Der Angeklagte verschwieg sich auch vor Gericht nicht und lieferte den vor Gericht nicht gerade strategisch günstigen Satz ab: „Ich mag keine Ausländer und keine Sozialschmarotzer”. Dass er Nazi-Parolen gerufen habe, bestritt der Frühpensionist allerdings und meinte, er habe sich mit „Heil, Heil“ verabschiedet.
Der Verfassungsschutz hielt allerdings in seiner Wohnung Nachschau und fand ein Hitler-Bild und eine Reichskriegsflagge. Ob weiteres Material gefunden wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor. Angeblich handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Einzelgänger, der keiner Gruppierung angehört.
Die Geschworenen folgten der Rechtfertigung des Angeklagten nicht und urteilten, dass es sich um NS-Wiederbetätigung gehandelt habe. Im Strafmaß von 16 Monaten bedingt wurde auch eine ältere Strafe, die wegen eines Suchtmitteldelikts ausgesprochen wurde, berücksichtigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Quelle: Kärntner Tageszeitung, 20.11.2013)