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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mistelbach (NÖ): Haft statt Präsenzdienst für Neonazi?

In der Grund­aus­bil­dung für Prä­senz­die­ner soll auch die Aus­ein­an­der­set­zung mit Natio­nal­so­zia­lis­mus und Ras­sis­mus statt­fin­den. Im Fal­le des 18-jäh­ri­gen Stei­rers, der im Mai in die Mis­tel­ba­cher Kaser­ne ein­rück­te, kam es nicht mehr dazu. Nach drei Tagen wur­de er vom Dienst ent­ho­ben und ange­zeigt: wegen des Ver­dachts der NS-Wiederbetätigung.

28. Mai 2014

In den letz­ten Jah­ren reagier­te man beim Bun­des­heer rasch und kon­se­quent im Fal­le des Ver­dachts natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung – auch jetzt in Mis­tel­bach. Am 5. Mai trat der 18-jäh­ri­ge Stei­rer sei­nen Prä­senz­dienst in der Mis­tel­ba­cher Kaser­ne an, am 8. Mai wur­de er vom Dienst ent­ho­ben und gegen ihn ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet bzw. eine Straf­an­zei­ge wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung eingeleitet.

Dazwi­schen waren eini­ge Tage, in denen der Stei­rer den Ver­dacht, dass es sich bei ihm um einen ziem­lich aggres­si­ven Neo­na­zi han­deln dürf­te, voll recht­fer­tig­te. Offen­sicht­lich war er schon von Anfang an ein­schlä­gig auf­fäl­lig, beschimpf­te einen ande­ren Grund­wehr­die­ner als „Neger­sau“, äußer­te Mord­dro­hun­gen gegen ande­re Grund­wehr­die­ner und zeig­te mehr­fach vor Publi­kum den Hitlergruß.

Als er dann auch noch in der Unter­kunft ein rie­si­ges Haken­kreuz an die Wand mal­te, reagier­te das Bun­des­heer mit den erwähn­ten Maß­nah­men. Soll­te der Neo­na­zi dar­auf spe­ku­liert haben, dass er sich durch sei­ne Aktio­nen vom Prä­senz­dienst „befrei­en“ könn­te, hat er sich mög­li­cher­wei­se getäuscht.

Unab­hän­gig davon, ob die Ermitt­lun­gen wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung noch wei­te­re Ent­de­ckun­gen bei dem Stei­rer zu Tage för­dern, ist in sei­nem Fall eine Ankla­ge bzw. Ver­ur­tei­lung nach dem NS-Ver­bots­ge­setz ziem­lich sicher. Danach wird das Hee­res­ab­wehr­amt über­prü­fen, ob der Stei­rer dienst­taug­lich ist.

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Schlagwörter: Bundesheer | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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