Den Rauchgranatenwerfer erwartet nicht nur eine Anzeige nach dem Pyrotechnikgesetz, sondern auch eine nach dem Verbotsgesetz. Er soll „Sieg Heil“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben. Verletzt wurde bei dieser Aktion niemand. Der Bezirkspolizeikommandant sprach von insgesamt drei Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, drei nach dem Abzeichengesetz (NS-Symbole auf der Kleidung) und weiteren Verwaltungsdelikten.
Die „Initiative gegen Linksextremismus“, die schon seit Jahren ihr Unwesen treibt und Mails an Behörden, Medien, PolitikerInnen usw. verschickt, agiert aus der Anonymität und mit fingiertem (akademischen) Absender.
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