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Lesezeit: 2 Minuten

Mit Hitlergruß gegen die SPÖ – erlaubt?

Es geschah wenige Tage vor der Wiener Gemeinderatswahl. Die SPÖ Rudolfsheim-Fünfhaus hatte beim Meiselmarkt ihren Info-Stand aufgebaut, was einigen alkoholisierten Zaungästen gar nicht passte. Sie versuchten sich in provokativer Hetze: gegen Islam, Ausländer und Kinderschänder, für die die SPÖ stünde. Michael W. zeigte dazu den Hitlergruß samt „Heil Hitler“-Geschrei Das ist eigentlich NS-Wiederbetätigung – und zwar sehr eindeutig. Die Geschworenen sahen das anders.

28. Aug. 2025
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

Michael W. (35) ist öfter am Wiener Meiselmarkt und trinkt dort öfter ein paar Bier. Drei Bier waren es am 15. April dieses Jahres, als sich eine SPÖ-Gruppe um den Infostand zu einem Gruppenfoto versammelte und W. sich mit seinen Haberern darüber ärgerte. Die Haberer schrien etwas über Ausländer, Islamisten und Kinderschänder, für die die SPÖ sei. W. brüllte da nicht mit, sondern hob nur seinen Arm, vorgeblich, um seine Kleidung zu richten. Das erzählte er so der Polizei, nachdem ihn Vertreter*innen der SPÖ vor Ort wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt hatten. Sie hatten einen Hitlergruß gesehen und dazu W., der „Heil Hitler“ gebrüllt habe.

Seine Haberer stützten W.s Aussage: Niemand wollte einen Hitlergruß wahrgenommen haben. Auch nicht die am Tatort anwesende Polizei. Was er bei der Einvernahme noch energisch bestritten hatte, gab er in der Hauptverhandlung am 21. August dann zu: „Das war eine Lüge.“ Das SPÖ-Gruppenfoto habe er als Provokation wahrgenommen. Auf die Frage, warum ihn das provoziert habe, antwortete er mit: „Das kann ich nicht sagen.“

Auf Befragen durch die vorsitzende Richterin, ob er über das NS-Regime Bescheid wisse, erklärt der Angeklagte, er habe damit „keine Erfahrung“. Für einen Hitlergruß hat sein Wissen aber ausgereicht.

Ein Ausrutscher sei es gewesen, der ihm leidtue und nie wieder vorkommen würde. Als seine Lektüre nannte er die „Kronen Zeitung“ und den „U-Bahn-Express“ – den gibt es zwar schon sehr lange nicht mehr – er wurde durch „Heute“ ersetzt –, aber seine Infos über Ausländer und den Islam beziehe er von dort und auch, dass die SPÖ dafür sei.

Unter den Zeug*innen ist auch ein Haberer von W., den er als ruhigen und besonnenen Menschen anpreist. Von einem Hitlergruß will er nichts bemerkt haben – aber die Aussage kommt zu spät, W. hatte ja bereits gestanden. Eine andere Zeugin berichtet davon, dass ihr ein Mann aus W.s Habererpartie nachgegangen sei und ihr gedroht habe, als sie zur Polizei gegangen sei, um die Anzeige zu machen: „Da hab ich Angst bekommen.“

Der prominente Verteidiger Rudolf Mayer versucht sich in seinem Schlussplädoyer noch einmal in der Opfer-Täter-Umkehr. Die SPÖler hätten sich „demonstrativ“ zu ihrem Gruppenfoto aufgestellt. Das sei der Moment gewesen, an dem für den Angeklagten klar geworden sei, mit dem Hitlergruß provozieren zu müssen: weil er gewusst habe, dass die SPÖler am meisten gegen die Nazis seien.

Es klingt unglaublich, aber die Geschworenen folgten mehrheitlich (5:3) dieser Argumentation und sprachen W. frei. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung zum Urteil ab, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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