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Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Menschenrechtskonvention und wir

Drei Juris­tIn­nen und der SdR-Obmann Karl Öllin­ger dis­ku­tier­ten unter der Lei­tung von Rai­mund Löw beim „Fal­ter“ über die von der FPÖ los­ge­tre­te­ne Debat­te zur Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) und zu den EU-Grund­rech­ten. Am Tisch saßen die Rich­te­rin am Euro­päi­schen Gerichts­hof, Maria Ber­ger, Oli­ver Schei­ber (Lei­ter Bezirks­ge­richt Meid­ling und Mit­be­grün­der der Fach­grup­pe „Grund­rech­te“ in der Rich­ter­ver­ei­ni­gung), Ines Rössl (Insti­tut für Rechts­phi­lo­so­phie an der Uni Wien) und Karl Öllin­ger. Wir haben das Gespräch zusammengefasst.

1. Feb. 2019
Falter Podcast "Die EU-Menschenrechtskonvention und wir"
Falter Podcast "Die EU-Menschenrechtskonvention und wir"

Maria Ber­ger betont ein­gangs, es inner­halb der EU unge­wöhn­lich, dass die EMRK so offen infra­ge gestellt und als ver­al­te­tes Instru­ment dis­kre­di­tiert wer­de. Die Inhal­te der EMRK wur­den immer wie­der erneu­ert, etwa in der 2009 erfolg­ten For­mu­lie­rung der Grund­rech­te-Char­ta. Es sei Auf­ga­be der Jus­tiz, bei­de Grund­rech­te, näm­lich jenes auf Frei­heit und jenes auf Sicher­heit, mit­ein­an­der in Ein­klang zu brin­gen. Kick­ls Vor­stoß unter­gra­be ins­ge­samt die Rechts­mo­ral auch bei den Bür­ge­rIn­nen, nach dem Prin­zip, „Wenn der Innen­mi­nis­ter darf, war­um darf ich dann nicht?“

Zen­tral ist Ber­gers Ver­weis, dass es inner­halb der EMRK und der Grund­rech­te-Char­ta Punk­te gibt, die abso­lut gelten:

Zum Bei­spiel das Fol­ter­ver­bot. Es kann auch nicht in Aus­nah­me­fäl­len erlaubt wer­den, dass zum Bei­spiel ein Geständ­nis durch Fol­ter erpresst wird. (…) Gera­de die­ses Ver­bot, jeman­den an ein Land aus­zu­lie­fern, in dem Fol­ter, Todes­stra­fe, unmensch­li­che und ernied­ri­gen­de Behand­lung als Stra­fe gilt – die­ses Ver­bot ist ein abso­lu­tes. (Maria Berger)

Dass die Infra­ge­stel­lung von Men­schen- und Grund­rech­ten durch die FPÖ sehr viel län­ger andau­ert als seit den Äuße­run­gen von Her­bert Kickl und der immer wie­der zitier­ten Pas­sa­ge im Wahl­pro­gramm der FPÖ 2017, führt Karl Öllin­ger an. Er ver­weist auf das Hand­buch frei­heit­li­cher Poli­tik aus dem Jahr 2013 und vor allem auf Publi­ka­tio­nen aus dem ideo­lo­gi­schen „Think Tank“ der FPÖ, dem Atters­se­kreis, der unver­hoh­len auf die Rechts­theo­rie von Carl Schmitt zurück­greift, der dem Natio­nal­so­zia­lis­mus ideo­lo­gisch die Brü­cken gelegt habe.

Wenn ein Innen­mi­nis­ter – einer der wich­tigs­ten Rechts­an­wen­der und Rechts­set­zer in die­ser Repu­blik – dar­auf Bezug nimmt, dass vie­le Geset­ze eben von den Minis­te­ri­en an den Natio­nal­rat wei­ter­ge­schickt wer­den – wenn der das sagt, das will ich und das brauch ich, und wir die­sen Not­stand beschwört, den es Gott­sei­dank über­haupt nicht gibt, dann wird mir Angst und Ban­ge. Es ist auch gerecht­fer­tigt, dass man sagt, die­ser Mann hat eigent­lich an der Spit­ze die­ser Repu­blik nichts verloren.

Wer mit der For­mel daher­kommt, wir sind das Volk, der ist schon auf dem schie­fen Weg. Weil in einer Bevöl­ke­rung gibt’s immer unter­schied­li­che Inter­es­sen. Das macht das Wesen einer libe­ra­len Demo­kra­tie aus. (Karl Öllinger)

Ines Rössl führt an, dass ins­be­son­de­re die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on eine Reak­ti­on auf die mas­sen­haf­ten Flucht­be­we­gun­gen nach dem Zwei­ten Welt­krieg gewe­sen sei, (wo geschätz­te 1,6 Mil­lio­nen Men­schen als Dis­pla­ced Per­sons allei­ne auf dem Gebiet Öster­reichs unter­wegs waren; Anmk. SdR). Kick­ls Behaup­tung, es sei heu­te eine ganz ande­re Situa­ti­on, hält Rössl daher für ein nicht zuläs­si­ges Argument.

Der Kern der Men­schen­rech­te und Grund­rech­te ist, „dass sie eben nicht dau­ernd fle­xi­bel sind, weil das genau ihre Funk­ti­on ist. Das was der Innen­mi­nis­ter beklagt, ist genau ihre Funk­ti­on. (Ines Rössl)

Oli­ver Schei­ber führt als ein zen­tra­les Ele­ment der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on das Recht auf ein fai­res Ver­fah­ren an. Aus der Pra­xis als Rich­ter kön­ne er sagen, dass die Men­schen- und Grund­rech­te für vie­le zwar nicht sicht­bar, aber den­noch per­ma­nent vor­han­den seien.

Ich glau­be, dass jetzt die Äuße­rung des Innen­mi­nis­ters eine Grenz­über­schrei­tung war. Eine ähn­li­che, wie es damals beim Orts­ta­fel-Erkennt­nis des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs war. (…) Dass der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof sagt, zwei­spra­chi­ge Orts­ta­feln wer­den auf­ge­stellt, und der Lan­des­haupt­mann sagt nein, – sinn­ge­mäß – weil das Gericht ist dumm und die Ent­schei­dung falsch. Weil der gan­ze Staat beruht ja dar­auf, dass sich die Insti­tu­tio­nen wech­sel­sei­tig respek­tie­ren. (Oli­ver Scheiber)

Nach­ge­lie­fert zu Karl Öllin­grs Aus­sa­ge zum Schluss, das Aus­maß der Unter­stüt­zung Kick­ls durch ande­re Regie­rungs­mit­glie­der mes­se sich auch dar­an, wie vie­le von ihnen im Natio­nal­rat beim Miss­trau­ens­an­trag anwe­send sei­en und wie vie­le Abge­ord­ne­te wäh­rend der Abstim­mung unbe­merkt den Saal ver­las­sen: Von der Regie­rung waren nur Schram­böck, Edt­stad­ler, Stra­che und Kurz anwe­send – letz­te­rer muss­te da sein, weil an ihn eine Dring­li­che Anfra­ge zu Kickl gerich­tet war.

Regierungsbank bei Misstrauenantrag gegen Kickl
Regie­rungs­bank bei Miss­trau­en­an­trag gegen Kickl

Da die SPÖ eine nament­li­che Abstim­mung mit ver­schie­den­far­bi­gen Abstim­mungs­zet­teln ver­lang­te, wird die Zahl der „Dis­si­den­tIn­nen“ inner­halb der Regie­rungs­frak­tio­nen dezi­miert gewe­sen bzw. gegen Null gegan­gen sein. Wer dabei offen gegen Kickl gestimmt hät­te, hät­te Rück­grat gebraucht. Und dar­an man­gelt es inner­halb der ÖVP gera­de sehr.

Ins­ge­samt wur­den 176 Stim­men (von 183) abge­ge­ben, 67 stimm­ten für den Miss­trau­ens­an­trag, 109 dage­gen. (SPÖ, NEOS, Lis­te JETZT ver­fü­gen über 69 Man­da­te, zwei Man­da­te haben frak­ti­ons­lo­se Abgeordnete.)

Anzu­mer­ken ist, dass die AfD in Deutsch­land eine ähn­li­che Debat­te führt, doku­men­tiert am stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den der AfD Sach­sen, der bei einem Vor­trag am rechts­extre­men Insti­tut für Staats­po­li­tik über Carl Schmitt den Begriff der eth­ni­schen Volks­zu­ge­hö­rig­keit ablei­tet und das Recht, dass das eth­nisch deut­sche Volk das Grund­ge­setz außer Kraft set­zen könne.

Der eth­nisch ori­en­tier­te Volks­be­griff inner­halb der AfD, beson­ders von deren Flü­gel um Björn Höcke, ist die Haupt­be­grün­dung des deut­schen Ver­fas­sungs­schut­zes, die AfD als Prüf­fall, Tei­le von ihr wegen einer poten­ti­el­len Ver­fas­sungs­feind­lich­keit als Ver­dachts­fall zu füh­ren und damit unter Beob­ach­tung zu stel­len. Umge­legt auf Öster­reich, wäre zu prü­fen, ob der Ver­fas­sungs­schutz nicht Innen­mins­ter Kickl und damit den eige­nen Chef unter Beob­ach­tung stel­len müsste.

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