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Lesezeit: 4 Minuten

Objekt 21: Eine Zwischenbilanz

Vor weni­gen Tagen stand eine Schlüs­sel­fi­gur von Objekt 21 als Ange­klag­ter vor Gericht. Das öffent­li­che Inter­es­se war mäßig, nur das gerin­ge Straf­aus­maß erreg­te Auf­merk­sam­keit. Ende Jän­ner 2013 wur­den die Fest­nah­men von 24 Per­so­nen im Umfeld der Neo­na­zi-Trup­pe Objekt 21 als gro­ßer Schlag gegen die orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät gefei­ert. Zeit für eine Zwischenbilanz.

25. Apr. 2014

24 Per­so­nen wur­den nach poli­zei­li­chen Anga­ben im Rah­men der Ermitt­lun­gen gegen die Neo­na­zi-Trup­pe Objekt 21 im Jän­ner 2013 ver­haf­tet, ins­ge­samt 11 Per­so­nen kamen dann in Unter­su­chungs­haft. Die Kri­mi­nal­po­li­zei sprach damals von rund 200 Per­so­nen, die im Umfeld von Objekt 21 bzw. als Ver­eins­mit­glie­der tätig waren. Die Jus­tiz grenz­te in der Fol­ge den Kreis von Ver­däch­ti­gen deut­lich ein und sprach von zwei Ermitt­lungs­krei­sen: Gegen zunächst 35 Per­so­nen wer­de wegen straf­recht­li­cher Delik­te ermit­telt, gegen zehn Per­so­nen (gegen die auch im ande­ren Kreis ermit­telt wer­den kön­ne) wegen NS-Wiederbetätigung.

Mitt­ler­wei­le sind etli­che Mona­te ver­gan­gen, aber die gericht­li­che Ver­fol­gung der Straf­ta­ten von Objekt 21 zieht sich in die Län­ge, eine umfas­sen­de Auf­klä­rung ist nicht in Sicht. Zuge­ge­ben, die Palet­te der Delik­te, die mit den Neo­na­zis von Objekt 21 in Zusam­men­hang gebracht wer­den, ist sehr breit und umfasst etli­che Abschnit­te des Straf­ge­setz­bu­ches: Erpres­sung, Raub, Dieb­stahl, Ein­brü­che, Sach­be­schä­di­gung, (schwe­re) Kör­per­ver­let­zung, gefähr­li­che Dro­hung, Betrug, Brand­stif­tung und diver­se Akti­vi­tä­ten und Delik­te im Suchtmittel‑, Rot­licht- und Waf­fen­be­reich, gekrönt von der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, die vor allem, aber nicht nur in der „öffent­li­chen“ Pha­se des „Ver­eins“ statt­ge­fun­den hat.

Da die zahl­rei­chen Delik­te über einen län­ge­ren Zeit­raum (2008 bis 2012) began­gen wur­den und auch der Per­so­nen­kreis, von dem sie ver­übt wur­den, nicht klein war, stel­len sich natür­lich eini­ge span­nen­de Fra­gen bis hin zu der beru­hi­gen­den Fest­stel­lung des ober­ös­ter­rei­chi­schen Sicher­heits­di­rek­tors im Juni 2010, wonach nur eine „Hand voll Leu­te“ im Objekt 21 aktiv sei, die noch dazu sehr „ver­hal­ten“ agie­re (APA, 16.6.2010).

Die „Hand voll Leu­te“, die so „ver­hal­ten“ agier­te, bestand zu die­sem Zeit­punkt aus einem Kern von Hard­core-Nazis, die ihren ange­mie­te­ten Bau­ern­hof nicht nur zu einem Treff­punkt für die Neo­na­zi-Sze­ne aus Ober­ös­ter­reich und Bay­ern mit rund 200 Mit­glie­dern, son­dern auch zu einer mafio­sen Struk­tur mit ange­mie­te­ten Neo­na­zi-Söld­nern aus der BRD gemacht hatten.

Von den ange­kün­dig­ten 35 Per­so­nen im Umfeld von Objekt 21, gegen die wegen straf­recht­li­cher Delik­te ermit­telt wird, stan­den bis­her vor Gericht (bei den ange­ge­be­nen Haft­stra­fen ist nicht berück­sich­tigt, ob die Stra­fen rechts­wirk­sam gewor­den sind – bei den aller­meis­ten Ver­fah­ren wur­den Rechts­mit­tel eingelegt):

  • Rene M. im Juli 2013. Er wur­de wegen Raub, Ein­bruchs­dieb­stäh­len und Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung zu sie­ben Jah­ren Haft verurtelt.
  • Im August 2013 folg­te der nächs­te Pro­zess beim Lan­des­ge­richt Wels. Die bei­den Ange­klag­ten (32 und 24 Jah­re alt) wur­den wegen Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung und Brand­stif­tung zu vier bzw. drei Jah­ren unbe­ding­ter Haft verurteilt.
  • Anfang Okto­ber wur­de Dani­el K. (27) wegen Ein­bruchs­dieb­stahl und Betrug zu einer Haft­stra­fe von ver­mut­lich 30 Mona­ten verurteilt.
  • Im März 2014 wur­de der deut­sche Staats­bür­ger Stef­fen M. aus Thü­rin­gen wegen meh­re­rer Ein­brü­che, Betei­li­gung an einem ver­such­ten Brand­an­schlag und Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung zu drei Jah­ren unbe­ding­ter Haft verurteilt.
  • Mit­te April wur­de der Bor­dell­be­sit­zer Alex­an­der G. wegen Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Brand­stif­tung, Sach­be­schä­di­gung, gefähr­li­cher Dro­hung, Kör­per­ver­let­zung bzw. schwe­ren Betrugs zu fünf Jah­ren Haft verurtelt.
  • Eini­ge Tage spä­ter dann der Pro­zess gegen Andre­as P. aus Thü­rin­gen, den „Mann fürs Gro­be“ bei Objekt 21. Er wur­de zu drei Jah­ren, neun Mona­ten und zwei Wochen Haft ver­ur­teilt. Das Straf­aus­maß wur­de mit sei­ner „Lebens­beich­te“ erklärt, mit der er vor allem die Füh­rungs­spit­ze von Objekt 21 belastete.

Damit stan­den bis­lang von den ange­kün­dig­ten 35 Per­so­nen sie­ben aus dem Ermitt­lungs­kreis „straf­recht­li­che“ Delik­te vor Gericht.

Von den zehn Per­so­nen, gegen die (zusätz­lich) wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ermit­telt wur­de, stan­den im bis­lang ein­zi­gen Pro­zess Anfang Novem­ber 2013 sie­ben vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt und wur­den zu fol­gen­den Stra­fen ver­ur­teilt (nicht rechtskräftig):

  • Jür­gen W., der „Kopf“ von Objekt 21: sechs Jahre
  • Manu­el S., der Ver­eins­ob­mann: vier Jahre
  • Chris­toph G., der Com­pu­ter-Fach­mann: 30 Mona­te, davon zehn unbedingt
  • Alex­an­der M., der stell­ver­tre­ten­de Ver­eins­ob­mann: 30 Mona­te, davon zehn unbedingt
  • Bernd H., der Schrift­füh­rer des Ver­eins: 24 Mona­te, davon acht unbedingt
  • Die­ter B., Kas­sier: 18 Mona­te bedingt
  • Kevin H., stell­ver­tre­ten­der Schrift­füh­rer: 20 Mona­te bedingt

Nicht ein­zu­rech­nen ist der Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Phil­ip T., den deut­schen „Reichs­trun­ken­bold“, der im Jän­ner 2014 in Kor­neu­burg vor Gericht stand und zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt wurde.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Objekt 21 | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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