Andere Medien waren nicht vertreten, nur Stoppt die Rechten über eine Prozessbeobachterin, als sich am 21.8. der Administrator und Anführer der Gruppe „Rechte Jugend“ vor dem Linzer Landesgericht wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung verantworten musste. „Leon@LeLucs1“ war der Nickname von Leon W. in der Telegram-Gruppe und auf einem öffentlichen TikTok-Account, der von einigen Tausend User*innen frequentiert wurde.
Terrorverherrlichung
Im Verfassungsschutzbericht 2024 (S. 31f) heißt es dazu:
In der Gruppe wurden nahezu täglich Inhalte verbreitet, die gegen das Verbotsgesetz und das österreichische Strafgesetzbuch verstießen, insbesondere gegen § 283 StGB (Verhetzung). Begrüßungen wie „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ waren ebenso üblich wie die Verbreitung von Videos, die Adolf Hitler und andere Protagonisten der NS-Zeit verherrlichten, untermalt von glorifizierender Musik.
Besonders verstörend war die Veröffentlichung und Verbreitung von Videos mit Gewalt-und Tötungsszenen, die sich gezielt gegen dunkelhäutige, jüdische und muslimische Menschen sowie Angehörige der LGBTQIA+-Community richteten. Innerhalb von nur zwei Wochen wurde das mitgefilmte Attentat des australischen Rechtsterroristen Brenton Tarrant aus Christchurch (2019), bei dem 51 Menschen getötet und 50 verletzt wurden, insgesamt dreimal in der Gruppe geteilt. Viele Mitglieder zeigten sich begeistert, verherrlichten die Tat und solidarisierten sich offen mit dem Attentäter.
Ähnlich glorifiziert wurde Anders Behring Breivik, der norwegische Rechtsterrorist, der 2011 durch Terroranschläge 77 Menschen – vorwiegend Jugendliche – tötete. Die Mit-glieder der Gruppe, hauptsächlich junge Männer, erstellten sogar eigene Videos, um Breivik und dessen Taten zu feiern.
Vor dem Geschworenengereicht und vermutlich auch vor der Strafandrohung des Verbotsgesetzes bricht der jugendliche Angeklagte ein. Am 27. Juni 2024 rückte der Staatsschutz zu einer Hausdurchsuchung an. In der darauffolgenden polizeilichen Einvernahme war Leon nicht geständig – das ändert sich in der Hauptverhandlung. Er bekennt sich schuldig, weint zwischendurch. Auf die Frage nach seinen Werten gibt es keine Antwort. Auf die Nachfrage, wie er zu dieser Entwicklung gekommen ist, folgt ein Schulterzucken.
Der Verteidiger versuchte in seinem einleitenden Statement eine Erklärung: Es habe ein einschneidendes Erlebnis gegeben, weil sein Vater Leon und seine Mutter aus der gemeinsamen Wohnung geworfen habe. Durch den Umzug habe er seine alten Freunde verloren. Das kann so abgelaufen sein, aber auf Leons Facebook-Profil finden sich bereits 2021 Einträge, die eine deutlich rechte Gesinnung dokumentieren.
Tötungsfantasien
In der (geheimen) Telegram-Gruppe tauschten zeitweise mehr als 200 Mitglieder aus Österreich, Deutschland und der Schweiz täglich zwischen zehn und 100 Nachrichten aus. Die Mitglieder waren laut Verfassungsschutzbericht weitgehend minderjährig, einige sogar unter 14 Jahre alt.
Die „Rechte Jugend“ war eine virtuelle Gruppe, die zwischen Jänner und Juni 2024 agierte. Ein bis vor wenigen Monaten abrufbares Foto zeigte eine Person (Leon W.?) mit Schlagstock, die ein – migrantisches – Kind bedroht. Leon, der sich in der Tradition von Neonazis aus den 1980er/90er-Jahren mit Springerstiefel, Tarnhose und Glatze präsentierte, schrieb in der Gruppe: „Ich hasse mittlerweile die Ausländer so sehr, dass ich jeden, den ich sehe, töten möchte.“ Ein Gutachten spricht ihm eine „sehr religiöse“ Einstellung zu – was zu solchen Aussagen nicht passt.
Irgendwann wollte Leon die Gruppe nicht mehr administrieren, weil er angeblich nichts mehr damit zu tun haben wollte; er suchte eine Nachfolge. Die beisitzende Richterin fragt ihn, warum er als Administrator die Gruppe nicht einfach abgedreht habe. Leon antwortet wieder mit einem Schulterzucken.
Schuldspruch
Die Geschworenen stimmen teils einstimmig, teils mehrheitlich den Fragen nach der Schuld des Angeklagten zu, sehen seine NS-Wiederbetätigung und die Verhetzung als erwiesen an. Das Urteil fällt für Leon, der unter das Jugendstrafrecht fällt, milde aus: sechs Monate bedingt auf drei Jahre, Bewährungshilfe und ein Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, die nur 20 Kilometer von Leons Wohnort entfernt liegt. W. nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.
Und was ist mit den anderen Österreicher*innen, die sich in der Gruppe nationalsozialistisch ausgetobt hatten? Über Mittäter*innen, über die Dynamik in der „Rechten Jugend“ war in der Verhandlung nichts zu erfahren. Diese Jugendlichen werden uns jedoch – auch abseits dieser Gruppe – zweifellos weiter beschäftigen.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
Stoppt die Rechten und prozess.report
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