­ge Tat­toos an B.s Kör­per sowie auf meh­re­re Waf­fen, obwohl gegen ihn bereits seit Lan­gem ein Waf­fen­ver­bot bestand.

Die Behör­den hat­ten uns noch etwas vor­aus: Sie wuss­ten von B.s Vor­stra­fen, dar­un­ter drei ein­schlä­gi­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung. Bis­lang schei­nen die Stra­fen beim ange­klag­ten Neo­na­zi wenig oder gar nichts bewirkt zu haben. Obwohl er sich in der Beru­fungs­ver­hand­lung am Ober­lan­des­ge­richt Graz bedingt ein­sich­tig gab und sei­ne Face­book-Kom­men­ta­re als „unüber­leg­te, dum­me Ein­trä­ge“ abqua­li­fi­zier­te, stell­te der vor­sit­zen­de Rich­ter eine „gefes­tig­te Gesin­nung“ bei ihm fest und befand auch, dass „kaum mil­dern­de Grün­de“ gefun­den wor­den sei­en. Der Rich­ter­se­nat war der Auf­fas­sung, dass es straf­ver­schär­fend ist, wenn einer wie der B. trotz drei ein­schlä­gi­ger Vor­stra­fen ein­fach so wei­ter­macht – und leg­te auf die drei Jah­re der Erst­in­stanz noch ein Jahr drauf. Für Bern­hard B. hat sich die­se Beru­fung defi­ni­tiv nicht ausgezahlt.

Wie schreibt Bern­hard B. auf sei­ner FB-Sei­te? „Wenn die Guten nicht Fech­ten gewin­nen die Schlech­ten!!“ Wir spen­die­ren an die­ser Stel­le ein Kom­ma und ein klei­nes „f“ und stim­men ansons­ten vor­be­halt­los zu.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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